Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde gegen die schleppende Bearbeitung seiner Beschwerde mangels Antwortschreibens - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung eines Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [BVerwG 20.02.1985 - 1 WB 37/83]> und vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 103.92 - m.w.N.).Dabei hat der BMVg allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [BVerwG 17.05.1988 - BVerwG 1 WB 53.87] [f.]>).Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf den von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 86, 25 [BVerwG 17.05.1988 - BVerwG 1 WB 53.87]).
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77
Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Der Versetzungsantrag des Antragstellers war demnach wie jeder andere Versetzungsantrag auch nach den "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl 1988, 76) zu beurteilen, wobei bei der Entscheidung über ein Verpflichtungsbegehren grundsätzlich von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auszugehen ist (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - BVerwG 1 WB 109/77]>).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - ; vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]>). - BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Diese Richtlinien sind rechtlich unbedenklich (Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 45.90 - ; vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]>). - BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -). - BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 33.92
Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens betreffend die Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Da die ausgewählte Dienstposteninhaberin bereits für einen mit A 15 bewerteten Dienstposten ausgewählt und auf diesen versetzt worden war, von diesem aber wegversetzt werden mußte, weil ihre bisherige Dienststelle aufgelöst wurde, der Antragsteller dagegen bislang nur auf einem nach A 14 dotierten Dienstposten eingesetzt war, bestand zwischen beiden keine Konkurrenzsituation, in der Eignung und Leistung vergleichend zu werten war (vgl. Beschluß vom 14. Juni 1994 - BVerwG - 1 WB 33.92 -). - BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 23.91
Ablehnung eines Rückversetzungsgesuches - Anspruch eines Soldaten auf eine …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Ein Anspruch auf Versetzung, wenn es - wie hier - nicht um die Förderung in der Laufbahn geht, besteht nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist, als der von der personalführenden Stelle ausgewählte Bewerber (vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 1 WB 23.91 -). - BVerwG, 25.09.1991 - 1 WB 8.91
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten - …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Deshalb ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Oberstabsarzt Sc. aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 -). - BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 103.92
Rechtswidrige Besetzung eines Dienstpostens des Gruppenleiters III 4 im Heeresamt …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94
Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [BVerwG 20.02.1985 - 1 WB 37/83]> und vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 103.92 - m.w.N.).
- BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes …
Zum 21. Dezember 1987 wurde der Soldat als Sanitätsstabsoffizier Zahnarzt zur Zahnarztgruppe... in U. versetzt, für die Zeit vom 4. Oktober bis 14. Dezember 1988 zu einem Sonderlehrgang zur Sanitätsakademie der Bundeswehr in M. kommandiert und zum 1. Oktober 1989 zur Zahnarztgruppe ... in G. sowie zum 1. November 1995 zur Zahnarztgruppe ... in D. versetzt; zuvor war sein Antrag auf Verwendung bei der Zahnarztgruppe ... in U. oder ... in D. vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluß vom 9. November 1994 - 1 WB 31.94 - zurückgewiesen worden. - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95
Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …
Geht es aber, wie demnach hier, nicht um eine Förderung in der Laufbahn, so besteht ein Anspruch auf Versetzung nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat besser geeignet ist als der von der personalbearbeitenden Stelle ausgewählte (Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 -).Deshalb ist die Frage, welches Eignungsbild der für den Dienstposten ausgewählte Unteroffizier aufweist, in diesen Fällen grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 -).
- BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 117.95
Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Eignung für einen Dienstposten - …
Zum einen sind nach den Richtlinien für die Personalführung von Soldaten während der Einnahme der neuen Streitkräftestruktur vom 27. September 1991 (BMVg - P II 1 - 16-26-00 -) freiwerdende Dienstposten, die in einem Zeitraum bis zu einem Jahr wegfallen, grundsätzlich nicht mehr nachzubesetzen (Nr. 5 Buchstabe g der Anlage 1 zu o.a. Richtlinien), zum anderen hat der BMVg vorgetragen, daß der A 15-Dienstposten im Falle einer Nachbesetzung für bereits in der A 15-Ebene verwendete Offiziere benötigt werden würde, deren Dienstposten wegfielen (vgl. hierzu Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ).
- BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95
Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die zwischenzeitliche Besetzung eines von einem Soldaten begehrten Dienstpostens mit einem anderen Soldaten der Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags nicht entgegensteht, daß eine "Konkurrentenklage" vielmehr zulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ). - BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95
Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens
Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es - wie hier - nicht um eine Förderung in der Laufbahn geht, nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Offizier aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - …und vom 21. März 1995 - a.a.O.). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 49.94
Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten eines Flugsicherheitsstabsoffiziers - …
Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es - wie hier - nicht um eine Förderung in der Laufbahn geht, nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Oberstleutnant M. aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschlüsse vom 25. September 1991 - BVerwG 1 WB 8.91 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ). - BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05 Rn. 23 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die zwischenzeitlich erfolgte Besetzung eines von einem Soldaten begehrten Dienstpostens mit einem anderen Soldaten der Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags nicht entgegensteht, eine so genannte "Konkurrentenklage" also grundsätzlich zulässig ist und bleibt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 78.96
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung …
Da ein Anspruch auf Versetzung, wenn es nicht um die Förderung in der Laufbahn geht, ohnehin nicht schon dann besteht, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte, ist die Frage, welches Eignungsbild der für den vom Antragsteller begehrten Dienstposten ausgewählte Offizier aufweist, nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschluß vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 31.94 - ). - VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 832/97
Übertragung des Dienstposten des Sachgebietsleiters im Wege einer Versetzung; …
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