Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Gerichtliche Überprüfung einer Beurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebung einer Beurteilung - Dienstaufsichtsweg - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 1
- NVwZ 1997, 801 (Ls.)
- NVwZ-RR 1997, 426
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96
Die Frage, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung einer Beurteilung im Dienstaufsichtsweg gegeben sind, haben die Wehrdienstgerichte nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang nachzuprüfen (wie Beschluß vom 18.2.1986 - 1 WB 90.83 = BVerwGE 83, 113 ).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht aber jedenfalls dann eine Maßnahme nach § 17 Abs. 3 WBO dar und kann mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten vorgenommen worden ist (Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - (BVerwGE 83, 113 (115))).
Effektiver Rechtsschutz kann hier nur gewährt werden, wenn die Feststellung von Verfahrensverstößen oder inhaltlichen Fehlern vom Gericht nach objektiven Kriterien unter Beachtung der Grundsätze des Beurteilungssystems in vollem Umfang auf ihre Richtigkeit hin nachgeprüft wird (vgl. BVerwGE 83, 113 (118)).
Begeben sie sich dieser ureigensten Aufgabe der Personalführung durch die Einführung von Systemen, bei denen nur die Gesamtbewertung der Beurteilung zum Tragen kommt, dann braucht ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt zu werden, über die Aufhebung der Beurteilung zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen (Beschluß vom 19. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - (in BVerwGE 83, 113 (ff.) insoweit nicht abgedruckt)).
- BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 122.91
Beschwerde gegen eine Aufhebungsverfügung der Stammdienststelle des Heeres (SDH) …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96
Würde ihr ein eigener Beurteilungsspielraum eingeräumt, so stünde es letztlich im Belieben der personalbearbeitenden Stelle, nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihr genehme Beurteilung oder Stellungnahme erstellt ist, obwohl sie keine zur Beurteilung zuständige Stelle ist (Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 -).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98
Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht aber dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 -). Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie keine zur Beurteilung zuständige Stelle ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ).
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03
Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive; …
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung der SDH vom 27. Oktober 2002 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) vom 15. Januar 2003 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 BVerwG 1 WB 90.83, vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 29.96, vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 15.98 und vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 23.01).Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 BVerwG 1 WB 122.91 und vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 29.96).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 28. November 2000 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 6. März 2001 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 4>) und begründet.Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ).
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01
Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung der Verfügung des PersABw vom 28. November 2000 und des sie bestätigenden Beschwerdebescheids des BMVg vom 2. März 2001 erstrebt, ist zulässig (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - <BVerwGE 113, 255 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 4>) und begründet.Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - ).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 1>). - BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das …
Dieser umgedeutete Antrag ist zulässig, denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115] > und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> m.w.N.).Wenn die personalbearbeitende Stelle dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß mehrere Soldaten nahezu wörtlich übereinstimmend beurteilt worden sind, obwohl sie auf Grund ihres Dienstalters und Dienstgrades unterschiedlich hätten beurteilt werden müssen, und dies als einen Verstoß gegen allgemeine Beurteilungsgrundsätze wertet, ist das rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - < BVerwGE 83, 113 [118] >, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 [f.] = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1 > und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00
Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - < BVerwGE 83, 113 [115] >, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1 > m.w.N., vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - < Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 4 = ZBR 1999, 32 [LS]> und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 10.00 -).Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie keine für die Beurteilung zuständige Stelle ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 11.00
Umdeutung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in einen …
Dieser umgedeutete Antrag ist zulässig, denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Dienstaufsicht dann eine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, wenn sie gegen den Willen des Beurteilten erfolgt ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [115]> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1> m.w.N.).Wenn die personalbearbeitende Stelle dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß mehrere Soldaten nahezu wörtlich übereinstimmend beurteilt worden sind, obwohl sie auf Grund ihres Dienstalters und Dienstgrades unterschiedlich hätten beurteilt werden müssen, und dies als einen Verstoß gegen allgemeine Beurteilungsgrundsätze weitet, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - <BVerwGE 83, 113 [118]>, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - <BVerwGE 113, 1 [f.] = Buchholz 236.11 § 1 a Nr. 1 > und vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 15.98 - ).
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche …
Die Aufhebung einer Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle ist aber ausnahmsweise als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren und kann wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des beurteilten Soldaten erfolgt (stRspr, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 1, vom 17. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 10.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 9 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - m.w.N.). - BVerwG, 26.04.2006 - 1 WB 46.05
Beurteilung; Aufhebungsverfügung; Beurteilungsstichtag; Verwaltungsvorschriften; …
Wäre dies nämlich der Fall, stünde es letztlich in ihrem Belieben, ihr nicht genehme Bewertungen oder Stellungnahmen aufzuheben, bis eine ihren Vorstellungen entsprechende Beurteilung oder Stellungnahme abgegeben wird, obwohl sie für die Erstellung einer Beurteilung nicht zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 122.91 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 1). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 60.09
Verfügung des Personalamts der Bundeswehr zur Aufhebung einer planmäßigen …
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