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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34025
BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21 (https://dejure.org/2022,34025)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2022 - 1 WB 30.21 (https://dejure.org/2022,34025)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 (https://dejure.org/2022,34025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Versetzungsverfügung; Beschwerde über das Personalentwicklungsgespräch und Mitteilung einer Förderperspektive

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 WBO, § 13 Abs 1 S 2 WBO, § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Versetzungsverfügung; Beschwerde über das Personalentwicklungsgespräch und Mitteilung einer Förderperspektive

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Versetzungsverfügung als Kompanieeinsatzoffizier ohne anschließende Verwendung als Kompaniechef

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Versetzungsverfügung als Kompanieeinsatzoffizier ohne anschließende Verwendung als Kompaniechef

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Versetzungsverfügung als Kompanieeinsatzoffizier ohne anschließende Verwendung als Kompaniechef

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
    Es handelt sich insoweit nicht um die Entscheidung einer - in dieser Form nicht existenten - Auswahlkonferenz Kompaniechef, vergleichbar etwa der Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz (vgl. zu dieser BVerwG, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 19 ff.), sondern um eine in anderem Zusammenhang erstellte, bloß vorbereitende Unterlage der Personalführung, die deshalb ebenfalls keine anfechtbare dienstliche Maßnahme darstellt.
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
    Weder die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch einen Sachbearbeiter oder den Personalführer (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 23.20 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 111 Rn. 21 m. w. N.) noch der Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch bilden einen zulässigen Antragsgegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18

    Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen die Art und Weise der Durchführung einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
    Für das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren gilt nicht die "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11); vielmehr kann sich der Beschwerdeführer gegen jede (von ihm so empfundene) unrichtige Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen und gegen jedes pflichtwidrige Verhalten von Kameraden wenden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WBO).
  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17

    Abhilfe; Aufhebung; Besetzung des Gerichts; Einstellung des Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
    Hierfür ist eine verfahrensbeendende Erklärung des Beschwerdeführers nicht nötig; ausreichend ist vielmehr der objektiv gegebene Sachverhalt, dass das Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden und damit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 1 WB 22.17 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 6 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 23.20

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Verhalten von Vorgesetzten; …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 30.21
    Weder die Art und Weise der Verfahrensbehandlung durch einen Sachbearbeiter oder den Personalführer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 23.20 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 111 Rn. 21 m. w. N.) noch der Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch bilden einen zulässigen Antragsgegenstand (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 43.22 - Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 46.24

    Nichtbearbeitung von Beschwerden

    Für das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren gilt nicht die "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 40.18 - juris Rn. 11); vielmehr kann sich der Beschwerdeführer gegen jede (von ihm so empfundene) unrichtige Behandlung durch Vorgesetzte oder Dienststellen und gegen jedes pflichtwidrige Verhalten von Kameraden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WBO) wenden (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 42.21

    Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen …

    Damit haben sie die Rechtsprechung des Senats (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - juris Rn. 18) außer Acht gelassen, nach der das vorgerichtliche Beschwerdeverfahren eine "Verengung" auf dienstliche Maßnahmen, wie sie in § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) für das gerichtliche Antragsverfahren angelegt ist, nicht vorsieht.
  • BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 27.23

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Rn. 17 2. Die Antragstellerin ist auch nicht in ihrem Anspruch auf ordnungsgemäße Bescheidung ihrer Beschwerde verletzt (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 42.23

    Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes; Fristversäumnis

    Der Antragsteller hat deshalb im vorgerichtlichen Beschwerdeverfahren Anspruch auf eine ordnungsgemäße Bescheidung auch derjenigen Gesichtspunkte, die er im gerichtlichen Verfahren mangels Maßnahmecharakter nicht weiterverfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 18.08.2023 - 1 WNB 15.22

    Nichtzulassung der Revision hinsichtlich der rechtlichen Stellung eines …

    Grundsätze für Beschwerdeentscheidungen in den Fällen, in denen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht in Betracht kommt, weil es - wie zum Beispiel bei sog. Kameradenbeschwerden - an einer dienstlichen Maßnahme fehlt, hat der Senat zuletzt mit Beschluss vom 29. September 2022 - 1 WB 30.21 - (…juris Rn. 18 m. w. N.) präzisiert.
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