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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.2015 - 1 WB 32.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37051
BVerwG, 12.11.2015 - 1 WB 32.15 (https://dejure.org/2015,37051)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2015 - 1 WB 32.15 (https://dejure.org/2015,37051)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2015 - 1 WB 32.15 (https://dejure.org/2015,37051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers gegenüber dem Bund nach billigem Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der notwendigen Aufwendungen des Antragstellers gegenüber dem Bund nach billigem Ermessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 1 WB 32.15
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2015 - 1 WB 32.15
    Auf den vom Antragsteller gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hin hob der Senat die Auswahlentscheidung mit Beschluss vom 26. März 2015 (BVerwG 1 WB 44.14 ) auf und verpflichtete das Bundesministerium der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 6.15

    Aufhebung einer dienstlichen Sonderbeurteilung; Konkurrentenstreit

    Die aufschiebende Wirkung des Antrags des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung vom 14. Juli 2015 gegen die Aufhebungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 29. Juni 2015, mit der die Sonderbeurteilung des Antragstellers vom 3. April 2014 aufgehoben wurde (BVerwG 1 WB 32.15 ), wird angeordnet.

    Das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (hier geführt unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 32.15 ) und den als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gewerteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zusammen mit seiner Stellungnahme vom 23. Juli 2015 dem Senat vorgelegt.

    Die Verfahrensakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 827/15 und DL 854/15 -, die Akten des Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 32.15 , die Akten des abgeschlossenen Konkurrentenstreits um die Besetzung des Dienstpostens des Gruppenleiters ... im A (BVerwG 1 WB 44.14 und BVerwG 1 WDS-VR 2.14 ) und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 13 1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 14. Juli 2015 gegen die Aufhebungsverfügung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (im Folgenden: Bundesamt für das Personalmanagement) vom 29. Juni 2015, mit der die Sonderbeurteilung des Antragstellers vom 3. April 2014 aufgehoben wurde (BVerwG 1 WB 32.15 ), anzuordnen, hat Erfolg.

    Derartige Mängel hat das Bundesministerium der Verteidigung auch weder im vorliegenden Verfahren noch in dem Hauptsacheverfahren - BVerwG 1 WB 32.15 - oder in dem abgeschlossenen Konkurrentenstreit (BVerwG 1 WB 44.14 und BVerwG 1 WDS-VR 2.14 ) um die Besetzung des Dienstpostens des Gruppenleiters ... im A. (im Folgenden: A.) geltend gemacht.

    Positiv gewendet bedeutet dies, dass die Sonderbeurteilung vom 3. April 2014 bis zur Entscheidung in der Hauptsache (BVerwG 1 WB 32.15 ) vorläufig wirksam bleibt.

  • BVerwG, 17.06.2019 - 1 WB 33.18
    In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 1 WB 8.13 - Rn. 10…, vom 1. Juli 2015 - 1 WB 19.15 - Rn. 11 und vom 12. November 2015 - 1 WB 32.15 - juris Rn. 12) der Billigkeit, die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund aufzuerlegen.
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 19.18

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Verfahrenseinstellung wegen …

    In einem solchen Fall entspricht es nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 1 WB 8.13 - Rn. 10…, vom 1. Juli 2015 - 1 WB 19.15 - Rn. 11 und vom 12. November 2015 - 1 WB 32.15 - juris Rn. 12) der Billigkeit, die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einschließlich der im vorgerichtlichen Verfahren erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund aufzuerlegen.
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