Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Ausplanung eines Berufssoldaten aus der für ihn vorgesehenen Ausbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Ausplanung eines Berufssoldaten aus der für ihn vorgesehenen Ausbildung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.08.2014 - 1 WB 15.14
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes mit dem Studiengang …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 60.13 - Rn. 13 und vom 26. August 2014 - BVerwG 1 WB 15.14 - Rn. 18).Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt hingegen für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (…stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 72 Rn. 18 = NZWehrr 2009, 26 und vom 26. August 2014 - BVerwG 1 WB 15.14 - Rn. 23).
- BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N. und vom 17. Oktober 2013 - BVerwG 1 WB 43.13 -). - BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Rn. 18 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - BVerwG 1 WB 43.13 -) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.
- BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07
Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt hingegen für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 72 Rn. 18 = NZWehrr 2009, 26 …und vom 26. August 2014 - BVerwG 1 WB 15.14 - Rn. 23). - BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Rn. 18 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - BVerwG 1 WB 43.13 -) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 60.13 - Rn. 13 …und vom 26. August 2014 - BVerwG 1 WB 15.14 - Rn. 18).
- BVerwG, 11.02.2015 - 1 WB 28.14
Zumutbarkeit der Verdeckung von großflächigen Tätowierungen eines Soldaten bzgl. …
Rn. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 - Rn. 10…, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 4. November 2014 - 1 WB 34.14 - Rn. 18) sind in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat.Resultiert dieses Nachgeben bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage allein auf einer geänderten Rechtsauffassung des Entscheidungsträgers der Bundeswehr, ist es billig, den Bund mit sämtlichen notwendigen Aufwendungen des jeweiligen Antragstellers zu belasten (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2014 - 1 WB 15.14 - Rn. 18 und vom 4. November 2014 - 1 WB 34.14 - Rn. 18).
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