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| BVerwG, 11.03.1991 - 1 WB 27.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einteilung in eine Fördergruppe als Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Abschließende Klärung von schwierigen Rechtsfragen in einer Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung - Kostenteilung bei ungeklärter Sachlage und Rechtslage - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.04.1990 - 1 WB 68.89
Gewährung der Freistellung vom militärischen Dienst - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 1 WB 27.90
Vielmehr ist nach § 20 Abs. 3 WBO hinsichtlich des Umfangs einer Auslagenüberbürdung in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz maßgebend, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sach- und Streitstand entscheidend sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 2. April 1990 - 1 WB 68/89). - BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 157.90
Beschwerde gegen die Beurteilung eines Soldaten - Kostenentscheidung nach …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1991 - 1 WB 27.90
Eine vollständige Überbürdung der Auslagen des Antragstellers auf den Bund unter dem Gesichtspunkt freiwilliger Abhilfe (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. November 1990 - 1 WB 157/90) kommt deshalb nicht in Betracht.
- BVerwG, 06.02.1996 - 1 WB 2.96
Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Erledigung der Hauptsache - …
Das Wehrdienstgericht hat dann nur noch nach § 20 Abs. 3 WBO in sinngemäßer Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 WBO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 30.72 - <BVerwGE 46, 215 [217]> m.w.N., vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 56.87 -, vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 WB 122.87 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 1 WB 27.90 -).
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