Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Berufssoldaten auf die Versetzung auf einen A-15 Dienstposten - Verwendung von Soldaten nach Eignung, Leistung und Befähigung - Zulässiger Vergleich von bisherigen Beurteilungen - Keine Anwendbarkeit der voläufigen Richtlinien für die Förderung von ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 80.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Beurteilung eines Berufssoldaten
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Einen gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 2. April 1996 (BVerwG 1 WB 80.95) als unbegründet zurück.Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 80.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 9/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, lagen dem Senat bei der Beratung vor.
Nach dem unwidersprochenen Vortrag des BMVg stellt sich das Leistungsbild - Durchschnittswerte der gebundenen Beschreibungen in den Beurteilungen - des ausgewählten Stabsoffiziers wie folgt dar: letzte Beurteilung 1, 5, vorletzte Beurteilung 1, 69 und drittletzte Beurteilung 2, 0. Für den Antragsteller ergibt sich im Vergleichszeitraum folgendes Leistungsbild: letzte Beurteilung 1, 64, vorletzte Beurteilung 1, 7 und drittletzte Beurteilung 1, 9. Daß es sich bei der vorletzten und drittletzten Beurteilung des Antragstellers um fiktive Durchschnittswerte auf Grund der Fortschreibung der planmäßigen Beurteilung des Antragstellers aus dem Jahre 1985 handelt, steht dem Vergleich nicht entgegen, und der Senat hat in seinem Beschluß vom 2. April 1996 in dem Wehrbeschwerdeverfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 80.95 ausführlich dargelegt, daß die vom BMVg für den Beurteilungstermin 1987 durchgeführte Fortschreibung der Beurteilung 1985 und das für die folgenden Beurteilungstermine bis 1993 vorgenommene Adaptionsverfahren nicht zu beanstanden sind.
Denn der Antragsteller muß die zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 1995 verfügte Versetzung als Dezernatsleiter beim MatALw als Anschlußverwendung nach seiner Beurlaubung auf Grund des Beschlusses vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 - gegen sich gelten lassen.
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten Gruppenleiter II B im MatALw zum 1. April 1996 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).Der Senat kann nur prüfen, ob sich der BMVg bei der Auswahl der Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist (Beschluß vom 20. Februar 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).
- BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87
Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei wesentlich gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94
Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann und darf es nicht Aufgabe des Gerichts sein, die durch den zuständigen Vorgesetzten vorgenommene Festlegung des Anforderungsprofils für den jeweiligen Dienstposten durch eine eigene oder andere Entscheidung zu ersetzen; die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich insoweit auf die Einhaltung des Willkürverbots (vgl. Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - m.w.N.). - BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94
Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren und im übrigen nur bei wesentlich gleicher Eignung im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen Gesichtspunkten für die beabsichtigte Maßnahme Gewicht beigemessen werden kann und soll (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [171]> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -). - BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 27.91
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 30.96
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch im übrigen frist- und formgerecht gestellt worden (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - ).
- BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11
Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung
Diesem Rechtsschutzziel entspricht es, wenn der übergangene Bewerber (auch) die Aufhebung dieser Versetzungsverfügung bzw. dieser Anordnung des Dienstpostenwechsels zum Gegenstand seines Sachantrags macht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 117.94 - und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 30.96 -).Rn. 30 Eine "fiktive" Bewertung des Leistungsstandes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn ein Soldat zu bestimmten Vorlageterminen nicht planmäßig zu beurteilen ist (z.B. wegen Beurlaubung zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit oder wegen einer personalvertretungsrechtlichen Freistellung vom Dienst, vgl. Nr. 205 Buchst. a Nr. 6 und 7 ZDv 20/6), und wenn das Bundesministerium der Verteidigung für diese Fälle eine "fiktive Nachzeichnung" von Beurteilungsinhalten angeordnet hat (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 30.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 1).
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Zu den Eignungsmerkmalen können die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verwendungsreihe oder die Vorverwendungen zählen (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 30.96 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 78.96 -).
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