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| BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Feststellung des Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der einfachen und erweiterten Sicherheitsüberprüfungprüfung (Ü 1/Sabotageschutz u. Ü 2/W 2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung des Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der einfachen und erweiterten Sicherheitsüberprüfungprüfung (Ü 1/Sabotageschutz u. Ü 2/W 2)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Rn. 24 Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 m.w.N.).Rn. 42 f) Im Ergebnis nicht zu beanstanden ist ferner die prognostische Einschätzung, zu der sich allerdings erst der Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung (S. 9 unten) ausdrücklich äußert (vgl. zum prognostischen Element in der Feststellung eines Sicherheitsrisikos Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 ).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03
Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 7und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 7und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 7und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12
Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 21.12 und 1 WB 22.12 - juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01
Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09
Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 7und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.; Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06
Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 21.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Ehefrau; Staatsangehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2013 - 1 WB 31.12
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde; vielmehr soll dies gerade vermieden werden (vgl. Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 WB 21.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 13 S. 22 f. = NZWehrr 2003, 34). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 37.06
Ehefrau; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Staatenliste; …
- BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
- VG Berlin, 17.12.2025 - 4 K 879.24 Es sind keine Umstände ersichtlich, nach denen - abweichend von der Soll-Vorschrift - die Einbeziehung der Ehefrau des Klägers ausnahmsweise hätte unterbleiben können (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 - juris, Rn. 28).
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom Beschluss vom 30. Januar 2025 - BVerwG 1 WB 7.24 - juris, Rn. 47, …und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - juris, Rn. 22 und vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 - juris, Rn. 35).
Insoweit kommt es für die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nicht auf den Nachweis eines konkreten Kontakts zu einem ausländischen Nachrichtendienst an, da Anbahnungsversuche gerade präventiv vermieden werden sollen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 - juris, Rn. 35 m.w.N.).
Es entspricht langjähriger Erfahrung der mit der Spionageabwehr fremder Geheimdienste betrauten Behörden, dass ausländische Nachrichtendienste verwandtschaftliche Beziehungen in diese Staaten als Druckmittel nutzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 - juris, Rn. 35, …und Beschluss vom 30. Januar 2025 - BVerwG 1 WB 7.24 - juris, Rn. 53f.).
Rn. 37 Auf der Grundlage der Annahme eines Sicherheitsrisikos kommt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Grundsatz des milderen Mittels) und unter Beachtung des Grundsatzes, dass im Zweifel das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen hat (§ 14 Abs. 3 Satz 2 SÜG), ein gleichwohl positiver Abschluss des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens unter Auflagen, Einschränkungen oder personenbezogenen Sicherheitshinweisen nur dann in Betracht, wenn diese geeignet sind, die tatsächlichen Gründe für die nachrichtendienstliche Gefährdung auszuräumen (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 - juris, Rn. 40f.).
- BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 7.24
Angaben zu Kontakten in sozialen Netzwerken in der Sicherheitserklärung
Vielmehr soll dies gerade vermieden werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 51.02 - juris Rn. 22 und vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 - juris Rn. 35).Als Druckmittel ausgenutzt werden auch verwandtschaftliche Beziehungen in Staaten im Sinne von § 32 SÜG, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten (BT-Drs. 12/4891 S. 21
; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 - juris Rn. 35). - VG Köln, 12.08.2024 - 13 L 1236/24 Rn. 37 BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 -, juris Rn. 35.
Rn. 48 vgl. zum Wehrbeschwerderecht BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 -, juris Rn. 41 sowie allgemein VG Berlin, Urteil vom 9. November 2017 - 4 K 200.16 -, juris Rn. 54; Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, SÜG, § 5 Rn. 42.
Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 58/09 -, juris Rn. 31 (zu Nr. 2705 Abs. 1 der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 2/30 a.F.).
- VG Ansbach, 17.09.2024 - AN 10 E 24.1756
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine negativ ausgefallene erweiterte …
Der konkrete Wert der Immobilie in der Ukraine war - wie vom Antragsteller gerügt - der Antragsgegnerin zwar nicht bekannt, jedoch handelt es sich insoweit nicht um eine für die Entscheidung bedeutsame Tatsache (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.2013 - 1 WB 31/12 - juris Rn. 32).Auch häufige Reisen in diese Staaten können die betroffene Person einer besonderen Gefährdung durch ausländische Nachrichtendienste aussetzen (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.2013 - 1 WB 31/12 - juris Rn. 34 f.).
Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde, vielmehr soll dies gerade vermieden werden (BVerwG, B.v. 28.5.2013 - 1 WB 31/12 - juris Rn. 35, B.v. 31.7.2002 - 1 WB 21/02 - juris Rn. 6).
- VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26
Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG
Zwar ist für die Annahme eines Sicherheitsrisikos nicht erforderlich, dass die Gefährdung durch konkrete Anbahnungsversuche bereits realisiert wurde; vielmehr sollen diese gerade vermieden werden (…BVerwG, Beschl. v. 29.01.2026 - 1 WB 19.25 -, juris Rn. 36, und Beschl. v. 28.05.2013 - 1 WB 31.12 -, juris Rn. 35;… OVG NRW, Beschl. v. 30.06.2026 - 5 B 1393/25 -, juris Rn. 8). - VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16
Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum …
Insoweit kommt es für die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nicht auf den Nachweis eines konkreten Kontakts zu einem ausländischen Nachrichtendienst an, da Anbahnungsversuche gerade präventiv vermieden werden sollen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 1 WB 31.12 -, juris, Rn. 35 m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 19.25 Als Druckmittel ausgenutzt werden auch verwandtschaftliche Beziehungen in Staaten im Sinne von § 32 SÜG, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten (BT-Drs. 12/4891 S. 21
; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 1 WB 31.12 - juris Rn. 35 …und vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 53).
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