Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06 |
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SG § 3; Versetzungsrichtlinien
Wegversetzung; Eignung; Ausland; Strafurteil; Gesundheitszustand. - Bundesverwaltungsgericht
SG § 3
Ausland; Eignung; Gesundheitszustand; Strafurteil; Wegversetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04
Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Rn. 27 Das dienstliche Bedürfnis für eine Wegversetzung liegt regelmäßig unter anderem dann vor, wenn sich ein Soldat für den von ihm innegehabten Dienstposten nicht (mehr) eignet (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21 = NZWehrr 2000, 82 und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - BVerwGE 123, 346 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 35 = NZWehrr 2006, 85 ; Nr. 5 Buchst. g der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 , im Folgenden: Versetzungsrichtlinien).Dem zuständigen Vorgesetzten bzw. der zuständigen Stelle steht bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung im Sinne des § 3 SG i.V.m. Nr. 5 Buchst. g der Versetzungsrichtlinien ein Beurteilungsspielraum zu, den er/sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat (stRspr, Beschlüsse vom 26. November 1986 - BVerwG 1 WB 117.86 - BVerwGE 83, 251, 253…, vom 14. September 1999 a.a.O. und vom 12. Mai 2005 a.a.O. ).
Die gerichtliche Kontrolle dieses nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraums beschränkt sich darauf festzustellen, ob die zuständige Stelle bei ihrer Entscheidung über die Eignung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…Beschlüsse vom 24. September 1999 a.a.O. und vom 12. Mai 2005 a.a.O. ).
Dabei sind neben der fachlichen Qualifikation auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (Beschluss vom 12. Mai 2005 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Stelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem/ihrem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26).Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die zuständige Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, Beschlüsse vom 3. Juli 2001 a.a.O. und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Bei dieser Sachlage kann das Wehrbeschwerdeverfahren nur mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbar ist (stRspr, Beschluss vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 = NZWehrr 2001, 165), fortgesetzt werden.Ein Feststellungsbegehren mit diesem Feststellungsinteresse kann im vorliegenden Fall vor den Wehrdienstgerichten geltend gemacht werden, denn das erledigende Ereignis (Dienstzeitende am 30. September 2006) ist erst nach der Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (am 15. Juni 2006) eingetreten (vgl. zu dieser Abgrenzung: Beschluss vom 8. Mai 2001 a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtpunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163). - BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01
Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte oder die zuständige Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog;… stRspr, Beschlüsse vom 3. Juli 2001 a.a.O. und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99
Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Rn. 27 Das dienstliche Bedürfnis für eine Wegversetzung liegt regelmäßig unter anderem dann vor, wenn sich ein Soldat für den von ihm innegehabten Dienstposten nicht (mehr) eignet (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99 - BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21 = NZWehrr 2000, 82 und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - BVerwGE 123, 346 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 35 = NZWehrr 2006, 85 ; Nr. 5 Buchst. g der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 , im Folgenden: Versetzungsrichtlinien). - BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Stelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem/ihrem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26). - BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Dieser Rechtfertigungsgrund des dienstlichen Bedürfnisses gilt auch, wie sich aus Nr. 24 der Versetzungsrichtlinien ergibt, für Versetzungen vom Ausland in das Inland (Beschluss vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 -). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte bzw. die zuständige Stelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem/ihrem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26). - BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95
Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06
Insoweit besteht kein "automatischer" Vorrang der militärärztlichen Begutachtung vor zivilärztlichen Stellungnahmen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 = NZWehrr 1996, 252, vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -). - BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86
Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung - …
- BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 22.12.2004 - 1 WB 41.03
Befehl; Ausführung; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse.
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 17.02
Versetzung; Aufhebung; Ausland; USA; Auslandsverwendung; Eignung; …
- BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht deshalb auch bei der prognostischen Beurteilung der Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung ein Beurteilungsspielraum des zuständigen (militärischen) Vorgesetzten, und zwar bei dienstpostenbezogenen Eignungsurteilen für höherwertige Dienstposten (Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 -jeweils m.w.N.) und für Dienstposten, die im Wege der "Querversetzung" nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (vom 3. März 1988 in der zuletzt geänderten Fassung vom 9. Juni 2009 ) besetzt werden sollen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36, vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 29.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 40 Rn. 29, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - ). - BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12
Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …
Kenntnis vom Beschwerdeanlass ist damit nicht nur bei förmlicher Bekanntgabe einer Maßnahme gegeben, sondern (schon) dann, wenn der betroffene Soldat den Inhalt einer Maßnahme oder Entscheidung tatsächlich kennt (Beschluss vom 30. November 2006 a.a.O. Rn. 19).Dementsprechend stellt Nr. 24 der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl S. 76), zuletzt geändert am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86), ausdrücklich die Versetzung in das Ausland der Inlandsversetzung von Soldaten gleich (vgl. dazu z.B. Beschluss vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 29.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 40 Rn. 27).
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