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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20019
BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99 (https://dejure.org/1999,20019)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 3.99 (https://dejure.org/1999,20019)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 3.99 (https://dejure.org/1999,20019)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes - Aufhebung des Rückführungsbefehls - Anspruch auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 WB 38.98

    Klage eines Soldaten gegen die vorzeitige Rückführung in das Heimatland - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
    Mit Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - lehnte der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde vom 22. Juni 1998 anzuordnen, ab.

    Die Beschwerdeakten des HFüKdo - RB 86/98 - und des InspH - 225.98 - sowie die Verfahrensakten BVerwG 1 WB 38.98 lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Senat hat hierzu in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
    Die Ermessensentscheidung durch den zuständigen Vorgesetzten kann hingegen von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
    Über die Kommandierung eines Soldaten bzw. deren Beendigung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 70.95

    Recht der Soldaten: Wegversetzung zur Behebung von Störungen des Dienstbetriebs

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
    "Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß zur Behebung von Störungen, Spannungen und/oder im Fall von Vertrauensverlusten, die den Dienstbetrieb beeinträchtigen, die Wegversetzung eines der daran Beteiligten gerechtfertigt sein kann (vgl. Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 70.95 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. h der 'Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten' vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 22.05.1979 - 1 WB 236.77
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
    Da dieser Befehl durch die Rückführung am 23. Juni 1998 erledigt ist, ist der Antragsteller in zulässiger Weise zu einem Feststellungsantrag nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO übergegangen (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - < NZWehrr 1980, 149 >).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04

    Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.

    Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - <BVerwGE 113, 112 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 17 = NZWehrr 1997, 252 = NVwZ 1998, 405>) oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.

    Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung - wie der StvGenInsp/InspSKB in der Senatsvorlage darlegt - diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).

    Diesen Rechtfertigungsgrund des dienstlichen Bedürfnisses hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch für Kommandierungen und deren Beendigung gebilligt (ebenso Nr. 23 der Versetzungsrichtlinien) und zwar auch dann, wenn es um die Beendigung einer Kommandierung ins Ausland geht (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).

    Unabhängig davon kann allerdings nach der Rechtsprechung des Senats von der Anordnung in Nrn. 20 und 23 der Versetzungsrichtlinien, die Entscheidung über eine Kommandierung bzw. Beendigung einer Kommandierung durch Aushändigung der entsprechenden Verfügung vorzunehmen, bei Rückführungen aus dem Ausland abgesehen werden, wenn - wie hier - der Antrag auf vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes und die Entscheidung des Kdr DtEinsKtgt SFOR schriftlich erfolgt und dem Antragsteller rechtzeitig eröffnet worden sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 -).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 44.05

    Repatriierung, besondere Auslandsverwendung, Wehrübung, Ermessensbetätigung, …

    Dies gilt auch dann, wenn diese Entscheidung als "Rückführungsbefehl" oder "Repatriierungsbefehl" zu qualifizieren wäre (Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 1 WB 38.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -).

    Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 - a.a.O. oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 102.00

    Durchführung einer Untätigkeitsbeschwerde - Maßgeblichkeit der Entscheidung des …

    Soweit sich das Feststellungsbegehren gegen den Befehl des Oberstarztes Dr. W. richtet, ist es gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO zulässig (Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - , vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 96.98 -, - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 101.00 -), kann aber in der Sache keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 101.00

    Beurlaubung für das Studium der Humanmedizin - Durchführung der Wahl einer …

    Eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bedarf es jedoch gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO insoweit nicht (Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 236.77 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 96.98 -, - BVerwG 1 WB 1.99 - und - BVerwG 1 WB 3.99 -).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
    Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 8.03 - und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - jeweils m.w.N.) oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - NZWehrr 2006, 157 ) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.
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