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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3696
BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87 (https://dejure.org/1988,3696)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1988 - 1 WB 28.87 (https://dejure.org/1988,3696)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 1 WB 28.87 (https://dejure.org/1988,3696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsbeitrag - Antragsverfahren - Dienstliche Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.12.1968 - I WB 81.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Daß die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdeverfahren in materielle Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228, 229 [BVerwG 05.12.1968 - I WB 81/68]; 73, 348) [BVerwG 18.02.1982 - 1 WB 41/81].

    Die "Identität des Streitgegenstandes" (vgl. dazu BVerwGE 33, 228) zwischen dem jetzigen und dem seinerzeit rechtskräftig zurückgewiesenen Antrag ist gegeben.

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 53, 321, 325) [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76], ist dem gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd.
  • BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77

    Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Der Antragsteller ist ausreichend dadurch in seinen Rechten geschützt, daß er gegen die Beurteilung die ihm durch die Wehrbeschwerdeordnung eingeräumten Rechtsbehelfe ergreifen und in ihnen geltend machen kann, die Beurteilung beruhe auf unzureichenden oder unzulässig verwerteten Grundlagen und Erkenntnissen (vgl. BVerwGE 63, 3, 5) [BVerwG 22.02.1978 - 1 WB 74/77].
  • BVerwG, 20.06.1978 - 1 WB 10.77

    Untätigkeitsantrag im Wehrbeschwerdeverfahren - Begründung zur Sache - …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Da Antrag und Antragsbegründung nicht zusammen eingelegt werden müssen, würde es beim Untätigkeitsantrag genügen, wenn die Begründung zur Sache jedenfalls im weiteren Verlauf des Verfahrens abgegeben wird (BVerwGE 63, 84 f. [BVerwG 20.06.1978 - 1 WB 10/77]).
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 41.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Materielle Rechtskraft - Zweitbescheid

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Daß die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in Wehrbeschwerdeverfahren in materielle Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228, 229 [BVerwG 05.12.1968 - I WB 81/68]; 73, 348) [BVerwG 18.02.1982 - 1 WB 41/81].
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 14.86

    Offiziere des militärfachlichen - Zulassung zur Laufbahn - Altersgrenze - Auswahl …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. November 1986 - 1 WB 14/86).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 127.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 14. März 1986, können jedoch nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 8. April 1987 - 1 WB 127/86).
  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 53.86

    Neuverfassung einer Beurteilung hinsichtlich einer Wehrübung eines Kompaniechef …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.H.).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 90.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1988 - 1 WB 28.87
    Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst wenn sie für die Klärung einer Vorfrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschluß vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 67.90

    Erfüllung der körperlichen Anforderungen eines Dienstpostens - Zuständigkeit für …

    Daß die Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in materieller Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228 f.; BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).

    Einzelne Verhaltensweisen eines am Verfahren Beteiligten sowie einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 7. September 1989, können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1975 - 1 WB 121/74 -, vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - und vom 4. August 1988 - 1 WB 69/88).

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86

    Rechtsmittel

    Entsprechend verselbständigte Feststellungsanträge sind stets unzulässig, selbst dann, wenn sie für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnten (BVerwG Beschlüsse vom 25. März 1983 - 1 WB 90/81 - und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87 - m.w.N.).

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 53/86 - m.w.N. und vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88

    Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst …

    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 97.92

    Rechtswidrigkeit einer Beförderung eines Soldaten - Nichtbeachtung einer …

    Einzelne Elemente oder Vorbereitungsakte einer dienstlichen Maßnahme, hier der Beurteilung vom 15. Juni 1989, können jedoch nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Antragsverfahrens nach § 17 WBO gemacht werden (Beschlüsse vom 8. April 1987 - BVerwG 1 WB 127.86 - und vom 2. Februar 1988 - BVerwG 1 WB 28.87 -).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche …

    Die Frage, ob ein Untätigkeitsantrag auch eine Begründung zur Sache enthalten muß, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90

    Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …

    Für eine darüber hinausgehende gerichtliche Feststellung eines Verstoßes der in der Behandlung einer Wehrbeschwerde tätig gewordenen Stelle gegen Form-, Frist- oder Zuständigkeitsbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 2. Februar 1988 - BVerwG 1 WB 28.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 141.89

    Ausschluss eines Kommandeurs hinsichtlich der Entscheidung über eine Beschwerde …

    Daß Entscheidungen der Wehrdienstgerichte in materielle Rechtskraft erwachsen, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 33, 228 f.; 73, 348 [BVerwG 18.02.1982 - 1 WB 41/81]; BVerwG Beschluß vom 2. Februar 1988 - 1 WB 28/87).
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