Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1989 - 1 WB 25.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Offizier des Truppendienstes - Fachschulreife - Abgeschlossene Berufsausbildung - Ausbildung ohne Studium - Kommandierung zu Förderlehrgang
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 12.99
Recht auf Laufbahnwechsel eines Soldaten bei geändertem Berufswunsch - …
Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - < NZWehrr 1990, 35 > m.w.N. und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 61.97 -). - BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 106.00
Suche nach Portepee-Unteroffizieren - Zulassung zur Prüfung für den Militärischen …
Vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht beachtet und nicht gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - <NZWehrr 1990, 35> und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - m.w.N.). - BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 75.93
Soldat - Nichtbestehen der Diplomprüfung - Universität der Bundeswehr
Es gibt keinen die Personalplanung des BMVg bindenden Grundsatz, daß sich die Verwendung und Ausbildung eines Soldaten nach seinen Förderungsaussichten oder persönlichen Wünschen auszurichten hätten; vielmehr ist insoweit auf den Nutzeffekt für den militärischen Bedarf abzustellen, soweit die Auswahl nur nach den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet, die Fürsorgepflicht berücksichtigt ist und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot verstoßen wird (Beschlüsse vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 -). - BVerwG, 27.02.2002 - 1 WB 3.02
Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Soldatenverhältnis - Zulassung der …
Vielmehr ist insoweit in erster Linie auf die militärischen Bedürfnisse abzustellen, sofern dabei die Fürsorgepflicht nicht außer Acht gelassen wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 25.88 - <NZWehrr 1990, 35> m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 -ZBR 2000, 306>).
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