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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,32472
BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00 (https://dejure.org/2000,32472)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 WB 3.00 (https://dejure.org/2000,32472)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 WB 3.00 (https://dejure.org/2000,32472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte bei Rüge der vorschriftswidrigen Behandlung von Wehrdienstbeschwerden - Fortbestand des Rangverhältnisses während des Beschwerdeverfahrens - Möglichkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    Die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161 f.]>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -).
  • BVerwG, 17.11.1969 - I WB 70.69

    Anspruch auf Entscheidung des Wehrdienstsenats - Pflicht des Dienstherrn zur …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    So hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - (BDHE 7, 163) die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Maßnahme stets eine dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlung eines Vorgesetzten erfordert, die auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen worden ist (vgl. auch Beschluß vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - < BVerwGE 43, 28 [29 f.] >).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    Für eine gesonderte gerichtliche Feststellung, daß eine Vorlage ohne sachlichen Grund verzögert worden ist, besteht deshalb - und so auch hier - kein Rechtsschutzbedürfnis (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - m.w.N. und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 70.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Feststellung der Verletzung von …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    Zu den im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31 geregelten Rechten zählt die formell vorschriftsmäßige Behandlung von Wehrbeschwerden nicht (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118> m.w.N. und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 7, 9, 10.99 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 2.00

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte örtliche und fachliche Verwendung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    Im Zusammenhang mit der den Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 2.00 bildenden Versetzungsverfügung des Personalamts der Bundeswehr (PersABw) vom 2. März 1999 beschwerte sich der Antragsteller mit Schreiben vom 20. Dezember 1999 über den Leiter des Referats PSZ III 5 im Bundesministerium der Verteidigung wegen unrichtiger Behandlung der Bearbeitung und Entscheidung bzw. Unterlassung der Bescheidung seiner Beschwerde.
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 52.89

    Anspruch eines Soldaten auf Bereitstellung von Vollwertkost an Stelle der …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    Die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161 f.]>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 - und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -).
  • BVerwG, 28.07.1965 - I WB 19.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
    So hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Juli 1965 - BVerwG 1 WB 19.65 - (BDHE 7, 163) die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Maßnahme stets eine dem öffentlichen Recht zuzurechnende Handlung eines Vorgesetzten erfordert, die auf der Grundlage des Vorgesetztenverhältnisses getroffen worden ist (vgl. auch Beschluß vom 17. November 1969 - BVerwG 1 WB 70.69 - < BVerwGE 43, 28 [29 f.] >).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05

    Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).

    Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 22) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).

    Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06

    Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).

    Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der jeweilige Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).

    Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 62 Die Art und Weise der Behandlung einer Wehrbeschwerde ist keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 11. Januar 1977 - BVerwG I WB 22, 25/75 - m.w.N., vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

    Gegen die Verzögerung der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde ist der Soldat ausdrücklich und hinreichend durch die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 Satz 2 WBO geschützt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 24. Juli 1980 - 1 BVerwG WB 190/79 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -, vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …

    In der Rechtsprechung des Senats und in der Literatur ist anerkannt, dass einem Antragsteller aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet ist, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - 1 WB 27.93 - Rn. 20…, vom 8. November 1994 - 1 WB 26.94 - Rn. 33, vom 24. Mai 2000 - 1 WB 3.00 - Rn. 10 …und vom 20. September 2006 - 1 WB 33.06 - Rn. 16;… Dau/Scheuren, WBO, 7. Aufl. 2020, § 21 Rn. 23;… Bachmann, in: Franke/Weiß, GKÖD I, Stand 2017, § 21 WBO Rn. 34).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …

    Die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - < BVerwGE 53, 160 [ff.]>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 37.00 -).

    Einzelne Verfahrensschritte können nicht mit der Beschwerde angefochten und infolgedessen auch nicht zum Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118 >, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 37.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 37.00

    Aufhebung einer Beurteilung im Wege der Diestaufsicht - Verfahrensverstöße und …

    Denn die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - <BVerwGE 53, 160 [161] f.>, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 52.89 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 26, 60.94 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).

    Einzelne Verfahrensschritte können nicht mit der Beschwerde angefochten und demzufolge auch nicht zum selbständigen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 70.98 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 32 = NZWehrr 1999, 118 > und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11

    Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des …

    Anderenfalls wäre der Antrag insoweit unzulässig, denn die Art und Weise der Behandlung einer Wehrbeschwerde ist keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 5.17

    Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht

    Einzelne Verfahrensschritte können nicht mit der Beschwerde isoliert angefochten und demzufolge auch nicht zum selbstständigen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gemacht werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 WB 3.00 -).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

    Rn. 17 Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; einzelne Erklärungen des zuständigen Vorgesetzten im Wehrbeschwerdeverfahren sind deshalb nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (…stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - sowie zuletzt vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 -).
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