Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 29.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 15.11.1984 - 1 WB 84.84
Wehrbeschwerdeverfahren - Beschwerdebefugnis - Geschäftsordnung - …
Denn seine persönliche Rechtsstellung wäre durch das Verhalten des MR Dr. Hartenstein selbst dann nicht verletzt worden, wenn man unterstellt, dieser sei als Büroleiter des Sts Dr. Hiehle nicht einmal dazu befugt gewesen, auf fernmündlichen Anruf das Anliegen des BND auf eine den Antragsteller in keiner Weise sachlich festlegende Art vorzubesprechen, das daraufhin eingegangene, eine einvernehmliche Absprache mit Fü S ... behauptende Fernschreiben des BND dem Sts zur Kenntnisnahme vorzulegen und es sodann dem für die Flugbereitschaft zuständigen Mitarbeiter zur weiteren Veranlassung zuzuleiten (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 f. [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; BVerwG Beschlüsse vom 9. April 1975 - 1 WB 16/74 - und vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).Der Ausnahmefall - daß "die Menschenwürde oder doch das allgemeine Persönlichkeitsrecht" eines geschäftsordnungswidrig nicht beteiligten Soldaten verletzt worden oder mit der Nichtbeteiligung eine "diskriminierende Wertung der dienstlichen Leistungen des Antragstellers" oder eine "Schmälerung seiner Position als Vorgesetzter" verbunden sein könnte, liegt offensichtlich nicht vor (…vgl. BVerwG aaO; BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75); dieser Fall ist etwa beim ausdrücklichen Entzug der Dienstaufsicht als Folge eines konkret dem betreffenden Soldaten vorgehaltenen Fehlverhaltens, nicht aber hier gegeben (vgl. BVerwGE 73, 154, 1. Leitsatz, 155 f.).
- BVerwG, 11.12.1979 - 1 WB 13.79
Rechtsmittel
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75 - stelle zwar fest, es solle lediglich vermieden werden, daß der Beurteilte den aus seiner Sicht berechtigten Eindruck hat, eine ausreichend objektive Beurteilung sei nicht gewährleistet, gehe jedoch, nicht soweit, die Pflicht zur Prüfung des Einwandes aufzuheben.Ob seine subjektiven Rechte verletzt werden, muß sich aus der Anordnung des höheren Vorgesetzten oder deren Begleitumstände ergeben, wobei entscheidend ist, ob sich die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1976, 70, 71 und BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).
- BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 52.88
Rechtsmittel gegen Wehrbeschwerde - Gerichtliches Antragsverfahren - …
Durch eine Maßnahme zugunsten eines Soldaten kann eine Rechtsverletzung eines anderen Soldaten nur dann eintreten, wenn und insoweit diese Maßnahme gleichzeitig eine Entscheidung über Rechte und Pflichten des letzteren darstellt oder dessen Rechtsstellung sonst beeinträchtigt (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).
- BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 175.90
Beurteilender - Weigerung höherer Vorgesetzter - Weigerung der personalführenden …
(BDH Beschlüsse vom 16. Oktober 1964 - 2 WB 39/64 - und vom 17. März 1965 - 1 (2) WB 52/64 = NZWehrr 1967, 126; BVerwG Beschlüsse vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75 - und vom 11. Dezember 1979 - 1 WB 13/79). - BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90
Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …
Durch eine Beschwerdeentscheidung zugunsten eines Soldaten kann eine Rechtsverletzung eines anderen Soldaten nur dann eintreten, wenn und insoweit diese Maßnahme gleichzeitig eine über ihren Regelungsbereich hinausgehende Entscheidung über Rechte und Pflichten des Letzteren darstellt oder dessen Rechtsstellung sonst beeinträchtigt (vgl. Beschluß vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 29.75 -). - BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 151.77
Rechtsmittel
Sind sie nicht gegeben, so ist der Antrag - unabhängig von dem Inhalt des jeweiligen Beschwerdebescheids - als unzulässig zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 3. Juni 1976 - 1 WB 29/75).
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