Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer Patienten an ein Facharztzentrum i.R.d. Bewerbung um eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten im Auswahlverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer Patienten an ein Facharztzentrum i.R.d. Bewerbung um eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten im Auswahlverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich das berechtigte Interesse an der Feststellung aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 …und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24). - BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13
Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich das berechtigte Interesse an der Feststellung aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24). - BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Rn. 20 Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 …und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Rn. 20 Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten der Antragstellerin zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 - juris Rn. 85 m.w.N.).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten …
Nach der vom Truppendienstgericht zutreffend referierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Annahme einer Wiederholungsgefahr die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. April 2018 - 1 WB 35.17 - juris Rn. 21 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2024 - 6 A 1822/21
Berufung einer leitenden Verwaltungsdirektorin in einem Verfahren gegen die …
Rn. 57 Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, a. a. O. Rn. 21, und vom 3.12.2014 - 2 A 3.13 -, a. a. O. Rn. 42; Beschlüsse vom 26.4.2018 - 1 WB 35.17 -, juris Rn. 21 und vom 4.7.2019 - 1 WNB 8/18 -, juris Rn. 8 m. w. N.
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