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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1977 - 1 WB 29.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2481
BVerwG, 30.08.1977 - 1 WB 29.77 (https://dejure.org/1977,2481)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1977 - 1 WB 29.77 (https://dejure.org/1977,2481)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1977 - 1 WB 29.77 (https://dejure.org/1977,2481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung bestehender Spannungen - Versetzung - Beschwerdeverfahren - Kommunalpolitisch aktiver Soldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 25.08.1982 - 1 WB 81.81

    Soldat - Anfechtung der Versetzung - Weiterversetzung

    Daß gegen den Antragsteller kurz vor der Beantragung seiner Versetzung ein strenger Verweis verhängt worden ist - gegen den er sich erfolglos beschwert hat -, steht der sonach gegebenen Rechtmäßigkeit der Wegversetzung des Antragstellers nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 17. Februar 1977 - 1 WB 9/77 - und vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), wenn auch nicht auszuschließen ist, daß die beiden damit geahndeten Pflichtverstöße für den Versetzungsantrag mit ursächlich waren.

    Wenn auch bei einer der Lösung von Spannungen dienenden Versetzung Benachteiligungen des Versetzten tunlichst vermieden werden sollen, so hat der Versetzte doch keinen Anspruch darauf, nur auf eine seinen Vorstellungen voll entsprechende Stelle versetzt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er, wie es hier ganz offensichtlich der Fall ist, von sich aus bereit ist, seine Versetzung zur Behebung der Spannungen grundsätzlich hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77 - vgl. auch BVerwG Beschluß vom 26. Juli 1977 - 1 WB 66/75).

  • BVerwG, 25.06.1985 - 1 WB 90.84

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Vorliegen eines dienstlichen …

    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung, das sich auch aus Spannungen zwischen den Angehörigen des gleichen militärischen Verbandes ergeben kann (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77), ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar.

    Einen Anspruch darauf, vor einer Versetzung um seine Zustimmung gebeten zu werden und diese wiederum von der Erfüllung gewisser Bedingungen abhängig machen zu können, hat der Soldat auch dann nicht, wenn er an sich zur Behebung bestehender Spannungen selbst bereit ist, seine Versetzung hinzunehmen (BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77).

  • BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 81.78

    Ermessensspielraum bei Entscheidung über das Vorliegen eines dienstlichen …

    Die zur Beseitigung bestehender Spannungen angeordnete Versetzung steht nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einem der Schutzvorschrift des § 2 WBO unterliegenden Beschwerdeverfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77).

    Steht aber eine Versetzung nicht im Zusammenhang mit den Beschwerden, ist sie trotz der laufenden Beschwerdeverfahren jederzeit zulässig, zumal es der Soldat andernfalls in der Hand hätte, die Entschließung der vorgesetzten Stelle durch eine Beschwerde zu unterlaufen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77).

  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 40.22

    Anfechtung einer Versetzung

    Eine Wegversetzung gegen den Willen des Soldaten ist auch als Benachteiligung zu werten, wenn sie wegen einer Beschwerde und nicht wegen interner Spannungen erfolgt (…vgl. Dau/Scheuren, WBO, 7. Aufl. 2020, § 2 Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 30. August 1977 - 1 WB 29.77 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 22.09.2022 - 1 W-VR 14.22

    Erfolgloser Eilantrag gegen Wegversetzung bei mangelnder Darlegung familiärer …

    Eine Wegversetzung gegen den Willen des Soldaten ist auch als Benachteiligung zu werten, wenn sie wegen einer Beschwerde und nicht wegen interner Spannungen erfolgt (…vgl. Dau/Scheuren, WBO, 7. Aufl. 2020, § 2 Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 30. August 1977 - 1 WB 29.77 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 15.01.1980 - 1 WB 194.78

    Soldat - Verpflichtung zur Ausbildung - Eignung - Befähigung

    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen, darf aber von dem Grundsatz der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ausgehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1977 - 1 WB 29/77).
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