Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht; prognostische Risikoeinschätzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 SG, § 13 Abs 2 SG, § 13 Abs 1 SÜG, § 6 Abs 1 SÜG, § 6 Abs 3 SÜG
Sicherheitsüberprüfungsverfahren; Sicherheitserklärung; Wahrheitspflicht; prognostische Risikoeinschätzung - Wolters Kluwer
Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Oberstleutnants in der erweiterten Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Oberstleutnants in der erweiterten Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09
Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Das ergibt sich aus § 1 und § 14 Abs. 3 Satz 2 SÜG und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, der zufolge die Feststellung eines Sicherheitsrisikos eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr mit einer prognostischen Risikoeinschätzung darstellt (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29).Rn. 41 Bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko festzustellen ist, hat sich der zuständige Geheimschutzbeauftragte prognostisch zur künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des betroffenen Soldaten und seiner Verhältnisse zu äußern, weil das Sicherheitsüberprüfungsverfahren in besonderem Maße einer vorbeugenden Risikoeinschätzung dient, hingegen nicht der - zusätzlichen - repressiven Ahndung eines Fehlverhaltens (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29 m.w.N. …und vom 24. April 2012 - BVerwG 1 WB 62.11 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12
Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 21.12 und 1 WB 22.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Soldat als Betroffener einer Sicherheitsüberprüfung in seinen Äußerungen im Rahmen der Befragung durch den MAD (§ 3 Abs. 2, § 35 Abs. 3 SÜG i.V.m. Nr. 2604 [4] Nr. 1 ZDv 2/30) und im Rahmen seiner Anhörung nach § 6 Abs. 1 und 3 SÜG an die Wahrheitspflicht nach § 13 Abs. 1 SG gebunden (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 21.12, 1 WB 22.12 - Rn. 59, 60).
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Rn. 25 a) Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 jeweils Rn. 23 m.w.N.).Bis zu diesem Zeitpunkt -und damit auch durch einen Beschwerdebescheid oder durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (…vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23 und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14 jeweils Rn. 35).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Als Auflage wäre zum Beispiel eine spezielle Meldepflicht für "sämtliche Kontakte" zu bestimmten Personen oder in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 SÜG in Betracht gekommen (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 15). - BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Rn. 36 Zu den "dienstlichen Angelegenheiten" im Sinne des § 13 Abs. 1 SÜG gehören - neben den unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 5 SÜG abgegebenen Sicherheitserklärungen (vgl. dazu Beschluss vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 28.11 - Rn. 35 m.w.N.) - auch Erklärungen eines Soldaten als betroffene Person im Rahmen der Befragung durch die mitwirkende Behörde (MAD) und im Rahmen der Anhörung nach § 6 Abs. 1 und 3 SÜG, wenn er von der Gelegenheit zur Stellungnahme Gebrauch macht. - BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 62.11
Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei einem Soldaten durch …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Rn. 41 Bei der Beurteilung, ob ein Sicherheitsrisiko festzustellen ist, hat sich der zuständige Geheimschutzbeauftragte prognostisch zur künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des betroffenen Soldaten und seiner Verhältnisse zu äußern, weil das Sicherheitsüberprüfungsverfahren in besonderem Maße einer vorbeugenden Risikoeinschätzung dient, hingegen nicht der - zusätzlichen - repressiven Ahndung eines Fehlverhaltens (…vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 58.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 22 Rn. 29 m.w.N. und vom 24. April 2012 - BVerwG 1 WB 62.11 - juris Rn. 31). - BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 6.09
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Rn. 44 Diese einzelfallbezogenen Gesichtspunkte hätten - gerade auch im Hinblick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit (zu dessen Geltung im Sicherheitsüberprüfungsrecht: Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 6.09 - Rn. 25 ff.) - eine sorgfältige Prüfung notwendig gemacht, ob anstelle der Feststellung eines Sicherheitsrisikos mit der Festsetzung einer fünfjährigen Geltungsdauer im Fall des Antragstellers bestimmte Auflagen oder Einschränkungen im Sinne der Nr. 2705 Abs. 1 ZDv 2/30 ausgereicht hätten oder ob zumindest eine Verkürzung der Frist für die Durchführung einer Wiederholungsüberprüfung in Betracht gekommen wäre. - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr;… vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 54.01 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 11 S. 17, vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 63.06 - Rn. 22 …und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 - Rn. 24; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03
Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr;… vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 jeweils Rn. 24 ff. m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 6 f. und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 32.13
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr;… vgl. Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 25 jeweils Rn. 24 ff. m.w.N.; ferner Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 6 f. und vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 = Buchholz 442.40 § 29d LuftVG Nr. 1 S. 4 f.;… Beschluss vom 1. Oktober 2009 - BVerwG 2 VR 6.09 - juris Rn. 15). - BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11
Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …
- BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09
Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von …
- BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 54.01
Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung - Sicherheitsermittlungen über einen …
- BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09
Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in …
- BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10
Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko; …
- BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06
Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung
- BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10
Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1 …
- BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 10.12
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
- BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
- BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17
Sicherheitsrisiko; unrichtige Angaben zu Beziehungen ins Ausland
Rn. 33 Tatsächliche Anhaltspunkte im vorgenannten Sinne können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats daraus ergeben, dass der Betroffene eine Dienstpflichtverletzung begangen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 16.10 - Buchholz 402.8 § 6 SÜG Nr. 1 Rn. 38 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34).Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 -1 WB 28.11 - Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17
Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …
Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 36). - BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16
Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren
Nicht nur, aber gerade auch im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen muss sich die militärische Führung auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 13.10 - Rn. 29 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34).
- BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22
Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines …
Die anlässlich einer Anhörung im Sicherheitsüberprüfungsverfahren abgegebenen Erklärungen gehören zu den "dienstlichen Angelegenheiten" im Sinne der zitierten Vorschrift (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 35 f. m. w. N.). - BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …
Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.). - BVerwG, 20.06.2024 - 1 WB 13.23
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; falsche Angaben im …
Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehören auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung sowie sonstige Äußerungen der betroffenen Person im Sicherheitsüberprüfungsverfahren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 m. w. N. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.). - BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 49.24
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …
Nicht nur, aber gerade auch im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen muss sich die militärische Führung auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen verlassen können (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34). - BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22
Unbegründeter Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die erledigte Feststellung …
Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 m. w. N. und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.). - BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23
Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos
Nicht nur, aber gerade auch im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen muss sich die militärische Führung auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen verlassen können (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34). - BVerwG, 04.02.2019 - 1 WDS-VR 1.19
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen; falsche Angaben in …
Zu den der Wahrheitspflicht unterliegenden dienstlichen Angelegenheiten im Sinne des § 13 Abs. 1 SG gehört auch die im Überprüfungsverfahren abzugebende Sicherheitserklärung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 1 WB 28.11 - juris Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 32.13 - juris Rn. 34 ff.).
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