Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 32.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Frage des In-Lauf-Setzens der Beschwerdefrist im Wehrbeschwerdeverfahren - Geltendmachung der sachgerechten Auslegung des Begehrens des Antragstellers als Antrag auf Verwendung auf einem nach BesGr A 15 bewerteten Dienstposten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90
Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 32.99
Dazu zählen insbesondere die Fälle, in denen der Soldat durch eine unvermeidbare und unerwartete Inanspruchnahme außer Stand gesetzt wird, die Beschwerde rechtzeitig einzureichen (Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N.).Eine andere Betrachtungsweise hätte nämlich zur Folge, daß gesetzliche Fristen ihre Bedeutung weitgehend verlören, weil sie durch Umstände wie im vorliegenden Fall umgangen werden könnten (vgl. hierzu Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N).
- BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 76.99
Berechnung der Frist nach § 6 Abs. 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Frage der …
Dazu zählen insbesondere die Fälle, in denen der Soldat durch eine unvermeidbare und unerwartete Inanspruchnahme außer Stand gesetzt wird, die Beschwerde rechtzeitig einzureichen (Beschluß vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 - m.w.N.).Eine andere Betrachtungsweise hätte zur Folge, daß gesetzliche Fristen ihre Bedeutung weitestgehend verlören, weil sie durch Umstände, wie sie vom Antragsteller im vorliegenden Fall vorgebracht werden, ohne weiteres umgangen werden könnten (Beschluß vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 - vgl. auch Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 - m.w.N.).
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 1.01
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Die allgemeine Frage, ob der Antragsteller überhaupt noch für eine höhere Verwendung in Betracht kommt, war bereits Gegenstand des durch Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 - rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. - BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 121.00
Tätigkeit als Transporthubschrauberstabsoffizier - Verwendung auf einem …
Nach § 6 Abs. 1 WBO muss eine Beschwerde binnen zwei Wochen, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat, eingelegt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 32.99 -, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 13.00 - <NZWehrr 2000, 251 = ZBR 2000, 275> und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - jeweils m.w.N.).
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