Rechtsprechung
| BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen - Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Berufstätigkeit der Ehefrau als einer Versetzung ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 ff. m.w.N.).Daß die Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem Ermessen (BVerwG 43, 215, 217). - BVerwG, 26.05.1988 - 1 WB 55.88
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Mai 1988 - 1 WB 55/88).
- BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - auf den Bezug genommen wird, zurückgewiesen.Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 108/89 -, die Senatsakte 1 WB 26/89 sowie die Personalstammakte, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
Denn die nach Meinung des Antragstellers der Versetzung entgegenstehenden persönlichen Gründe sind, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - ausgeführt hat, nicht derart gewichtig, daß sie die verfügte Versetzung als ermessensfehlerhaft erscheinen ließen.
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88
Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …
Der einer Versetzung entgegenstehende Wille einer Ehefrau hindert ebenfalls die Versetzung eines Soldaten grundsätzlich nicht (BVerwG Beschlüsse vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - und vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 132.89
Mangel an Fürsorge wegen Nichtabgeltung unentgeltlich erbrachter Mehrarbeit - …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89) steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten einer dienstlich gebotenen Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegen wie Haus- oder Wohnungseigentum, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es mit Schulden belastet und veräußerungsfähig ist oder nicht (BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 172/86 - und vom 12. Juli 1988 - 1 WB 116/88).
- BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 133.89
Versetzung eines Soldaten - Erfordernis eines dienstlichen Bedürfnisses - Vorrang …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89) steht die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten einer dienstlich gebotenen Versetzung grundsätzlich ebensowenig entgegen wie Haus- oder Wohnungseigentum, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es mit Schulden belastet und veräußerungsfähig ist oder nicht. - BVerwG, 24.07.1991 - 1 WB 59.91
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Wesentliche Bedeutung des Prinzips der …
Eine Zustimmung oder ein Einverständnis des Antragstellers zur Versetzung ist rechtlich nicht erforderlich (Beschluß vom 23. März 1989 - BVerwG 1 WB 26.89). - BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 116.91
Antrag eines Berufssoldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Anspruch …
Ein Einverständnis des Antragstellers zur Versetzung ist rechtlich nicht erforderlich (Beschluß vom 23. März 1989 - BVerwG 1 WB 26.89 -).
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