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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1993 - 1 WB 29.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5692
BVerwG, 30.09.1993 - 1 WB 29.93 (https://dejure.org/1993,5692)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 1 WB 29.93 (https://dejure.org/1993,5692)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 (https://dejure.org/1993,5692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Versetzung - Auslandsverwendungsdauer - Ermessen

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 4
  • NVwZ 1995, 83
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 15 A 1345/15

    Staatlich anerkannte private Hochschule; Professorenbezeichnung; Weiterführen; …

    Rn. 71 Vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 -, juris Rn. 7 f., Urteile vom 26. Juni 1987 - 8 C 6.85 -, juris Rn. 29, vom 16. Dezember 1970 - VI C 48.69 -, juris Rn. 6, vom 26. November 1970 - VIII C 104.68 -, juris Rn. 16, vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, juris Rn. 12 ff., und vom 22. Januar 1969 - VI C 52.65 -, juris Rn. 50; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114 Rn. 86 ff.
  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …

    Der so vorgegebene Bedarf ist vielmehr als Ausgangspunkt des dienstlichen Bedürfnisses hinzunehmen (Beschlüsse vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 -BVerwGE 103, 4 und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 6 m.w.N.).

    Zwar hat der Senat entschieden, dass bei einer verbindlich festgesetzten Auslandsverwendungsdauer verbunden mit der Selbstbindung, hiervon nur ausnahmsweise abzuweichen, abweichend von der Regel im Rahmen der Ermessenskontrolle auch zu prüfen sei, ob ohne die Zuversetzung die Einsatzbereitschaft der aufnehmenden Dienststelle merklich tangiert werde ( Beschluss vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - a.a.O.).

    Unter dem Gesichtspunkt des Ermessensfehlgebrauchs kann zwar im Einzelfall die Frage, ob ein anderer Soldat für die Besetzung eines Dienstpostens zur Verfügung steht, einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 216 , vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 91.88 -, vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 5.93 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Bei den "dienstlichen Gründen" im Sinne von § 26 Abs. 2 BBG handelt es sich um einen grundsätzlich gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum, wobei für die die dienstlichen Gründe prägenden Vorfragen im Hinblick auf verwaltungspolitische oder sonstige wertende Einschätzungen dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum zustehen kann (zum früheren Begriff des dienstlichen Bedürfnisses vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C 58/65 - juris; Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29/93 -, juris;… Battis, BBG, 6. Aufl. 2022, § 28 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Dem Bundesminister steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu, denn die Bewertung der Förderlichkeit entzieht sich ebenso wie die Bewertung von Eignung und Leistung eines einzelnen Soldaten im Kern der Kontrolle durch das Gericht (vgl. Beschluss vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24).

    Rn. 47 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist und entsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (Beschlüsse vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.01.2012 - 1 WDS-VR 8.11

    Antrag auf Verlängerung der Verwendungsdauer beim Deutschen Luftwaffenkommando …

    Die Bewertung der Förderlichkeit entzieht sich ebenso wie die Bewertung von Eignung und Leistung eines einzelnen Soldaten im Kern der Kontrolle durch das Gericht (vgl. Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist und entsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (Beschlüsse vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 WB 30.93

    Versetzungsverfügung - Vorläufiges Rechtsschutzverfahren

    Der Antragsteller hat im Hauptsacheverfahren (BVerwG 1 WB 29.93) beantragt,.

    Die Akte des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 WB 29.93), die Beschwerdeakten des BMVg - P II 5 - Az. 241/93 und 329/93 - sowie die Personalstammakte Hauptteile A und B haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • VG Darmstadt, 10.09.2004 - 5 E 3058/00

    Rechtspflicht eines Soldaten zur Minimierung der Kosten für eine Umzugsabwicklung …

    Dem entspricht, dass es im personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn steht, die Auslandsverwendung ggf. zu verkürzen, ohne dass der Dienstherr durch die frühere Mitteilung einer voraussichtlich längeren Verwendungsdauer daran gehindert wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.09.1993 - 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 ff.).

    Mit dem BVerwG (Beschl. v. 20.09.1993 - 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 ff.) geht auch das erkennende Gericht davon aus, dass eine Versetzung mitten im laufenden Schuljahr die Versetzung nicht hindert, aber jedenfalls einen Umzugshinderungsgrund (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 AGTV i. V. mit § 12 Abs. 3 Nr. 3 BUKG) darstellt, der einen Umzug der Familie erst nach Absolvierung einer "Stufe" hinnehmbar erscheinen lässt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2026 - 10 A 11076/25

    Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge; Ruhegehaltfähigkeit

    Vielmehr hängt es - auch wenn man die Möglichkeit einer materiellen Verzahnung von Tatbestands- und Rechtsfolgenseite grundsätzlich anerkennen wollte - in solchen Fällen von einer Auslegung der Vorschrift ab, ob es sich um eine Verbindung von unbestimmtem Rechtsbegriff auf Tatbestandsseite mit "echter" Ermessensermächtigung auf Rechtsfolgenseite handelt oder (nur) um die Ermächtigung zu einer Ermessensausübung, die sich an dem unbestimmten Begriff zu orientieren hat, oder schließlich um eine einheitliche Wertungsvorgabe im Rahmen einer einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (…siehe zu alldem Aschke, in: Bader/Ronellenfitsch [Hrsg.], BeckOK VwVfG, 70. Edition Stand 1. Januar 2023, § 40 Rn. 42 ff.;… Schönenbroicher, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz [Hrsg.], VwVfG, 3. Aufl. 2025, § 40 Rn. 55 ff.;… Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs [Hrsg.], VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 40 Rn. 38 ff., jeweils m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 29. September 1972 - VII C 77.70 -, BVerwGE 40, 353 = juris Rn. 21-23; siehe etwa auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 1993 - 1 WB 29/93 -, BVerwGE 103, 4 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WDS-VR 4.11

    Verlängerung der Verwendung eines Soldaten im Ausland ist nicht durch schulische …

    Selbst wenn es der ständigen Verwaltungspraxis im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung entsprechen sollte, in Fällen der vorliegenden Art die schulischen Schwierigkeiten der Tochter des Antragstellers als schwerwiegenden persönlichen Grund im Sinne der Nr. 6 Buchst. b der Versetzungsrichtlinien anzusehen - wofür die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung (PSZ I 7) im Vorlageschreiben sprechen könnte (vgl. aber die Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24 -, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 11. November 1999 - BVerwG 1 WB 66.99 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 -, vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 80.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.>) -, stünden der Anerkennung eines solchen Grundes hier vorrangige dienstliche Belange im Sinne der Nr. 6 Satz 1 der Versetzungsrichtlinien entgegen.
  • VG München, 21.06.2024 - M 31 K 21.5877

    Wasserrecht, Aquakulturanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Befristung, …

    Rn. 31 Bereits grundsätzlich ist zu hinterfragen, inwieweit in einem - wie hier durch die Klagepartei letztlich angenommen - unbewussten Abweichen von oder der Nichtbeachtung einer Verwaltungsvorschrift ein rechtlich erheblicher Ermessensfehler läge, wenn die Verwaltung gleichwohl zu einem Ergebnis kommt, zu dem sie auch hätte kommen können, wenn sie die Verwaltungsvorschriften berücksichtigt hätte (in diese Richtung möglicherweise, indes im Zusammenhang des Rechts des öffentlichen Dienstes BVerwG, B.v. 30.9.1993 - 1 WB 29/93 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 15 A 2264/15

    Professor; Übernahme; Beamtenverhältnis; Altersgrenze; Einmalbetrag; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1997 - 12 B 595/97

    Deutsche Bundespost; Befähigung zum Richteramt; Beamtenrechtliche Streitigkeit; …

  • VG Cottbus, 23.08.2005 - 5 L 215/05
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 80.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Grundsätzlicher …

  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 81.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Verlust der …

  • BVerwG, 05.09.1996 - 1 WB 76.96

    Dienstposten eines leichten Transporthubschrauberoffiziers des militärfachlichen …

  • VG Cottbus, 30.08.2005 - 5 L 238/05
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