Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwaltungsakte (Einzelnoten) - Erforderliche Außenwirkung
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
Der Senat kann nur nachprüfen, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, ob sie allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen haben, oder ob sie sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. BVerwG in DÖV 1972, 276 und in BayVBl. 1974, 592). - VGH Hessen, 26.11.1973 - VI OE 108/73
Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
Der Senat teilt die in der neueren Rechtsprechung in zunehmendem Maße vertretene Auffassung, daß nicht nur Prüfungsentscheidungen im ganzen, sondern auch die einzelnen Noten jedenfalls dann angefochten werden können, wenn ihnen Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG NJW 1976, 905 und HessVGH DVBl. 1974, 469; ferner OVG Münster DÖV 1975, 358 und OVG Berlin JR 1975, 348). - BVerwG, 19.07.1974 - VII B 77.73
Aufhebung eines Prüfungsbescheids über die zweite juristische Staatsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
Der Senat kann nur nachprüfen, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, ob sie allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen haben, oder ob sie sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. BVerwG in DÖV 1972, 276 und in BayVBl. 1974, 592). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1974 - XV A 1335/73
Auszug aus BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 32.76
Der Senat teilt die in der neueren Rechtsprechung in zunehmendem Maße vertretene Auffassung, daß nicht nur Prüfungsentscheidungen im ganzen, sondern auch die einzelnen Noten jedenfalls dann angefochten werden können, wenn ihnen Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG NJW 1976, 905 und HessVGH DVBl. 1974, 469; ferner OVG Münster DÖV 1975, 358 und OVG Berlin JR 1975, 348).
- BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Soweit der 1. Wehrdienstsenat sowie auch der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (vom 11. Januar 1977 - BVerwG I WB 32/76 - ZBR 1978, 72 und vom 25. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 68.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 118) eine in Einzelaspekten hiervon abweichende Auffassung vertreten haben, hält der nunmehr für das Prüfungsrecht zuständige 6. Senat hieran nicht mehr fest. - BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78
Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie …
Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote unmittelbar auf die Abschlußnote (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77) oder - wie hier - auf die Platzziffer und damit unter Umständen auf die spätere Laufbahn auswirken könnte. - BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77
Rechtsmittel
Sowohl Abschluß als auch Einzelnoten sind als solche selbständig anfechtbar (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 -, vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76 - und vom 13. Oktober 1976 - 1 WB 74/76 - Nr. 55 der Grundsätzlichen Bestimmungen für Prüfungen im militärischen Bereich der Bundeswehr vom 18. März 1968 - VMBl 1968, 167 "Grundsatzerlaß" - Schreiber in NZWehrr 1971, 57 f).Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 - und vom 26. April 1978 - 1 WB 170/76 - vgl. auch BVerwG DÖV 1972, 276 f und BayVBl 1974, 592 f; Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 5, 24 und 39;… ferner Niehues, a.a.O. RdNr. 472).
- BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 170.76
Thema einer Prüfungsarbeit - Prüfungsorgane - Bewertungsmaßstäbe
Einzelnoten aus dem Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C können selbständig zum Gegenstand eines Vehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76).Der Senat kann nur nachprüfen, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76).
- BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 23.77
Prüfungsrecht - Mündliche Prüfungsleistungen - Schriftliche Prüfungsleistungen - …
Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß die Anfechtung von Einzelnoten aus dem Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C zum Gegenstand eines Wehrbeschwerdeverfahrens gemacht werden kann (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1977 - 1 WB 32/76 - und vom 7. Juli 1977 - 1 WB 94/76).Der Senat hätte nur dann Anlaß, dieser Rüge nachzugehen, wenn der Antragsteller Tatsachen vorgetragen hätte, die - ihre Richtigkeit unterstellt - bei objektiver vernünftiger Betrachtungsweise die Annahme zugelassen hätten, daß bei der Bewertung sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben könnten (vgl. BVerwG a.a.O. - 1 WB 32/76).
- VGH Hessen, 31.08.1989 - 6 UE 2262/87
Anfechtung einer Einzelnote - Klageart und Rechtsschutzbedürfnis
Ihnen kommt nur Außenwirkung zu, wenn sie sich beispielsweise auf eine Abschlußnote oder den späteren Werdegang auswirken oder auswirken sollen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1982 - 1 WB 148.78 -, BVerwGE 73, 376 f. = ZBR 1983, 168 - insofern nur Leitsätze - Beschluß vom 11. Januar 1977 - I WB 32/76 -, ZBR 1978, 72). - BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 147.78
Angemessenheit und Eindeutigkeit von Aufgaben schriftlicher Prüfungsarbeiten an …
Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote unmittelbar auf die Abschlußnote (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77) oder - wie hier - auf die Platzziffer und damit unter Umständen auf die spätere Laufbahn auswirken könnte. - BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 139.78
Rechtsmittel
Das ist der Fall, wenn sich eine bessere Klausurnote - wie hier - unmittelbar auf die Abschlußnote auswirken würde (BVerwG ZBR 1978, 72; vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 WB 132/77).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".