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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21936
BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08 (https://dejure.org/2008,21936)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 WB 31.08 (https://dejure.org/2008,21936)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 (https://dejure.org/2008,21936)
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    SG § 3
    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SG § 3
    Diplomprüfung; Promotion; Studium; Verwendung

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79

    Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Wird sie aber ausnahmsweise durch die dafür zuständige Amtsleitung des Personalamts der Bundeswehr genehmigt, ist sie - im Rahmen der dann notwendigen weiteren Kommandierung - ein zusätzlicher Teil der Ausbildung des Offiziers und damit zugleich Teil seiner truppendienstlichen Verwendung (…ebenso: Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 3 Rn. 5; Beschluss vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - ).

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn studierende Offiziere nicht militärisch, sondern - wie etwa die Historiker des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes - in einer speziellen wissenschaftlichen Verwendung eingesetzt werden sollen und ihr Studiengang in der Regel nicht mit einer der genannten Abschlussprüfungen beendet wird (vgl. hierzu Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 -).

    Das dienstliche Interesse hängt - anders gewendet - davon ab, ob ein vorrangiger militärisch-personeller Bedarf der angestrebten Promotion entgegensteht; zusätzlich ist maßgeblich, ob der Erwerb dieser erweiterten wissenschaftlichen Qualifikation in einem angemessenen zeitlichen und fachlichen Verhältnis zu ihrem Nutzeffekt für die Bundeswehr steht (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. August 1980 - BVerwG 1 WB 159.78 - RiA 1981, 100, vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 -).

    Denn schon bei Berufssoldaten verlangt das Gebot des möglichst sparsamen Einsatzes von Haushaltsmitteln, dass die durch ein Studium veranlasste Abwesenheit von der Truppe nicht über das durch die Truppendienstbezogenheit des Studiums bedingte notwendige Maß hinaus andauert (Beschluss vom 19. Mai 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.08.1980 - 1 WB 159.78
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Bei dieser Sachlage ist für einen Verpflichtungsantrag kein Raum (vgl. Beschluss vom 7. August 1980 - BVerwG 1 WB 159.78 - RiA 1981, 100).

    Das dienstliche Interesse hängt - anders gewendet - davon ab, ob ein vorrangiger militärisch-personeller Bedarf der angestrebten Promotion entgegensteht; zusätzlich ist maßgeblich, ob der Erwerb dieser erweiterten wissenschaftlichen Qualifikation in einem angemessenen zeitlichen und fachlichen Verhältnis zu ihrem Nutzeffekt für die Bundeswehr steht (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. August 1980 - BVerwG 1 WB 159.78 - RiA 1981, 100, vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 -).

    Die Förderung der persönlichen wissenschaftlichen Neigungen eines Soldaten über das dienstlich gebotene Maß hinaus wird von der Fürsorgepflicht nicht erfasst (Beschluss vom 7. August 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Rn. 25 Der Antragsteller hat seinen vorrangigen - unzulässigen - Verpflichtungsantrag im Schriftsatz vom 10. Juni 2008 um einen hilfsweise gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergänzt (zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Wehrbeschwerdeverfahren Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - ).

    Ein Feststellungsinteresse in diesem Sinne muss der jeweilige Antragsteller substantiiert geltend machen (Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 - jeweils m.w.N.).

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 27.06 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 -) oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -, vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 -).

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Diese Kommandierung zur wissenschaftlichen Ausbildung betrifft die truppendienstliche Verwendung eines studierenden Offiziers, zumal dieser für die Dauer der Kommandierung dem Leiter der Dienststelle, zu der er versetzt ist, disziplinar sowie hinsichtlich der Überwachung des Studienfortschritts unterstellt bleibt (ebenso schon zur Kommandierung zu Hochschulen der Bundeswehr: Beschlüsse vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 WB 107.77 - BVerwGE 63, 96 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - ).

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn studierende Offiziere nicht militärisch, sondern - wie etwa die Historiker des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes - in einer speziellen wissenschaftlichen Verwendung eingesetzt werden sollen und ihr Studiengang in der Regel nicht mit einer der genannten Abschlussprüfungen beendet wird (vgl. hierzu Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 -).

    Das dienstliche Interesse hängt - anders gewendet - davon ab, ob ein vorrangiger militärisch-personeller Bedarf der angestrebten Promotion entgegensteht; zusätzlich ist maßgeblich, ob der Erwerb dieser erweiterten wissenschaftlichen Qualifikation in einem angemessenen zeitlichen und fachlichen Verhältnis zu ihrem Nutzeffekt für die Bundeswehr steht (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. August 1980 - BVerwG 1 WB 159.78 - RiA 1981, 100, vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - BVerwGE 73, 182 und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 -).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 38.07

    Ablösung; Ausbildung am Arbeitsplatz; Flugverkehrskontrolle; …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Ein Feststellungsinteresse in diesem Sinne muss der jeweilige Antragsteller substantiiert geltend machen (…Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 - jeweils m.w.N.).

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 27.06 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 -) oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (…Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -, vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 -).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07

    Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Art und Weise der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO dar (Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 18.07

    SHAPE; Sonderurlaub; dienstliche Gründe; hauptberufliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Die Bedarfsermittlung selbst ist wehrdienstgerichtlich nicht überprüfbar (stRspr, Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 -).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Art und Weise der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde keine anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO dar (Beschlüsse vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Der Gleichbehandlungsgrundssatz wäre - zu Lasten des Antragstellers - verletzt, wenn sich bei gleichgelagerten Sachverhalten kein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gleichwohl vorgenommene Differenzierung finden ließe (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 ).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
    Die Zusicherung muss zwar, insoweit abweichend von § 38 Abs. 1 VwVfG, nicht notwendig schriftlich erfolgen (vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 28 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz; …

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 107.77

    Soldat - Kommandierung - Versetzung - Hochschule der Bundeswehr - …

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des …

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 9.08
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 27.06
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

    Der materielle Sinngehalt des unbestimmten Rechtsbegriffs und seine besondere Bedeutung ergeben sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. BVerwG 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 41, Buchholz 449 SG § 3 Nr. 48).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 27.06 - Rn. 21…, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 38.07 - Rn. 23 und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Rn. 28 ) oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (Beschluss vom 30. September 2008 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 2.12

    Anspruch eines Soldaten auf fristgerechte Einplanung und Einsteuerung zur …

    Insoweit berufe er sich auf den Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -, dem zu Folge im Fall einer angestrebten Promotion maßgeblich sei, ob ein dienstliches Interesse an der Promotion des Offiziers bestehe.

    Die Zusicherung muss zwar, insoweit abweichend von § 38 Abs. 1 VwVfG, nicht notwendig schriftlich erfolgen; sie muss aber entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einer/einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - ).

    Rn. 30 b) Ohne Erfolg macht der Antragsteller geltend, eine Ermessensentscheidung des Bundesministers der Verteidigung über die Fortsetzung seiner Weiterbildung sei deshalb geboten, weil daran ein dienstliches Interesse bestehe, wie es der Senat als Voraussetzung für die Zulassung zu einer Promotion im Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - formuliert habe.

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; …

    Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind insbesondere für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2; Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O, vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48; vgl. ferner Beschluss vom 9. August 2005 - BVerwG 2 B 15.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 58 = DVBl 2006, 50).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Rn. 30 Eine bindende Zusicherung liegt nach der Rechtsprechung des Senats nur dann vor, wenn eine eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 2 m.w.N. und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -).

    Sie muss aber entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 -).

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder dass der jeweilige Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (…Beschlüsse vom 22. Juni 2005 a.a.O. und vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

    Die Zusicherung muss entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 , vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 m. w. N., vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 23 Rn. 29 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 21.18 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche …

    Die Zusicherung muss entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur …

    Die Zusicherung muss entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 , vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 m.w.N. …und vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 23 Rn. 29).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder …

    Rn. 25 Eine bindende Zusicherung liegt nur vor, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung aufgrund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 , vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 - …und vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 09.03.2010 - 1 WB 9.09

    Abgrenzung zwischen dem Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und dem …

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

  • BVerwG, 27.03.2014 - 1 WB 20.13

    Anspruch eines Sanitätsarztes der Bundeswehr auf eine Gebietsarztweiterbildung

  • BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10

    Konkrete Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens als Voraussetzung einer …

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 1.09

    Versetzung einer Soldatin zum Gebirgssanitätsregiment; Vorliegen eines …

  • BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13

    Versetzung des Kommandeurs einer Lehrgruppe aufgrund des behaupteten Bestehens …

  • BVerwG, 06.07.2012 - 1 WDS-VR 5.12

    Versetzung eines Verbindungsoffiziers in den USA bei Vertrauensverlust zu seinem …

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