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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6912
BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89 (https://dejure.org/1990,6912)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 1 WB 29.89 (https://dejure.org/1990,6912)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 1 WB 29.89 (https://dejure.org/1990,6912)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung einer Verwendungsentscheidung des Dienstherrn - Berücksichtigung des Fürsorgegrundsatzes im Rahmen einer Verwendungsentscheidung - Verlust einer ruhegehaltsfähigen Ministerialzulage durch ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1989 - 1 WB 26.89

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsätzlicher Vorrang des …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - auf den Bezug genommen wird, zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 108/89 -, die Senatsakte 1 WB 26/89 sowie die Personalstammakte, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Denn die nach Meinung des Antragstellers der Versetzung entgegenstehenden persönlichen Gründe sind, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - ausgeführt hat, nicht derart gewichtig, daß sie die verfügte Versetzung als ermessensfehlerhaft erscheinen ließen.

  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte - …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Die die Organisationsgewalt berührenden Maßnahmen sind nicht an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten auszurichten (BVerwGE 63, 176 ff.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).

    Der Ausnahmefall, daß durch organisatorische Regelungen in die Rechtssphäre eines Soldaten dann hineingewirkt werden kann, wenn durch die Anordnung und durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, also die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178), [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]ist ersichtlich nicht gegeben.

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff voll nachprüfbar; im übrigen kann die Versetzungsentscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff voll nachprüfbar; im übrigen kann die Versetzungsentscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff voll nachprüfbar; im übrigen kann die Versetzungsentscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO, ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 43, 215, 1. Leitsatz; 63, 210, 212; 73, 51 f.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 9.87

    Funktionsbereiche - Innerdienstliche Abgrenzung - Militärischer Vorgesetzter - …

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Die die Organisationsgewalt berührenden Maßnahmen sind nicht an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten auszurichten (BVerwGE 63, 176 ff.; BVerwG Beschluß vom 3. November 1987 - 1 WB 9/87).
  • BVerwG, 28.02.1974 - I WB 43.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    Der Ausnahmefall, daß durch organisatorische Regelungen in die Rechtssphäre eines Soldaten dann hineingewirkt werden kann, wenn durch die Anordnung und durch ihre Begleitumstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Soldaten verletzt wird, also die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 46, 239, 241 [BVerwG 28.02.1974 - I WB 43/71]; 63, 176, 178), [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76]ist ersichtlich nicht gegeben.
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 118.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 29.89
    In dem erstmals im Schriftsatz vom 7. März 1989 gestellten Antrag, den BMVg zu verpflichten, die Streichung der Dienstpostenbezeichnung "RgtKdr (F)" zurückzunehmen, ist daher eine nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässige Antragserweiterung zu sehen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 118/86).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …

    Damit hat er sein Antragsbegehren nachträglich erweitert (vgl. Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 -).
  • BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten - …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Wegversetzung von einem mit einer Funktionszulage ausgestatteten Dienstposten auf einen Dienstposten, für den eine solche Funktionszulage nicht gewährt wird, keine Versetzung auf einen geringerwertigen Dienstposten darstellt (vgl. Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 74.92

    Versetzung eines Soldaten auf einen anderen Dienstposten - Dienstliches Bedürfnis …

    Bei dieser Zulage handelt es sich um eine nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage und nicht um eine ruhegehaltfähige Amtszulage (vgl. § 42 BBesG), so daß auch unter diesem Gesichtspunkt die Versetzung des Antragstellers auf den wie sein bisheriger mit A 15 dotierten Dienstposten keine Versetzung auf einen geringer dotierten Dienstposten darstellt (vgl. Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 -).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 34.96

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten auf einen geringerwertigen …

    Die geltende STAN unterliegt ihrerseits als Organisationsmaßnahme nicht der gerichtlichen Kontrolle (Beschluß vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluß vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [ff.]>).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 1 WB 191.90

    Verwarnung eines Berufssoldaten auf Grund dessen haltlosen Vorwurfs eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> und vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 -) wird der Gegenstand des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung durch die Antragsschrift oder das Vorverfahren (Beschwerdeverfahren) bestimmt, im vorliegenden Fall also durch die weiteren Beschwerden vom 25. Juli, 14. August und 11. September 1990.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 1 WB 50.89

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76]; BVerwG Beschluß vom 13. März 1990 - 1 WB 29/89) wird der Gegenstand des Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung durch die Antragsschrift oder das Vorverfahren (Beschwerdeverfahren) bestimmt, im vorliegenden Fall also durch die "Beschwerde" vom 15. Dezember 1988.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 53.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats werden die die Organisationsgewalt betreffenden Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung im öffentlichen Interesse getroffen; sie müssen sich jedoch nur insoweit an den Individualinteressen des einzelnen Soldaten ausrichten, als dies rechtlich zwingend vorgegeben ist (vgl. Beschluss vom 13. März 1990 - BVerwG 1 WB 29.89 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - BVerwGE 63, 176).
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