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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2537
BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82 (https://dejure.org/1983,2537)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 WB 27.82 (https://dejure.org/1983,2537)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27.82 (https://dejure.org/1983,2537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtung der familiären Situation bei der Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Rechtliche Ausgestaltung des Auswahlermessens des Vorgesetzten bei der Versetzung eines Staboffiziers - Rechtliche Ausgestaltung der Fürsorgepflicht des Bundesministers für Verteidigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.03.1982 - 1 WB 28.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Ein Antrag, mit dem der Antragsteller hinsichtlich der zum 1. April 1982 unter vorangehender Kommandierung ab 15. März 1982 verfügten Versetzung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung begehrt hat (§§ 21, 17 Abs. 6 Satz 2 WBO), ist durch Beschluß des Senatsvom 17. März 1982 - 1 WB 28/82 - zurückgewiesen worden.

    Die Akten 1 WB 28/82 wurden beigezogen.

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers sind seitens des Personalreferenten keine Erklärungen abgegeben worden, die über die übliche Mitteilung der damaligen Planungsvorstellung hinausgegangen wären (vgl. dazu BVerwGE 63, 110, 113, 114) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78].
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Darauf, ob der BMVg diesen Sachverhalt kannte oder nicht, kommt es nicht an (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57/78).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bereits wirksam gegen die dem Antragsteller am 1. Dezember 1981 eröffnete endgültige Absicht der Versetzung zum 1. April 1982 oder erst gegen die unter dem 13. Januar 1982 förmlich verfügte Versetzung gerichtet ist, denn unabhängig davon, daß der Antragsteller auch gegen letztere innerhalb der Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO seinen Antrag wiederholt hat, beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Antragsfrist erst mit der Aushändigung der förmlichen Versetzungsverfügung zu laufen (vgl. BVerwGE 63, 187).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95 [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]; 53, 321, 323 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 54.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 WB 27.82
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. Dezember 1982 - 1 WB 54/82).
  • BVerwG, 29.05.1985 - 1 WB 95.84

    Verwendung eines Berufssoldaten - Antrag gegen eine Versetzung wegen des …

    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).

    Da die dienstlichen Belange insoweit den Vorrang genießen, können regelmäßig nur schwerwiegende persönliche Gründe oder außergewöhnliche Härten eine im dienstlichen Interesse notwendige Versetzung hindern (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).

    Im vorliegenden Fall kann im übrigen von einem Verstoß gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen schon deshalb keine Rede sein, weil die - naturgemäß mit Kosten verbundene - Versetzung des Antragstellers nach D... einem dienstlichen Bedürfnis der Bundeswehr entspricht (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87

    Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte …

    Das dienstliche Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers auf den Dienstposten des Logistik-/Nachschubstabsoffiziers und Abteilungsleiters der V-Abteilung II im Materialamt der Luftwaffe ist gegeben, da dieser Dienstposten frei geworden ist und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 - und vom 15. März 1988 - 1 WB 12/87).
  • BVerwG, 23.03.1988 - 1 WB 175.86

    Rechtsmittel

    Das mit dem Erwerb und Besitz eines Eigenheims verbundene Risiko - auch das finanzielle Risiko - muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat selbst tragen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 -, vom 19. März 1985 - 1 WB 19/85 - und vom 2. Mai 1985 - 1 WB 45/85).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 12.87

    Versetzung eines Berufssoldaten - Erkrankung der Ehefrau

    Im übrigen ergibt es sich aber auch daraus, daß ein Dienstposten frei geworden ist und nachbesetzt werden mußte (BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).
  • BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 19.83

    Rechtsmittel

    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei wird und nachbesetzt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 181.82

    Beschwerde gegen eine Kommandierung - Kostenentscheidung nach Erledigung der …

    Ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG Beschlüsse vom 22. Februar 1983 - 1 WB 27/82 - und vom 29. Juni 1983 - 1 WB 139/82).
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