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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4105
BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82 (https://dejure.org/1982,4105)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 1 WB 26.82 (https://dejure.org/1982,4105)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 1 WB 26.82 (https://dejure.org/1982,4105)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsantrag bei berechtigtem Interesse an der Feststellung - Entzug der Fluglehrberechtigung eines Soldaten für neun Monate - Befristeter Entzug nach Feststellung erheblicher charakterlicher Mängel des Soldaten - Verstoß gegen die Pflicht zur ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist indessen nach der genannten Vorschrift nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Die begehrte Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu bestimmt sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonstwie zu verbessern (BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 1 WB 122.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Im übrigen sind die Ausführungen des InspH in seinem Bescheid vom 18. Januar 1982 jedoch nur als weiteres Vorbringen zur Sache zu werten (BDHE 7, 176; BVerwG Beschluß vom 19. Februar 1982 - 1 WB 122/81).
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 84.77

    Erzieherische Maßnahme - Beschwerdeverfahren - Nachschieben rechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Insbesondere ist das auch hier zu beachtende "Ubermaßverbot" (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 139 f) nicht verletzt.
  • BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 192.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Der ursprüngliche Antrag (Schriftsatz vom 12. Januar 1982) ist jedenfalls durch den Schriftsatz vom 1. Februar 1982 ausreichend und fristgerecht begründet worden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. August 1976 - 1 WB 68/75 -, vom 16. November 1976 - 1 WB 17/76 - und vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).
  • BVerwG, 16.11.1976 - 1 WB 17.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 26.82
    Der ursprüngliche Antrag (Schriftsatz vom 12. Januar 1982) ist jedenfalls durch den Schriftsatz vom 1. Februar 1982 ausreichend und fristgerecht begründet worden (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. August 1976 - 1 WB 68/75 -, vom 16. November 1976 - 1 WB 17/76 - und vom 31. August 1977 - 1 WB 192/76).
  • BVerwG, 16.01.1985 - 1 WB 27.84

    Entziehung der Fluglehrberechtigung - Durchführung einer Sicherheitslandung - …

    Diese FLB war dem Antragsteller vom 27. April 1981 bis zum 5. Februar 1982 entzogen worden, weil er am 25. März 1981 versehentlich etwa elf Minuten lang österreichisches Staatsgebiet überflogen und diesen Vorfall nicht unverzüglich gemeldet hatte (vgl. wegen der Einzelheiten BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).

    Diese Vorschrift, die auch vom Antragsteller nicht angegriffen wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).

    Sie verletzt auch das hier zu beachtende "Übermaßverbot" (vgl. BVerwG NZWehrr 1979, 139 f.) jedenfalls dann nicht, wenn man berücksichtigt - wie das der InspH in seiner Beschwerdeentscheidung vom 6. Dezember 1983 mit Recht auch getan hat -, daß dem Antragsteller die FLB wegen eines erheblichen Charaktermangels bereits 1981 vorübergehend entzogen worden war (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. August 1982 - 1 WB 26/82 - ausdrücklich festgestellt und näher ausgeführt, daß und warum der Antragstelelr seinerzeit als Fluglehrer in schwerwiegender Weise versagt hat.

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