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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,20472
BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96 (https://dejure.org/1996,20472)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1996 - 1 WB 27.96 (https://dejure.org/1996,20472)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1996 - 1 WB 27.96 (https://dejure.org/1996,20472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erlass von "Heimbewirtschaftungsbestimmungen" - Unterbliebene Anhörung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA) beim Bundesministerium der Verteidigung - Verletzung in den Rechten als Mitglied eines GVPA - Ablauf der Amtszeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96

    Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96
    Das Verfahren, das der Antragsteller im Auftrag und im Namen des GVPA eingeleitet hat, wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 28.96 geführt.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 28.96 und die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 10/96 - lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • TDG Nord, 11.12.1995 - N 2 GL 26/95
    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96
    Auf Grund von Wahlanfechtungen vom 24. und 30. Oktober 1995 hat das Truppendienstgericht (TDG) Nord mit Beschluß vom 11. Dezember 1995 - N 2 GL 26/95 - die Wahl zum 2. GVPA, soweit sie den Organisationsbereich Heer und in diesem Bereich die Laufbahngruppe der Offiziere betrifft, für ungültig erklärt.
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse; …

    Dasselbe gilt gemäß § 36 Abs. 5 SBG für die Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, wie hier den Antragsteller (vgl. zur Vorläuferregelung in § 20 Abs. 4 der Verordnung über Wahl, Organisation und Aufgabengebiete des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesminister der Verteidigung sowie über die Rechtsstellung seiner Mitglieder vom 28. November 1991 <BGBl I S. 2148> Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 27.96 -).

    Dagegen ist eine Geltendmachung von Beteiligungsrechten des Gesamtvertrauenspersonenausschusses durch einzelne Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses ausgeschlossen (noch offengelassen in dem Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 27.96 -).

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 39.08

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz; …

    Da diese (organschaftlichen) Befugnisse dem Antragsteller bei Einlegung seiner Anträge auf gerichtliche Entscheidung vom 14. Februar bzw. 26. Februar 2008 - wie im Übrigen auch bereits bei den weiteren Beschwerden vom 22. November 2007 bzw. 11. Januar 2008 (sowie im Verfahren BVerwG 1 WB 40.08 der Untätigkeitsbeschwerde vom 22. November 2007) - nicht mehr zustanden, ist auch eine die Antragsbefugnis begründende Möglichkeit der Rechtsverletzung nicht gegeben (ebenso für den Fall eines nach Ende der Mitgliedschaft im Gesamtvertrauenspersonenausschuss gestellten Antrags Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 27.96 - ähnlich, allerdings unter dem Gesichtspunkt des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses, für die Geltendmachung von Befugnissen der Vertrauensperson durch einen früheren Soldatenvertreter im Personalrat nach dessen Ausscheiden aus dem Amt auch Beschluss vom 12. April 1994 - BVerwG 1 WB 58.93 - NZWehrr 1994, 161;… für Unzulässigkeit der Beschwerde bzw. des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach Ende der Amtszeit der Vertrauensperson ferner Gronimus, Die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen in der Bundeswehr, 5. Aufl. 2005, § 16 SBG Rn. 12a;… Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 35 Rn. 4).
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