Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17 (1 WB 36.16) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wehrbeschwerdeverfahren; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Einschränkende Geltung des mit der Absicht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs begründeten Fortsetzungsfeststellungsinteresses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wehrbeschwerdeverfahren; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Einschränkende Geltung des mit der Absicht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs begründeten Fortsetzungsfeststellungsinteresses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
- BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17 (1 WB 36.16)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16
Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Rn. 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge vom 13. September 2017 gegen den Beschluss des Senats vom 31. August 2017 - BVerwG 1 WB 36.16 -, der ihrem Bevollmächtigten am 13. September 2017 zugestellt worden ist.Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 594/15 -, die Gerichtsakten des Verfahrens BVerwG 1 WB 36.16 und die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Diese Rechtsprechung des Senats steht im Einklang mit der Rechtsauffassung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 …und Beschluss vom 18. Mai 2004 - 3 B 117.03 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 …und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 …und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08
Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 …und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt für das mit der Absicht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs begründete Fortsetzungsfeststellungsinteresse einschränkend, dass die Erledigung des ursprünglichen Antragsbegehrens erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder der Entscheidung bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 S. 2…, vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - juris Rn. 26 m.w.N.). - BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15
Abwägungsentscheidung; Angemessenheit der Kostenverursachung; Aufgabenerfüllung; …
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 01.03.2010 - 8 C 48.09
Gleichwertige Wiedergutmachungsregelungen Beitrittsgebiet
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG…, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 …und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteils- oder Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 ; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 m.w.N.;… vgl. ferner - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2010 - 8 C 48.09 (8 C 12.08 ) - juris Rn. 4 …und vom 15. Juli 2016 - 5 P 4.16 (5 P 2.15 ) - juris Rn. 3). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 15.01
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Entzug eines …
- BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …
- BVerwG, 18.05.2004 - 3 B 117.03
Berechtigtes Interesse an der Feststellung eines Restitutionsanspruchs ; Absicht …
- BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts
- BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08
Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts
- BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren …
- BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23
Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …
Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - BVerwGE 178, 23 Rn. 28).Denn der Antrag ist dem Bundesverwaltungsgericht erst am 31. Mai 2023 vorgelegt worden (zur Vorlage als Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit s. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1974 - 1 WB 46.73 - BVerwGE 46, 294 ; ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 11 …und vom 23. November 2023 - 1 WB 47.22 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 06.02.2018 - 2 WD 18.17
Keine Bindung des Gerichts an die Antragstellung in der …
Das Berufungsverfahren ist nicht fortzusetzen, weil das angegriffene Urteil den früheren Soldaten nicht in entscheidungserheblicher Weise in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt; insbesondere stellt es keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8 m.w.N.).Ein rechtlicher Hinweis ist somit dann nicht geboten, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8 m.w.N. …und vom 22. Juni 2017 - 2 WD 6.17 <2 WD 16.16 > - juris Rn. 18 m.w.N.).
- BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21
Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren
Rn. 6 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 5 m.w.N.).Das ist jedoch nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 47.22
Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Soldaten
Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - juris Rn. 28).Der hier geführte Rechtsstreit hat sich bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigt, denn der Antrag ist dem Bundesverwaltungsgericht erst am 18. Juli 2022 vorgelegt worden (zur Vorlage als Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit s. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1974 - 1 WB 46.73 - BVerwGE 46, 294 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 02.03.2021 - 1 WDS-VR 18.20
Erfolglosigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht …
Rn. 5 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - Rn. 5 m.w.N.).Das ist jedoch nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - Rn. 8).
- BVerwG, 30.05.2023 - 1 W-VR 7.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Rn. 5 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - Rn. 5 m. w. N.).Das ist jedoch nicht der Fall, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens damit rechnen musste, dass ein rechtlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 8).
- BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 44.24
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - juris Rn. 28). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 43.24 Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme bzw. der Unterlassung überprüft (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22, 1 WB 24.22 - BVerwGE 178, 23 Rn. 28).
- BVerwG, 10.07.2023 - 1 W-VR 8.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Rn. 7 Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2017 - 1 WB 33.17 <1 WB 36.16 > - juris Rn. 5 m. w. N.).
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