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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1879
BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89 (https://dejure.org/1990,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 1 WB 32.89 (https://dejure.org/1990,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 1 WB 32.89 (https://dejure.org/1990,1879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umgliederung von Verbänden - Zuweisung von Dienstposten - Organisationsgewalt der zuständigen Stellen - Sozialplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 114; WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S 2 § 21
    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die der Umgliederung zugrundeliegenden organisatorischen Überlegungen unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Überprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179, BVerwG Beschlüsse vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86 - und vom 18. April 1989 - 1 WB 141/88).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht von ganz besonderer Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87 - und vom 18. April 1989 a.a.O.).

    Entsprechendes gilt für die Umzugsunwilligkeit der Ehefrau (BVerwG Beschluß vom 18. April 1989 a.a.O.).

    Der jederzeit versetzbare Berufssoldat muß das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Falle einer Versetzung selbst tragen (vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 18. April 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 1 WB 70.86

    Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen seine Versetzung - Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Daß die SDL den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten für die Besetzung des Dienstpostens in D. ausgewählt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ausübung des Ermessens (BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).

    Nichts anderes gilt für die vom Antragsteller vorgetragenen zusätzlichen Gesichtspunkte der gesellschaftlichen Verflechtungen mit seiner derzeitigen Wohnsitzgemeinde (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 a.a.O.).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).

    Der jederzeit versetzbare Berufssoldat muß das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Falle einer Versetzung selbst tragen (vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78];… BVerwG Beschluß vom 18. April 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß sich der Berufssoldat für seinen Wunsch, an einem bestimmten Standort zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79];… BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Daß die SDL den Antragsteller und nicht einen anderen Soldaten für die Besetzung des Dienstpostens in D. ausgewählt hat, ist keine Frage des dienstlichen Bedürfnisses, sondern der Ausübung des Ermessens (BVerwGE 43, 215, 217 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 13. November 1986 - 1 WB 70/86).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht von ganz besonderer Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87 - …und vom 18. April 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: Vgl. BVerwGE 63, 210, 212 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; 73, 51 f. [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 57/78]).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Damit sind schon von daher die Voraussetzungen für eine verbindliche Zusage im Sinne des Vorbringens des Antragstellers nicht gegeben (vgl. BVerwGE 63, 165).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die der Umgliederung zugrundeliegenden organisatorischen Überlegungen unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Überprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179, BVerwG Beschlüsse vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86 - und vom 18. April 1989 - 1 WB 141/88).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87

    Maßgeblichkeit der Schaffung neuer Organisationsformen im Wege struktureller …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht von ganz besonderer Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87 - …und vom 18. April 1989 a.a.O.).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 196.86

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Versetzungsverfügung ggü. einem Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89
    Die der Umgliederung zugrundeliegenden organisatorischen Überlegungen unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Überprüfung durch den Senat (BVerwGE 43, 179, BVerwG Beschlüsse vom 5. November 1987 - 1 WB 196/86 - und vom 18. April 1989 - 1 WB 141/88).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …

    Wenn ihm das über einen - ausnahmsweise - langen Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechte oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDH einzuschränken (Beschluss vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss der jederzeit versetzbare Berufssoldat das mit dem Erwerb von Wohneigentum verbundene finanzielle Risiko im Falle einer Versetzung selbst tragen (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -, m. w. N. und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 108, 111.95 -).

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94

    Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines …

    Deshalb unterliegen sie auch der gerichtlichen Überprüfung im Wehrbeschwerdeverfahren nicht, sondern müssen von den Wehrdienstgerichten als gegeben hingenommen werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]> und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDH einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259 = DokBer B 1990, 202 [LS]> und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94

    Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine …

    Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 210 [215]; Beschluß vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 55.94

    Rechtswidrigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Anspruch eines …

    Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Daß Haus- oder Wohnungseigentum am bisherigen Standort oder in dessen Nähe kein Versetzungshindernis ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 210 [215]; Beschluß vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 53.94

    Rechtmäßigkeit einer in einem Personalgespräch getroffenen Versetzungsmaßnahme - …

    Daher ist das Fehlen eines Sozialplans für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer im Zusammenhang mit organisatorischen Umgliederungen vorgenommenen Versetzung, wenn überhaupt, nur dann von Bedeutung, wenn feststeht oder jedenfalls nicht auszuschließen ist, daß bei Aufstellung eines Sozialplans eine andere Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. November 1976 - BVerwG 1 WB 36.76 - und vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

    Auch der Kauf einer Eigentumswohnung am bisherigen Dienstort ist kein Versetzungshinderungsgrund (BVerwGE 63, 210 [215]; Beschluß vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 -).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDL einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259> und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen …

    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen des BMVg einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - <NZWehrr 1990, 259 >, vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 157.88

    Beschwerde gegen eine Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen eines …

    Der einer Versetzung entgegenstehende Wille einer Ehefrau hindert ebenfalls die Versetzung eines Soldaten grundsätzlich nicht (BVerwG Beschlüsse vom 23. März 1989 - 1 WB 26/89 - und vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90

    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

    Alle Überlegungen, die der Antragsteller gegen die Zweckmäßigkeitserwägungen des BMVg ins Feld führt, liegen damit neben der Sache (BVerwG Beschluß vom 26. April 1990 - 1 WB 32/89).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 47.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96

    Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96

    Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …

  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur …

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 54.94

    Anspruch eines Soldaten auf Versetzung an einen anderen Ort i.R. einer …

  • BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 93.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens - …

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 10.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf Verwendung an einem bestimmten …

  • BVerwG, 11.11.1992 - 1 WB 21.92

    Rechtswidrigkeit der Versetzungsverfügung - Vorliegen eines dienstlichen …

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96

    Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 39.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Verwendungsanspruch eines Soldaten - …

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 39.94

    Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) zur Anordnung der …

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