Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nachbesetzung eines Dienstpostens - Verwendungsansprüche eines Soldaten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung einer begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen, vom Gericht nur dann ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>). - BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Ob der Antragsteller mit seinem Vorbringen hinsichtlich seiner Qualifikation für den begehrten Dienstposten - die vom BMVg grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird - im Vergleich zu Oberstleutnant S. auf die bei einer "Konkurrentenklage" bestehende rechtliche Situation abstellen kann, bei der es sich um die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung handelt - beide Dienstposten sind mit A 13/A 14 dotiert (vgl. Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ), - ist im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich; denn der Antragsteller muß die Besetzung des von ihm begehrten Dienstpostens mit Oberstleutnant S. gegen sich gelten lassen.
- BVerwG, 11.04.1975 - I WB 3.74
Zweitbescheid - Bewertung bei Stabsoffizierlehrgang - Fürsorgepflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Er hat damit zu erkennen gegeben, daß er im Verhältnis zum Antragsteller keine neue Sachentscheidung über die Besetzung des Dienstpostens treffen wollte (vgl. hierzu: Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 1 WB 3.74 - <BVerwGE 53, 12, 1. Leitsatz>). - BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 145.89
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Heilung des Verfahrensmangels
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Wenn er sich zu Unrecht übergangen fühlte, hätte er seine Rechte innerhalb von zwei Wochen (§ 21 Abs. 1, 2, § 17 Abs. 4 WBO), also bis zum 8. November 1994, geltend machen müssen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - ). - BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91
Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Mit seinem Antrag auf ein Personalgespräch vom 26. Oktober 1994, "um meinen zukünftigen militärischen Werdegang zu erörtern", konnte er den Beginn der Frist nicht bis zum Personalgespräch am 11. November 1994 hinausschieben (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 62.91 -). - BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 27.91
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95
Wenn er sich zu Unrecht übergangen fühlte, hätte er seine Rechte innerhalb von zwei Wochen (§ 21 Abs. 1, 2, § 17 Abs. 4 WBO), also bis zum 8. November 1994, geltend machen müssen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1990 - BVerwG 1 WB 145.89 - und vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - ).
- BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94
Ablehnung des Versetzungsgesuchs eines Berufssoldaten - Entscheidung einer …
Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 -). - BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur …
Für einen Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist in bezug auf diese ebenfalls nach A 14/A 13 bewerteten Dienstposten kein Raum (vgl. hierzu Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 - DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 -, vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 -).
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