Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; Begriff der Beziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 13 Abs 1 Nr 17 SÜG, § 14 Abs 3 S 1 SÜG
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; Begriff der Beziehung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung der Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durch einen Berufssoldaten; Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide
- rechtsportal.de
Anfechtung der Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durch einen Berufssoldaten; Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide
- datenbank.nwb.de
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; Begriff der Beziehung
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Rn. 18 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung beim Senat (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35), hier mithin der 14. Juni 2021.Rn. 19 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).
- BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Rn. 16 b) Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 3-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 …und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).Der Antragsteller hat jedenfalls keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung gleichsam "auf Vorrat" durchgeführt wird, etwa um seine Bewerbungschancen für bestimmte Dienstposten zu erhöhen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25).
- BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17
Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m. w. N., vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 39 …und vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 48).Zwar ist es für das Vorliegen einer Beziehung nach der Rechtsprechung des Senats nicht erforderlich, dass eine besondere persönliche Vertrautheit oder Intimität besteht (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 31).
- BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19
Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Rn. 15 a) Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden Bescheides angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 17 m. w. N.).Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19
Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Rn. 16 b) Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 3-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Leitsatz und Rn. 30 ff. m. w. N., vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 39 …und vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NVwZ-RR 2021, 1060 Rn. 48).
- BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m. w. N.). - BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12
Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Rn. 23 aa) Der Antragsteller hatte Gelegenheit, sich vor Feststellung des Sicherheitsrisikos zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern (§ 14 Abs. 3 Satz 4 SÜG i. V. m. § 6 Abs. 1 SÜG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - BVerwGE 148, 267 Rn. 54 ff.). - BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13
Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - juris Rn. 29 …und vom 17. April 2019 - 1 WB 3.19 - juris Rn. 22). - BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12
Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 21.12 und 1 WB 22.12 - juris Rn. 24). - BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30). - BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Der Soldat hat keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung gleichsam "auf Vorrat" durchgeführt wird, etwa um seine Bewerbungschancen für bestimmte Dienstposten zu erhöhen (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 16 m. w. N.).Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch unter den Begriff "Beziehungen" keine einmaligen oder flüchtigen Kontakte fallen, schließt die beispielhafte Aufzählung in der Ausfüllanleitung ("z. B. verwandtschaftliche, freundschaftliche, geschäftliche, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche oder wissenschaftliche" Beziehungen) ein Verständnis der Frage aus, dass es bei mehrfachen erheblichen Kontakten für das Vorliegen einer Beziehung auf eine bestimmte persönliche Vertrautheit oder Intimität der Beziehung ankommt (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - juris Rn. 31, vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31 …und vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 47).
Gelegentliche Kontakte reichen nicht aus, um als "Beziehung" im Sinne von Nr. 8.5 der Sicherheitserklärungen verstanden zu werden (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31 ).
Einen Nachweis dafür, dass der Antragsteller über Facebook intensivere Kontakte zu konkreten Einzelpersonen aus Staaten im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SÜG gepflegt hat, hat der Geheimschutzbeauftragte nicht erbracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23
Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Da der Antragsteller der Einladung nach eigenen Angaben nicht gefolgt ist, kann nach der Schilderung auch nicht davon ausgegangen werden, dass er weiterhin relevante Beziehungen zum ... unterhält (zum Begriff Beziehungen: BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31).Für diese bei der Prognose kumulativ angeführten Annahmen fehlt es jedoch an konkreten Anhaltspunkten, so dass die Prognose und die Ausübung des Ermessens über eine Verkürzung der Überprüfungsfrist insgesamt auf einem Sachverhaltsirrtum beruhen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - NJW 2021, 3609 Rn. 52 und vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …
Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 15 m. w. N.).
- BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …
Rn. 48 Dass die falsche Angabe in der Sicherheitserklärung in das Jahr 2015 zurückreicht, mag (in der Regel) das Gewicht des Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht verringern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 34). - BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 15.24
Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im Auslandseinsatz
Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, dass er mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wird und dass unabhängig davon eine Sicherheitsüberprüfung gleichsam "auf Vorrat" durchgeführt wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 25 und vom 29. September 2021 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 17.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3)
Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 15 m. w. N.). - BVerwG, 22.05.2024 - 1 W-VR 2.24
Vorläufiger Rechtsschutz zur Erteilung einer positiven Sicherheitsüberprüfung der …
Rn. 14 Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz gibt keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 25…, vom 8. September 2017 - 1 WDS-VR 4.17 - juris Rn. 18 und vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 16). - VG Köln, 31.07.2025 - 13 K 4181/22 Rn. 52 Vgl. etwa zum Begriff der "Beziehung", für den "gelegentliche Kontakte" nicht ausreichen sollen: BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 31.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".