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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33848
BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17 (https://dejure.org/2018,33848)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2018 - 1 WB 30.17 (https://dejure.org/2018,33848)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 (https://dejure.org/2018,33848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 5 Abs. 1 Satz 1
    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde; Organisationsweisung; nächster Disziplinarvorgesetzter

  • rechtsinformationen.bund.de

    Empfangszuständigkeit für die Einlegung einer Wehrbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 WBO
    Empfangszuständigkeit für die Einlegung einer Wehrbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einlegung einer fristwahrenden Wehrbeschwerde bei einer in einer Kaserne eingerichteten Zentralen Post- und Kurierstelle; Anspruch auf Versetzung auf den früheren Dienstposten nach Aufgabe einer Personalrattätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 5 Abs. 1 S. 1
    Möglichkeit der Einlegung einer fristwahrenden Wehrbeschwerde bei einer in einer Kaserne eingerichteten Zentralen Post- und Kurierstelle; Anspruch auf Versetzung auf den früheren Dienstposten nach Aufgabe einer Personalrattätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Sein zentral formuliertes Verpflichtungsbegehren bezüglich der Erstellung einer Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne seine Freistellung verlaufen wäre, ist unter Berücksichtigung des weiteren Antragsvorbringens und der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30) sowie des für das Dienstrecht der Beamten zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten fiktiven Laufbahnzeichnung (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 13) dahin zu interpretieren, dass der Antragsteller für den Zeitpunkt seiner erneuten Freistellung vom Dienst (6. Oktober 2015) die Bildung einer neuen Referenzgruppe und seine fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten anstrebt.

    Gleiches gilt für freigestellte Personalratsmitglieder (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 m.w.N.).

    Für die Prognose des voraussichtlichen Verlaufs des Werdegangs eines Personalratsmitglieds bei fehlender Freistellung und für das Verfahren der sogenannten fiktiven Laufbahnzeichnung hat das Bundesministerium der Verteidigung im Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" ein Referenzgruppenmodell entwickelt, dessen Inhalt und Vollzugsform der Senat wiederholt als rechtlich nicht zu beanstanden gebilligt hat (vgl. - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff…, vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 35, 40 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Rn. 28 ff., 36 Buchholz 449.7 § 39 SBG Nr. 8).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16

    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Damit soll gewährleistet werden, dass Soldaten nicht von einer Mitarbeit im Personalrat und insbesondere nicht von einer Freistellung vom Dienst aus Sorge um berufliche Perspektiven Abstand nehmen (vgl. - auch zum Folgenden - stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Rn. 26 ff. m.w.N.).

    Für die Prognose des voraussichtlichen Verlaufs des Werdegangs eines Personalratsmitglieds bei fehlender Freistellung und für das Verfahren der sogenannten fiktiven Laufbahnzeichnung hat das Bundesministerium der Verteidigung im Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" ein Referenzgruppenmodell entwickelt, dessen Inhalt und Vollzugsform der Senat wiederholt als rechtlich nicht zu beanstanden gebilligt hat (…vgl. - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff…, vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 35, 40 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Rn. 28 ff., 36 Buchholz 449.7 § 39 SBG Nr. 8).

  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21) kann ein bei einem zuständigen Disziplinarvorgesetzten einzulegender Rechtsbehelf nach der Wehrbeschwerdeordnung außer bei diesem selbst wirksam auch bei einer anderen Person eingereicht werden, wenn diese für den Disziplinarvorgesetzten empfangszuständig ist.

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der Disziplinarvorgesetzte bei seinen Handlungen im Wehrbeschwerdeverfahren einschließlich der Inempfangnahme von Schriftstücken zulässigerweise von Dritten oder Hilfspersonen unterstützen lassen kann; korrespondierend hierzu muss er sich dann diese Unterstützungsleistungen, also auch den Zugang eines Schriftstücks bei der ermächtigten Hilfsperson, zurechnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21, 22).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Sein zentral formuliertes Verpflichtungsbegehren bezüglich der Erstellung einer Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne seine Freistellung verlaufen wäre, ist unter Berücksichtigung des weiteren Antragsvorbringens und der Rechtsprechung des Senats (BVerwG…, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 30) sowie des für das Dienstrecht der Beamten zuständigen 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten fiktiven Laufbahnzeichnung (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 13) dahin zu interpretieren, dass der Antragsteller für den Zeitpunkt seiner erneuten Freistellung vom Dienst (6. Oktober 2015) die Bildung einer neuen Referenzgruppe und seine fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 12 bewerteten Dienstposten anstrebt.
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Eine andere Interpretation der Organisationsweisung würde für Soldaten, die sich in ihrem Beschwerdeverfahren zulässigerweise von einem Rechtsanwalt oder Bevollmächtigten vertreten lassen, den fristwahrenden Zugang zu dem für sie nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WBO zuständigen Empfangsadressaten in unzumutbarer Weise erschweren und damit dem Grundsatz der Wahrung effektiven Rechtsschutzes zuwiderlaufen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 - BVerfGE 52, 203 >207> und vom 29. April 1981 - 1 BvR 159/80 - BVerfGE 57, 117 ).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30 …und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 31.15 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Ebenso kommt die rückwirkende Erstellung einer neuen Referenzgruppe für diesen Zweck nicht mehr in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Eine andere Interpretation der Organisationsweisung würde für Soldaten, die sich in ihrem Beschwerdeverfahren zulässigerweise von einem Rechtsanwalt oder Bevollmächtigten vertreten lassen, den fristwahrenden Zugang zu dem für sie nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WBO zuständigen Empfangsadressaten in unzumutbarer Weise erschweren und damit dem Grundsatz der Wahrung effektiven Rechtsschutzes zuwiderlaufen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 - BVerfGE 52, 203 >207> und vom 29. April 1981 - 1 BvR 159/80 - BVerfGE 57, 117 ).
  • BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15

    Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist; Konkurrentenstreit; Neubescheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 Rn. 35 m.w.N.), das heißt, wenn er tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach …

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 31.15

    Verspätete Beschwerde gegen Versetzung

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07

    Antragsfrist; Maßnahme; Perspektivkonferenz.

  • BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10

    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung; …

  • BVerwG, 27.02.2020 - 2 WRB 1.19

    Duldungs- und Anscheinsvollmacht; Empfangsbereich der Disziplinarvorgesetzten; …

    Wird durch Organisationsverfügung einer höheren militärischen Dienststelle für den Bereich einer Kaserne eine Zentrale Post- und Kurierstelle eingerichtet, kann auch über diesen "verlängerten Arm" mit Rechtswirkung für den nächsten Disziplinarvorgesetzten eine Beschwerde fristwahrend eingelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 3 Rn. 33).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

    Rn. 16 Insoweit hat sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch das Ausscheiden des Antragstellers aus dem aktiven Dienst erledigt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 24 f. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 3 Rn. 21).
  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WB 36.22

    Teilweise Verweisung an das Verwaltungsgericht; Schadensersatzanspruch wegen …

    Zum anderen ist auch die Beschwerdeeinlegung beim Disziplinarvorgesetzten nicht zwangsläufig mit einer (konfliktträchtigen) persönlichen Begegnung verbunden; auch hier kann die Beschwerde per Post übermittelt oder etwa auch dem S 1-Offizier übergeben werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 1 WB 1.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 73 Rn. 21 f. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 3 Rn. 31).
  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 47.22

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Soldaten

    Damit ist zugleich die angefochtene Referenzgruppe gegenstandslos geworden, weil sie ihre Funktion, dem Antragsteller die Versetzung auf einen höher dotierten Dienstposten und eine entsprechende Beförderung zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 24 f. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - juris Rn. 21).
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