Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Untätigkeitsantrag; Verzögerung; Vorlage
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der jeweilige Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).
Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der jeweilige Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).
Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
- BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Rn. 10 Der Senat hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 10. Februar 2006 durch Beschluss vom 27. Juli 2006 zurückgewiesen (BVerwG 1 WB 22.06 ).Die Beschwerdeakten des BMVg - PSZ I 7 - 113/06 und 426/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 22.06 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 44.78
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Das Ergebnis dienstaufsichtlicher Prüfung kann deshalb nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (…Böttcher/Dau, a.a.O., § 12 Rn. 71; vgl. auch Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 = NZWehrr 1979, 179 und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 59.98 -). - BVerwG, 25.02.1981 - 1 WB 13.80
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Verfolgung einer …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Für die isolierte gerichtliche Entscheidung, dass der Tatbestand einer Beschwerdeunterdrückung erfüllt sei, besteht im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kein Rechtsschutzbedürfnis; die Feststellung des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 35 WStG obliegt den Strafgerichten (Beschlüsse vom 27. April 1977 - BVerwG 1 WB 10.76 - NZWehrr 1978, 101 und vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 13.80 - BVerwGE 73, 158 = NZWehrr 1981, 149;… vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 42). - BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 75.94
Unvollständigkeit von Personalakten der Bundeswehr - Recht eines Soldaten auf …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Deshalb können Erklärungen oder Handlungen eines am Verfahren beteiligten Vorgesetzten nicht zum Gegenstand eines selbständigen gerichtlichen Antragsverfahrens gemacht werden (stRspr, vgl. Beschluss 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 75.94 - m.w.N.). - BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 59.98
Rückwirkende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Das Ergebnis dienstaufsichtlicher Prüfung kann deshalb nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung sein (…Böttcher/Dau, a.a.O., § 12 Rn. 71; vgl. auch Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 44.78 - BVerwGE 63, 189 = NZWehrr 1979, 179 und vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 59.98 -). - BVerwG, 27.04.1977 - 1 WB 10.76
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 33.06
Für die isolierte gerichtliche Entscheidung, dass der Tatbestand einer Beschwerdeunterdrückung erfüllt sei, besteht im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kein Rechtsschutzbedürfnis; die Feststellung des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 35 WStG obliegt den Strafgerichten (Beschlüsse vom 27. April 1977 - BVerwG 1 WB 10.76 - NZWehrr 1978, 101 und vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 13.80 - BVerwGE 73, 158 = NZWehrr 1981, 149;… vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl., § 17 Rn. 42).
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06
Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.
Rn. 20 Demgemäß entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass Bescheide, die im Wege der Dienstaufsicht ergehen, einer inhaltlichen Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte entzogen sind (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 25.93 -, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 27.97, 53.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 82.98 -, vom 14. Dezember 2000 - BVerwG 1 WB 107.00, 113.00 -, vom 20. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 33.06 - sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 3.07 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.
Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04 , BVerwG 1 WB 22.06 , BVerwG 1 WB 33.06 , BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 beigezogen.Dies hat der Senat z.B. in dem den Antragsteller betreffenden Verfahren BVerwG 1 WB 33.06 durch Beschluss vom 20. September 2006 ausgesprochen.
- BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 32.21
Feststellung eines Sicherheitsrisikos wegen unvollständiger bzw. unrichtiger …
In der Rechtsprechung des Senats und in der Literatur ist anerkannt, dass einem Antragsteller aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit eröffnet ist, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen, wenn sich die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zwingend vorgesehene Vorlage durch das Bundesministerium der Verteidigung über einen Zeitraum von einem Monat hinaus verzögert (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - 1 WB 27.93 - Rn. 20…, vom 8. November 1994 - 1 WB 26.94 - Rn. 33…, vom 24. Mai 2000 - 1 WB 3.00 - Rn. 10 und vom 20. September 2006 - 1 WB 33.06 - Rn. 16;… Dau/Scheuren, WBO, 7. Aufl. 2020, § 21 Rn. 23;… Bachmann, in: Franke/Weiß, GKÖD I, Stand 2017, § 21 WBO Rn. 34).
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