Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09 |
Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - seien Beurteilungen rechtswidrig, die auf der Anwendung der Richtwertvorgaben der neuen ZDv 20/6 und den damit zusammenhängenden Vorschriften über die Abstimmungsgespräche beruhten.Aus der Tatsache, dass sie als Element innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berührt, folgt zugleich, dass die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keiner normativen Grundlage im Sinne des verfassungsrechtlichen Vorbehalts des Gesetzes bedarf (vgl. zu dessen Geltung und Reichweite Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - Rn. 33 ff.
). - BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 sowie zuletzt vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - die gegen den letztgenannten Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 - nicht zur Entscheidung angenommen).Es genügt - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) -, dass der Soldat gegen eine ihn belastende Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte förderliche Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und in diesem Rahmen ggf. inzident überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, sofern sie für die Verwendungsentscheidung erheblich gewesen sein sollte, rechtmäßig war (vgl. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -).
- BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05
Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 sowie zuletzt vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - die gegen den letztgenannten Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 - nicht zur Entscheidung angenommen). - BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.
Auszug aus BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 sowie zuletzt vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - die gegen den letztgenannten Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 - nicht zur Entscheidung angenommen).
- BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 33.25
Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - juris Rn. 18, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13…, vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - juris Rn. 15 …und vom 29. Juni 2023 - 1 WB 63.22 - juris Rn. 17, 19).Nichts Anderes galt für die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive durch Perspektivkonferenzen nach Maßgabe verschiedener Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung der Jahre 2004 und 2005, die zwar Basis für Verwendungsentscheidungen waren, diese jedoch nicht präjudizierten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 14).
- BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22
Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme
Rn. 15 Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 …und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.). - BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19
Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme; …
Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18 und vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22
Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18 und vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 m. w. N.). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09
Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer …
Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 -, vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 29.09 -).
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