Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Eignung; Laufbahn; Laufbahngruppe; Offizieranwärter; Rückführung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 = ZBR 2006, 53).Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung oder auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - DokBer 1996, 239, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 -).
Rn. 23 Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (Beschlüsse vom 6. April 2005 a.a.O. m.w.N. …und vom 24. August 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06
Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Rn. 18 Gegenstand der gerichtlichen Anfechtung im Sinne des (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m.) § 17 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 WBO ist die truppendienstliche Erstmaßnahme in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - und vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - DokBer 2007, 107). - BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95
Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung oder auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - DokBer 1996, 239, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 -). - BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96
Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere - …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N. und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 = ZBR 2006, 53). - BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
Auszug aus BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 35.06
Rn. 18 Gegenstand der gerichtlichen Anfechtung im Sinne des (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m.) § 17 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 WBO ist die truppendienstliche Erstmaßnahme in der Gestalt, die sie durch den Beschwerdebescheid gefunden hat (Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - und vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - DokBer 2007, 107).
- BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 21.07
Dienstpflichtverletzungen; Eignung; Laufbahn; Rückführung; Unteroffizieranwärter
Für einen dagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte und hier des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO; Beschlüsse vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 WB 117.96 - m.w.N., vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - Buchholz 236.110 § 6 SLV 2002 Nr. 3 und vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 35.06 -).Dagegen können fachliche Erwägungen, die zur Feststellung der Eignung oder auch der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 35.06 - m.w.N.).
Rn. 37 Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (Beschluss vom 6. Juni 2007 a.a.O. m.w.N.).
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann davon abgesehen werden (Beschlüsse vom 24. August 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 3.05 - und vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 35.06 -).
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