Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit des Soldaten - Voraussetzungen eines dienstlichen Bedürfnisses nach Versetzung des Soldaten
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215, 217> [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]).Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihm geltend gemachten persönlichen Belange, insbesondere familiärer Art, berufen (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>).
- BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihm geltend gemachten persönlichen Belange, insbesondere familiärer Art, berufen (vgl. BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>).Auch die schulische Situation des Sohnes mußte den BMVg nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 51.90 -).
- BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 21.92
Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung - Vorliegen eines dienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
"die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate -, Az 1 WB 21.92", anzuordnen.Die Akte im Hauptsacheverfahren 1 WB 21.92, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - sowie die Personalstammakte, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.] m.w.N.>). - BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen gegebenenfalls nur dann zurücktreten, wenn die mit seiner Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 86.88 - m.w.N.). - BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Auch die schulische Situation des Sohnes mußte den BMVg nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 51.90 -). - BVerwG, 15.09.1983 - 1 WB 101.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Auch die schulische Situation des Sohnes mußte den BMVg nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 51.90 -). - BVerwG, 25.03.1991 - 1 WB 47.91
Anspruch auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Grenzen des Ermessens bei der …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben, oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwGE 1 WB 47.91 - m.w.N.). - BVerwG, 26.02.1990 - 1 WB 3.90
Berücksichtigung der Verwendungswünsche und Standortwünsche eines Soldaten im …
Auszug aus BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Das ist ausreichend, um bei summarischer Prüfung ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers bejahen zu können (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 3.90 - m.w.N.).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96
Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit …
Auch die damalige schulische Situation der Tochter des Antragstellers mußte die SDH nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. BVerwGE 53, 95; Beschlüsse vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 14. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 -). - BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 21.92
Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung - Vorliegen eines dienstlichen …
Den mit Schreiben vom 6. April 1992 gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluß vom 16. April 1992 (BVerwG 1 WB 28.92) zurückgewiesen.Daß sich der Antragsteller nicht auf den - verständlichen - Wunsch seiner Ehefrau berufen kann, den Antragsteller im süddeutschen Raum oder im Raum M. verwendet zu sehen, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - dargelegt.
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 65.01
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Die schulische Situation der Kinder des Antragstellers stellt keinen Versetzungshinderungsgrund im Sinne der Nr. 6 der Versetzungsrichtlinien dar (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [98] >, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 -, vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -).
- BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 80.01
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Versetzung eines Soldaten infolge des …
Die Ausbildung seines Sohnes stellt keinen der Versetzung im Sinne der Nr. 6 der Versetzungsrichtlinien entgegenstehenden Hinderungsgrund dar (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [98] >, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 -, vom 14. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 -, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94
Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Auch der Schulbesuch der beiden Kinder des Antragstellers hinderte den BMVg rechtlich nicht, den Antragsteller nach M. zu versetzen (vgl. dazu Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94
Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer …
Der Schulbesuch der Tochter des Antragstellers hinderte den BMVg rechtlich nicht, den Antragsteller nach Niederstetten zu versetzen (vgl. dazu Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung aufschiebender Wirkung nur dann in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94
Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …
Auch die schulische Situation des Sohnes des Antragstellers hinderte die SDL rechtlich nicht, diesen nach B. zu versetzen (vgl. Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94
Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …
Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung aufschiebender Wirkung nur dann in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 53.94
Rechtmäßigkeit einer in einem Personalgespräch getroffenen Versetzungsmaßnahme - …
Der Schulbesuch der Tochter Birte des Antragstellers hinderte den BMVg rechtlich nicht, den Antragsteller nach N. zu versetzen (vgl. dazu Beschluß vom 16. April 1992 - BVerwG 1 WB 28.92 - m.w.N.). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94
Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines …
- BVerwG, 17.02.1994 - 1 WB 13.94
Antrag eines Soldaten auf Verkürzung seiner Dienstzeit - Anordnung der …
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