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| BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen - Missbrauch dienstlicher Befugnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Verfahrenshandlungen, die mit der ärztlichen Begutachtung der Auslandsdienstverwendungsfähigkeit eines Soldaten in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang stehen, stellen keine selbstständig anfechtbaren Maßnahmen im Sinne der §§ 17 und 21 WBO dar und können infolgedessen erst im Rahmen der abschließenden Verwendungsentscheidung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Fortführung des Beschlusses vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 -). Das Ergebnis dieser Begutachtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der §§ 17 und 21 WBO dar (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 80.99 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 -) mit der Folge, dass auch die dieser Entscheidung vorausgehenden Verfahrensschritte nicht zum Gegenstand eines Antragsverfahrens gemacht werden können.
Diese ärztlichen Beurteilungen stellen lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle über den Auslandseinsatz des Soldaten dar und sind deshalb gerichtlich nicht selbstständig nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >).
Er muss sich lediglich darauf verweisen lassen, eine etwaige erneute Kommandierung nach Bosnien-Herzegowina abzuwarten, um hiergegen gerichtlich - einschließlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes - vorzugehen (Beschluss vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - ).
- BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Diese ärztlichen Beurteilungen stellen lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle über den Auslandseinsatz des Soldaten dar und sind deshalb gerichtlich nicht selbstständig nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >).Ob diese Klärung rechtmäßig erfolgt ist, kann infolgedessen erst im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Überprüfung der abschließenden Verwendungsentscheidung geklärt werden (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).
- BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Sollte keine gerichtlich anfechtbare Kommandierungsentscheidung ergehen, weil die Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit des Antragstellers endgültig festgestellt wird, bliebe ihm hinsichtlich der behaupteten Rechtswidrigkeit der Aktenanforderung die Möglichkeit, einen Feststellungsantrag nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 VwGO zu stellen (Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 36 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133>), ohne dass ihm insoweit die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO oder die Regelung des § 6 WBO entgegengehalten werden könnte (Beschluss vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 >).
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99
Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Sollte keine gerichtlich anfechtbare Kommandierungsentscheidung ergehen, weil die Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit des Antragstellers endgültig festgestellt wird, bliebe ihm hinsichtlich der behaupteten Rechtswidrigkeit der Aktenanforderung die Möglichkeit, einen Feststellungsantrag nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 VwGO zu stellen (Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 36 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133>), ohne dass ihm insoweit die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO oder die Regelung des § 6 WBO entgegengehalten werden könnte (Beschluss vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 >). - BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 49.97
Verwaltungsprozeßrecht - "Dienstrechtliche" Vorgänge im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Sollte keine gerichtlich anfechtbare Kommandierungsentscheidung ergehen, weil die Auslandsdienstverwendungsunfähigkeit des Antragstellers endgültig festgestellt wird, bliebe ihm hinsichtlich der behaupteten Rechtswidrigkeit der Aktenanforderung die Möglichkeit, einen Feststellungsantrag nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 1 VwGO zu stellen (Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 36 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133>), ohne dass ihm insoweit die Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO oder die Regelung des § 6 WBO entgegengehalten werden könnte (Beschluss vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 >). - BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76
Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift, etwa in der Weise, dass sie ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (stRspr.; vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 43.71 - <BVerwGE 46, 239 [241] >, vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - m.w.N.). - BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift, etwa in der Weise, dass sie ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (stRspr.; vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 43.71 - <BVerwGE 46, 239 [241] >, vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - m.w.N.). - BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 80.99
Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses hinsichtlich der begehrten …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Das Ergebnis dieser Begutachtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der §§ 17 und 21 WBO dar (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 80.99 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 -) mit der Folge, dass auch die dieser Entscheidung vorausgehenden Verfahrensschritte nicht zum Gegenstand eines Antragsverfahrens gemacht werden können. - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift, etwa in der Weise, dass sie ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (stRspr.; vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 43.71 - <BVerwGE 46, 239 [241] >, vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 34.96 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Damit fehlt es an einer Weisung des Bundesministers der Verteidigung, die als Maßnahme trotz ihres Charakters als innerdienstliche Weisung wegen möglicher Einwirkung in die Rechtssphäre des Antragstellers, insbesondere in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, ausnahmsweise durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1973 BVerwG 1 WB 147.71, vom 28. Februar 1974 BVerwG 1 WB 43.71, vom 3. Septem-ber 1996 BVerwG 1 WB 34.96 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 27.01). - BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Erst gegen die auf die ärztliche Stellungnahme gestützte Verwendungsentscheidung kann der Soldat gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit: Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 33 = NZWehrr 1999, 165 und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 27.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 44 = NZWehrr 2002, 38; für die MAD-Verwendungsfähigkeit: Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32.00 und 33.00 - für die Kraftfahrverwendungsfähigkeit dahingestellt gelassen in: Beschluss vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 80.99 -). - BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04
Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Soldat Äußerungen eines Vorgesetzten im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO gerichtlich anfechten kann, wenn die Verletzung seiner Ehre und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommt (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - , vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - , vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 27.01 -NZWehrr 2002, 38>, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - NZWehrr 2004, 163> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -). - BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte …
Erst diese abschließende bisher noch ausstehende Verwendungsentscheidung kann der Antragsteller zulässigerweise einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 BVerwG 1 WB 93.98 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 27.01).
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