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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22507
BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22 (https://dejure.org/2023,22507)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2023 - 1 WB 29.22 (https://dejure.org/2023,22507)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 (https://dejure.org/2023,22507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 19 Abs 1 S 3 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a SÜG
    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Berufssoldaten in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung für den Bereich Verschlusssachenschutz (Ü2-VS); Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken als eine vorbeugende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung eines Sicherheitsrisikos

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Zu dessen Einschätzung ist nicht der dienstliche Vorgesetzte, sondern der Geheimschutzbeauftragte berufen (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 52).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Rn. 32 a) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 m. w. N.).

    Rn. 33 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Eine überzeugende kritische Reflektion seines Verstoßes ist ihm bisher nicht gelungen, worauf nicht zuletzt auch die Schutzbehauptungen und Ausflüchte in der Antragsbegründung deuten (zu dem Gesichtspunkt der mangelnden Einsicht eines Betroffenen in die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens im Rahmen der erforderlichen Prognoseentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 WB 21.16 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).
  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Rn. 44 Falsche Angaben im Sicherheitsüberprüfungsverfahren sind grundsätzlich geeignet, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG nach sich zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2021 - 1 WB 18.21 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 36 Rn. 48 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13

    Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 m. w. N. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Pflicht, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen (§ 13 Abs. 1 SG), ein besonderes Gewicht für die sicherheitsrechtliche Beurteilung zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 …und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24.17 - NVwZ 2019, 65 Rn. 30).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 m. w. N. …und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Rn. 48 Dass die falsche Angabe in der Sicherheitserklärung in das Jahr 2015 zurückreicht, mag (in der Regel) das Gewicht des Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht verringern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 28.21 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; stRspr, z. B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 28.20

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung eines Soldaten

  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24

    Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung

    Die mit einem zeitlich nachfolgenden Vorlageschreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vorgetragenen Ergänzungen können deshalb nicht berücksichtigt werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2023 - 1 WB 32.21 - juris Rn. 26 und vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 32).

    Rn. 57 (d) Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 34.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Verweigerung der Befolgung der …

    Rn. 67 Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …

    Rn. 48 Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 23.10.2025 - 1 WB 52.24
    Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 40.24
    Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25
    Rn. 40 dd) Konkrete und praktikable Möglichkeiten, statt der Feststellung eines Sicherheitsrisikos lediglich Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogene Sicherheitshinweise festzusetzen oder dem vorliegenden Sicherheitsrisiko durch Fürsorgemaßnahmen zu begegnen, sind weder vom Antragsteller aufgezeigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 1 WB 29.22 - juris Rn. 50) noch sonst ersichtlich.
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