Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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WBO § 16a Abs. 5, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 Satz 1
Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WBO § 16a Abs. 5, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3 Satz 1
Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen; Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen - rechtsinformationen.bund.de
Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16a Abs 5 WBO, § 20 Abs 3 WBO, § 21 Abs 3 S 1 WBO
Erledigung in der Hauptsache; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Besetzung des Senats bei Kostenentscheidungen - Wolters Kluwer
Richterzusammensetzung bei Entscheidung über Einstellung des Verfahrens nach Erledigung eines beim Bundesminister der Verteidigung gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 21 Abs. 3 S. 1
Richterzusammensetzung bei Entscheidung über Einstellung des Verfahrens nach Erledigung eines beim Bundesminister der Verteidigung gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
- BVerwG, 10.09.2012 - 1 WB 35.12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 166
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.07.2011 - 1 WB 21.11
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 15 2. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - jeweils m.w.N.).Rn. 17 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 2010 - BVerwG 1 WDS-VR 3.10 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt wurde.
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 60.05
Notwendige Auslagen; Erledigung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 11 Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).Hierüber hat der Senat bisher in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern entschieden (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O.).
- BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 15 2. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - und vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 21.11 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05
Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 14 Für diese Auslegung spricht ferner, dass nach dem gesetzlichen Regelungsmodell die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter vorgesehen und gerechtfertigt ist, soweit wehrdienstrechtliche Fragen zu entscheiden sind, bei deren Beurteilung die spezifische Fachkunde und Einschätzung ehrenamtlicher (militärischer) Beisitzer von besonderer Bedeutung sind; die Beteiligung ehrenamtlicher Richter ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Entscheidungen über rein verfahrensrechtliche Vorfragen oder um Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt, die auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren außerhalb der Hauptverhandlung nur mit drei richterlichen Mitgliedern beurteilt werden (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 3.05 - Rn. 32 f.zur Entscheidung über die Verweisung eines Rechtsstreits an das zuständige Gericht). - BVerwG, 14.07.2010 - 1 WB 66.09
Hälftige Kostentragungspflicht des Bundes hinsichtlich der notwendigen Auslagen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 18 Die dem Antragsteller erwachsenen notwendigen Aufwendungen sind zur Hälfte jedoch deshalb dem Bund aufzuerlegen, weil die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Rechtsschutzbegehrens - Aufhebung der ablehnenden Bescheide und Neubescheidung des Antrags auf Versetzung auf den Oberstabsfeldwebel-Dienstposten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 66.09 - Rn. 10 ff. sowie allgemein zum Grundsatz der hälftigen Kostenteilung bei offenen Erfolgsaussichten Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2011, § 161 Rn. 22 m.w.N.). - BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09
Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Die gerichtliche Entscheidung über den Erstattungsanspruch erfolgt dabei stets in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter, entweder durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer (§ 16a Abs. 5 Satz 3 WBO) oder - im Falle der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - durch drei Berufsrichter des Senats (§ 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO; vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 28. September 2009 - BVerwG 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16 = NZWehrr 2010, 38). - BVerwG, 08.07.1980 - 1 WB 134.79
Kostenerstattung bei Eintritt der Rechtshängigkeit nach Erledigung des Verfahrens …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 11 Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60). - BVerwG, 07.06.1995 - 1 WB 51.95
Unerlaubte Entfernung vom Unfallort im Straßenverkehr - Einstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 35.12
Rn. 11 Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 134.79 - BVerwGE 73, 24 = NZWehrr 1981, 61, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 1 WB 51.95 - und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60).
- BVerwG, 03.12.2015 - 1 WB 42.15
Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Kostenentscheidung
Rn. 14 1. Über den Antrag entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 9 bis 14).Rn. 15 2. Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor das Bundesministerium der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 Rn. 16 ff. und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 11).
Rn. 18 Zwar ist dem Antragsteller im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 m.w.N.) in der Regel die notwendigen Aufwendungen vollständig dem Bund aufzuerlegen sind, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt wurde.
- BVerwG, 09.12.2016 - 1 WB 20.16
Feststellungsbegehren betreffend die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines …
Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor der Bundesminister der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 Rn. 11 m.w.N.).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass die Wehrdienstgerichte über nach Erledigung in der Hauptsache noch verbleibende Kostenfragen stets in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 Rn. 12 f.).
Rn. 13 3. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 15 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 28.04.2016 - 1 WB 6.16
Erstattung der notwendigen Auslagen i.R.e. Konkurrentenstreits eines Soldaten
Rn. 19 1. Über den Antrag entscheidet der Senat in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, grundlegend: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 9 bis 14 …und vom 3. Dezember 2015 - 1 WB 42.15 - juris Rn. 14).Rn. 20 2. Erledigt sich ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder erklären - wie hier - die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, bevor das Bundesministerium der Verteidigung den bei ihm gestellten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WBO) Antrag dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat, so kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - 1 WB 60.05 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 60 Rn. 13 ff. und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 11).
Rn. 23 Zwar ist dem Antragsteller im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 m.w.N.) in der Regel die notwendigen Aufwendungen vollständig dem Bund aufzuerlegen sind, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller vom Bundesministerium der Verteidigung oder von der in seinem Auftrag handelnden Dienststelle klaglos gestellt worden ist.
- BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 4.18
Kostenentscheidung nach Abhilfe vor Rechtshängigkeit eines Konkurrentenstreits
Bei einer derartigen Konstellation kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 11 m.w.N. …und vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 12).Rn. 16 2. Nach den im Prozessrecht allgemein geltenden Grundsätzen ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 15 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 20.09.2016 - 1 WB 17.16
Fiktion der Rücknahme; Nichtbetreiben des Verfahrens; Eigenart des …
Der Senat entscheidet hierbei - wie generell bei Entscheidungen über die Einstellung des Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 12 ff.) - in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter. - BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17
Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter
Rn. 18 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 -, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17 und vom 17. Oktober 2013 - 1 WB 43.13 -) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 21.05.2024 - 1 WB 13.24
Erstattung notwendiger Aufwendungen in einem Wehrbeschwerdeverfahren
Rn. 10 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entscheiden die Wehrdienstgerichte über nach Erledigung der Hauptsache noch verbleibende Kostenfragen in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - juris Rn. 9 bis 14).Bei einer derartigen Konstellation kann der Antragsteller weiterhin die Vorlage seines Antrags verlangen, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nach § 20 Abs. 3 WBO herbeizuführen; Gegenstand des rechtshängigen Verfahrens ist dann der geltend gemachte Auslagenerstattungsanspruch (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - juris Rn. 11 m. w. N., vom 9. Dezember 2016 - 1 WB 20.16 - juris Rn. 12 …und vom 1. März 2018 - 1 WB 4.18 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15
Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe …
Rn. 21 1. a) Über den Antrag entscheidet der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2009 - 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 Rn. 16, 17, vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - juris Rn. 12 ff. …und vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 9). - BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16
Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags; …
Rn. 30 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 15.01.2016 - 1 WB 9.15
Einstellung des Verfahrens; Änderung der Sach- und Rechtslage
Rn. 15 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 1 WDS-VR 3.10 -, vom 27. Juli 2011 - 1 WB 21.11 - und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 35.12 - Buchholz 450.1 § 20 WBO Nr. 4 Rn. 17) in der Regel die notwendigen Aufwendungen (vollständig) dem Bund aufzuerlegen, wenn die übereinstimmenden Erledigungserklärungen darauf beruhen, dass der Antragsteller klaglos gestellt worden ist, indem das Bundesministerium der Verteidigung oder die in seinem Auftrag handelnde Stelle der Bundeswehr aus eigener Veranlassung dem mit dem Rechtsschutzantrag verfolgten Begehren stattgegeben hat. - BVerwG, 22.05.2018 - 1 WB 22.17
Abhilfe; Aufhebung; Besetzung des Gerichts; Einstellung des Verfahrens; …
- BVerwG, 07.04.2017 - 1 WB 4.17
Nachweis für Personalakte; Verwendung als Kompaniefeldwebel; Einstellung des …
- BVerwG, 03.08.2015 - 1 WB 8.15
Verfahrenseinstellung; Kostenentscheidung; Wechsel der Truppengattung
- BVerwG, 09.05.2014 - 1 WB 60.13
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung i.R.e. Antrags eines …
- BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 14.17
Anspruch eines Soldaten auf Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter während der …
- BVerwG, 26.08.2015 - 1 WB 53.14
Nachqualifizierungserfordernis einer Berufssoldatin zur Medizinischen …
- BVerwG, 08.04.2013 - 1 WB 26.12
Kostenentscheidung bei einer alleine auf den Antragsteller zurückzuführenden …
- BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 44.15
Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme des Antrags auf gerichtliche …
- BVerwG, 08.04.2016 - 1 WDS-VR 11.15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer nicht-dienstpostengerechten …
- BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 34.14
Rechtmäßigkeit der Ausplanung eines Berufssoldaten aus der für ihn vorgesehenen …
- BVerwG, 26.08.2014 - 1 WB 15.14
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes mit dem Studiengang …
- BVerwG, 11.02.2015 - 1 WB 28.14
Zumutbarkeit der Verdeckung von großflächigen Tätowierungen eines Soldaten bzgl. …
- BVerwG, 12.05.2014 - 1 WB 25.13
Anspruch eines Hauptmanns der Bundeswehr auf Einweisung in eine Planstelle der …
- BVerwG, 19.07.2023 - 1 WB 65.22
Einstellung des Verfahrens; Anteil des Zweitbeurteilers zur planmäßigen …
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