Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
Der Soldat hat insoweit keinen Anspruch darauf, dass seine Beurteilung außerhalb eines förmlichen Beschwerdeverfahrens (gegen diese Beurteilung) in Ausübung der Dienstaufsicht durch einen höheren Vorgesetzten oder durch personalbearbeitende Stellen aufgehoben wird (stRspr, grundlegend: Beschluss vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - BVerwGE 83, 113 ). - BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 82.98
Antrag auf Entscheidung der Wehrdienstsenate - Verletzung der Rechte des Soldaten …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
Das Ergebnis dienstaufsichtlicher Prüfungen oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist indes der wehrdienstgerichtlichen Nachprüfung regelmäßig entzogen (Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 82.98 - und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107, 113.00 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 8.04
Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Anhörung; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 3.07
Rn. 20 Lediglich die Aufhebung einer - bestandskräftigen - Beurteilung durch die personalbearbeitende Stelle im Wege der Dienstaufsicht kann als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO qualifiziert und mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 8.04 - NZWehrr 2005, 118) und damit in seine Rechtsposition als Beurteilter eingreift.
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06
Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.
Rn. 20 Demgemäß entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass Bescheide, die im Wege der Dienstaufsicht ergehen, einer inhaltlichen Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte entzogen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 27.97, 53.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 82.98 -, vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107.00, 113.00 -, vom 20. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 33.06 - sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - jeweils m.w.N.).Dies gilt auch dann, wenn der Soldat die dienstaufsichtliche Prüfung beantragt hat (…vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 a.a.O. und vom 26. Juni 2007 a.a.O., jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 20.11
Anordnung der Neufassung einer dienstlichen Beurteilung; keine anfechtbare …
Der betroffene Soldat hat keinen Anspruch darauf, dass seine Beurteilung und/oder die Stellungnahme eines nächsthöheren Vorgesetzten zu dieser Beurteilung außerhalb eines förmlichen Beschwerdeverfahrens in Ausübung der Dienstaufsicht durch einen höheren Vorgesetzten oder durch personalbearbeitende Stellen aufgehoben werden (stRspr., vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - m.w.N. und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08).Dies gilt in gleicher Weise dann, wenn der Soldat die dienstaufsichtliche Prüfung beantragt hat (Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107.00, 113.00 - und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -).
Rn. 24 Allerdings kann die Aufhebung einer - bestandskräftigen - Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO qualifiziert und wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt ist und damit in seine Rechtsposition als Beurteilter eingreift (Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 8.04 - NZWehrr 2005, 118 und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08
Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner …
Der betroffene Soldat hat keinen Anspruch darauf, dass seine Beurteilung oder die Stellungnahme eines nächsthöheren Vorgesetzten zu dieser Beurteilung außerhalb eines förmlichen Beschwerdeverfahrens (gegen diese Beurteilungsteile) in Ausübung der Dienstaufsicht durch einen höheren Vorgesetzten oder durch personalbearbeitende Stellen aufgehoben wird (stRspr, Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - m.w.N.).Dies gilt in gleicher Weise dann, wenn der Soldat die dienstaufsichtliche Prüfung beantragt hat (Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107.00, 113.00 - und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -).
Rn. 20 Lediglich die Aufhebung einer - bestandskräftigen - Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle kann als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO qualifiziert und wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des Soldaten erfolgt ist und damit in seine Rechtsposition als Beurteilter eingreift (Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 8.04 - NZWehrr 2005, 118 und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -).
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07
Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;: …
Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung sind indes der wehrdienstgerichtlichen Nachprüfung regelmäßig entzogen (Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 82.98 -, vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107, 113.00 - und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -). - BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11
Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des …
Ein Soldat hat daher außerhalb eines förmlichen Beschwerdeverfahrens keinen Anspruch darauf, dass auf seinen Antrag eine Beurteilung im Rahmen einer dienstaufsichtlichen Prüfung nach Nr. 901 ZDv 20/6 aufgehoben wird (Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - Rn 19, vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn 18 …und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17 Rn. 51 = NZWehrr 2011, 36 , m.w.N.). - BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24
Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung
Rn. 21 Die Berichtigungsverfügungen des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr können dagegen als interne Vorbereitungshandlungen nicht unmittelbar Gegenstand eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 3.07 - juris Rn. 19), so dass nicht davon auszugehen ist, dass der Antragsteller (auch) diese anfechten will. - BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06
Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung
Ein Anspruch auf dienstaufsichtliches Einschreiten nach Nr. 901 ZDv 20/6 steht dem einzelnen Soldaten nicht zu (Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 -). - BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08 Auch das Vorbringen des Antragstellers im Verwaltungsverfahren, er habe mündlich Beschwerde gegen die dienstlichen Beurteilungen eingelegt, über die bisher nicht entschieden sei, lässt die Auslegung, er begehre die Aufhebung der dienstlichen Beurteilungen im Wege der Dienstaufsicht nach Nr. 901 der ZDv 20/6, nicht zu, zumal eine solche Entscheidung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mit einem Verpflichtungsantrag erreicht werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".