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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73985
BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05 (https://dejure.org/2006,73985)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 1 WB 29.05 (https://dejure.org/2006,73985)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 (https://dejure.org/2006,73985)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats eröffnet indessen § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SLV mit der ausdrücklichen Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, zu beurteilen "sind", einen - unmittelbaren - Rechtsanspruch des Betroffenen auf Erteilung einer Sonderbeurteilung, wenn die normativen Voraussetzungen hierfür gegeben sind (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - ).

    Deshalb ist die vom Bundesministerium der Verteidigung in Nr. 206 Buchst. a ZDv 20/6 aufgrund der Ermächtigung in § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV getroffene Regelung, dass eine Sonderbeurteilung (ausschließlich) durch die personalbearbeitenden Stellen angefordert werden könne, insoweit "SLV-konform" anzuwenden (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -).

    Das Unterbleiben einer dienstlichen Beurteilung, hier einer Sonderbeurteilung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Alt., Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 201 (2) ZDv 20/6, kann als - unterlassene - truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerügt und gegebenenfalls mit einem Verpflichtungsantrag bekämpft werden (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -).

  • BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Wenn aber diese Weisung oder Anordnung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr in der Sache bereits eine abschließende Entscheidung trifft, kann der von der Anordnung oder Weisung auf diese Weise unmittelbar betroffene Soldat gegen sie die gerichtliche Entscheidung beantragen (Beschlüsse vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 50 = NZWehrr 2003, 169).

    Darüber hinaus ist dieses Schreiben dem Antragsteller am 30. November 2004 eröffnet worden; auch dieser Umstand dokumentiert den Charakter einer Maßnahme gegenüber dem Antragsteller (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Zusätzlich kommt auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 sowie vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Zusätzlich kommt auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 sowie vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 39.02

    Rechtsweg; Uniform; Heißwetterbekleidung; Alimentation; Antragsfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Wenn aber diese Weisung oder Anordnung der nachgeordneten Stelle keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum mehr belässt, wenn also der höhere Vorgesetzte mit ihr in der Sache bereits eine abschließende Entscheidung trifft, kann der von der Anordnung oder Weisung auf diese Weise unmittelbar betroffene Soldat gegen sie die gerichtliche Entscheidung beantragen (Beschlüsse vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - BVerwGE 46, 78 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 39.02 - BVerwGE 118, 21 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 50 = NZWehrr 2003, 169).
  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 52.05
    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 29.05
    Zusätzlich kommt auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = NZWehrr 2004, 163 und - BVerwG 1 WB 24.03 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 1 sowie vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das …

    Damit entfällt für die Erteilung einer Sonderbeurteilung, die inhaltlich nur die "Lücke" zwischen zwei planmäßigen Beurteilungen schließen soll, das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (ebenso schon BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 16).

    Rn. 34 Der Senat hat zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SLV in der bis zum 28. September 2009 geltenden Fassung (vgl. Neubekanntmachung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 8. Juni 2007, BGBl I S. 1098) entschieden, dass diese Vorschrift mit der ausdrücklichen Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen sind, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, einen unmittelbaren Rechtsanspruch der Betroffenen auf Erteilung einer Sonderbeurteilung begründet, wenn die normativen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 und vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 12).

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19

    Bestandskraft des Ablehnungsbescheides

    Rn. 18 Das Unterbleiben einer Sonderbeurteilung kann als unterlassene truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO gerügt und zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrages gemacht werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Rn. 30, vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 13 …und vom 26. Februar 2015 - 1 WB 32.14 - Rn. 37).
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