Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18 (1 WB 74.19) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Einplanung zum Stabsoffizierlehrgang für "Seiteneinsteiger"
- Wolters Kluwer
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht i.R.d. Beförderung zum Major
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
SG § 82 Abs. 1 ; WBO § 17 Abs. 1 S. 1
Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht i.R.d. Beförderung zum Major - rechtsportal.de
Antrag auf Einplanung zur Teilnahme am nächsten erreichbaren Basislehrgang Stabsoffizier im Hinblick auf eine Beförderung; "Qualifiziertes" Unterlassen eines beantragten oder zu einem bestimmten Anlass oder Zeitpunkt vorgeschriebenen Tätigwerdens; Rechtswidrigkeit der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27 …und vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 100 Rn. 22).Rn. 22 Über die Verwendung eines Soldaten - und damit auch über die Einplanung für den Basislehrgang Stabsoffizier - entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N. und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 28…, vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 199 Rn. 23).
- BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 32.17
Ablehnung der Ausplanung; Ausplanung; Berufsförderungsanspruch; Zivilberufliche …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27 und vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 100 Rn. 22).Rn. 22 Über die Verwendung eines Soldaten - und damit auch über die Einplanung für den Basislehrgang Stabsoffizier - entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N. …und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 28, vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 199 Rn. 23).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Dieser verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne eine hinreichend gewichtige sachliche Rechtfertigung (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 < 180> m.w.N.).
- BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Rn. 22 Über die Verwendung eines Soldaten - und damit auch über die Einplanung für den Basislehrgang Stabsoffizier - entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N. …und vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 28…, vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 199 Rn. 23). - BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Rn. 33 Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob es - wie der Antragsteller vorträgt - für die Forderung nach einer Restdienstzeit für "Seiteneinsteiger" als Voraussetzung für ihre Zulassung zum Basislehrgang Stabsoffizier einer normativen Grundlage durch oder aufgrund eines Gesetzes bedarf (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Rn. 19 ff: für die - hier nicht in Rede stehende - Zulassung zum Laufbahnaufstieg). - BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 10.17
Wehrdienstgerichtlich anfechtbare dienstliche Maßnahme; Antwortschreiben als …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten oder einer Dienststelle der Bundeswehr voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 10.17 - Rn. 19). - BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07
Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Gegenstand eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung kann ein "qualifiziertes" Unterlassen eines beantragten oder zu einem bestimmten Anlass oder Zeitpunkt vorgeschriebenen Tätigwerdens sein (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 1 WB 29.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 67 Rn. 25). - BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 26.09
Begehren eines Soldaten auf Zuweisung zur Weiterbildung für Anästhesiepflege; …
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Ausbildung handelt, die ihre Grundlage in den laufbahnrechtlichen Vorschriften nach § 27 SG und der darauf beruhenden Soldatenlaufbahnverordnung hat, oder ob es um eine verwendungsbezogene Ausbildung geht (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 26.09 - Rn. 18…, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 27 …und vom 7. Juni 2018 - 1 WB 32.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 100 Rn. 22). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96
Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 1 WB 28.18
Eine Unterlassung ist das Nichttätigwerden dann, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf Vornahme einer Maßnahme im dargelegten Sinn zu haben glaubt (BVerwG, Beschluss vom 4. September 1996 - 1 WB 9.96 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 15 S. 11 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 2.20
Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …
Dieser verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne sachlichen Grund (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris Rn. 69; BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 28/18 - juris Rn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20
Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen; …
Dieser verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne sachlichen Grund (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - juris Rn. 69; BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 28/18 - juris Rn. 26). - BVerwG, 09.07.2026 - 1 W-VR 13.26
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für statusrechtliche Angelegenheiten eines …
Für sie verbleibt es gemäß § 82 Abs. 1 SG bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 (1 WB 74.19 ) - juris Rn. 6 m. w. N. …und vom 23. Januar 2020 - 1 WB 71.19, 1 WB 2.20 - juris Rn. 6 f.).
- BVerwG, 03.06.2026 - 1 W-VR 10.26 Für sie verbleibt es gemäß § 82 Abs. 1 SG bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 (1 WB 74.19 ) - juris Rn. 6 m. w. N. …und vom 23. Januar 2020 - 1 WB 71.19, 1 WB 2.20 - juris Rn. 6 ff.).
- BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 19.24
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hinausschiebens der Einplanung für eine …
Rn. 25 aa) Die in dem Bescheid vorgenommene Einplanung für die Offizieranwärtercrew 10/22, die mehrere Einplanungsentscheidungen - insbesondere die für den jeweiligen Offizieranwärterlehrgang - bündelt, ist eine truppendienstliche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 - Rn. 14). - BVerwG, 25.02.2020 - 1 WB 64.19
Fehlende sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für einen auf finanzielle …
Dies gilt auch für Streitigkeiten um statusrechtliche Fragen (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 1 WB 35.11 - Rn. 8 f. m.w.N. und vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 - juris Rn. 6). - BVerwG, 23.01.2020 - 1 WB 71.19
Ernennung (Beförderung) eines Mitbewerbers zum Oberst i.R.e. Konkurrentenstreits …
Für sie verbleibt es gemäß § 82 Abs. 1 SG bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 <1 WB 74.19 > - Rn. 6 m.w.N.). - VG Würzburg, 29.01.2025 - W 5 K 25.50003
Dublin-Überstellung, algerischer Staatsangehöriger, abgelehnter Asylantrag in den …
Dieser verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne sachlichen Grund (…vgl. nur BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvL 2/99 - juris Rn. 69; BVerwG, B.v. 21.11.2019 - 1 WB 28/18 - juris Rn. 26). - BVerwG, 03.05.2023 - 1 WB 9.23
Verweisung eines Rechtsstreits um eine Beförderung an das zuständige …
Für sie verbleibt es gemäß § 82 Abs. 1 SG bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 (1 WB 74.19 ) - juris Rn. 6 m. w. N. …und vom 23. Januar 2020 - 1 WB 71.19, 1 WB 2.20 - juris Rn. 6 ff.). - BVerwG, 01.12.2022 - 1 W-VR 26.22
Einstweilige Anordnung betreffend die vorläufige Aufhebung eines bestehendes …
Für sie verbleibt es gemäß § 82 Abs. 1 SG bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 WB 28.18 (1 WB 74.19 ) - juris Rn. 6 m. w. N. …und vom 23. Januar 2020 - 1 WB 71.19, 1 WB 2.20 - juris Rn. 6 ff.).
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