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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4162
BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92 (https://dejure.org/1992,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 WB 35.92 (https://dejure.org/1992,4162)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 WB 35.92 (https://dejure.org/1992,4162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 320
  • NVwZ-RR 1993, 643
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung der begehrten Verwendung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher, Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> m.w.N.).

    Die Dauer des gerichtlichen Antragsverfahrens seit Januar 1992, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, kann hinsichtlich der Restdienstzeit die Position des Antragstellers nicht verschlechtern, denn hierdurch würde der Antragsteller des ihm durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsschutzes beraubt (vgl. BVerwGE 76, 243 [254]).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Die Entscheidungen des BMVg vom 6. und 19. Dezember 1991 beruhen jedoch auf einer Verkennung der ihnen zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnisse und erweisen sich demgemäß als ermessensfehlerhaft und stellen damit eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Antragstellers dar (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1968 - BVerwG 1 WB 21.68 -, vom 11. August 1976 - BVerwG 1 WB 18.75 - und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 73, 48 [51]>;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 114 RdNr. 20).

    Somit ist die Entscheidung des BMVg vom 6. Dezember 1991 über die Nachbesetzung des Dienstpostens Kdr GebJgBrig ... deshalb rechtswidrig, weil er sein Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat, wobei es nicht darauf ankommt, daß er ohne Verschulden von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 43, 48 [51]>).

  • BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75

    Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Zwar hat der Senat - bei Verneinung der unmittelbaren Anwendbarkeit des § 38 VwVfG für den Bereich der militärischen Über- und Unterordnung - seit jeher die Auffassung vertreten, daß Zusagen dann unverbindlich werden, wenn sich die der Zusage zugrundeliegenden Verhältnisse nachträglich wesentlich ändern (vgl. Beschluß vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [186]>).

    Nur unter diesen Umständen wären die dienstlichen Interessen in so starkem Maße berührt, daß das Interesse des Antragstellers am Fortbestand der Zusicherung - und damit auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes - zurücktreten müßte (vgl. BVerwGE 53, 182 [187]).

  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Somit ist die Entscheidung des BMVg vom 6. Dezember 1991 über die Nachbesetzung des Dienstpostens Kdr GebJgBrig ... deshalb rechtswidrig, weil er sein Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat, wobei es nicht darauf ankommt, daß er ohne Verschulden von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - <BVerwGE 43, 48 [51]>).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Der Antrag ist als Verpflichtungsantrag grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschluß vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1>).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Insoweit handelt es sich nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Eine verbindliche Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer höherwertigen Verwendung in einem bestimmten Zeitraum ausschließt, ist eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>).
  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 27.91
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92
    Es ist nichts dafür vorgetragen oder aus den Personalakten des Antragstellers ersichtlich, daß der Antragsteller bereits vor dem Personalgespräch am 19. Dezember 1991 von der Entscheidung des BMVg vom 6. Dezember 1991 über die Nachbesetzung des Dienstpostens Kdr GebJgBrig ... Kenntnis erlangt hätte (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 -).
  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 WB 18.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1968 - I WB 21.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.02.1973 - I WB 93.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 35.93

    Zusage der Beförderung an einen Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf …

    Nach Auswertung des Beschlusses des Wehrdienstsenats vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - sei er der Auffassung, daß die dort vom Wehrdienstsenat aufgestellten Grundsätze auch in seinem Fall dem Antrag zum Erfolg verhelfen müßten.

    Eine den Aussagen gegenüber dem Antragsteller des Verfahrens BVerwG 1 WB 35.92 vergleichbare Erklärung sei zu keinem Zeitpunkt abgegeben worden.

    Soweit sich der Antragsteller auf eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit dem dem Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - zugrunde liegenden Falles beruft, verkennt er, daß ihm im Gegensatz zum dortigen Antragsteller keinerlei Zusagen gemacht worden sind und daß in jenem Falle die dort angefochtenen Entscheidungen des BMVg auf einer Verkennung der ihnen zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnisse beruhten, weil der BMVg von einer nach der Auffassung des Senats vorliegenden Zusage nachgeordneter Stellen nicht informiert worden war.

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 27.94

    Antrag auf Versetzung auf den Dienstposten "Leitender Apotheker der Luftwaffe" - …

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).

    Durch das mit einem Antrag auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung des Antrags den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind "Konkurrentenklagen", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen beziehen, zulässig (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [339]>, vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 -).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01

    Rechtswidrigkeit einer Kommandierung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass eine Zusage dann ihre Bindungswirkung verliert, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - die ihr zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich in wesentlichen Punkten ändern (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 [322] = NZWehrr 1993, 119> m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 48.00

    Besetzung des vom Antragsteller begehrten Dienstpostens - Bewirtschaftung von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind "Konkurrentenklagen", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen beziehen, zulässig (Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [339]>, vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 27.94 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 54.97 -, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 46.99 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 27.00 - ).
  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94

    Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche …

    Da der Antragsteller eine Verpflichtung der personalbearbeitenden Stelle beantragt, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 = NZWehrr 1993, 119>).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 1.96

    Recht der Soldaten - Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehnrgang

    Da jedoch im vorliegenden Fall der Antragsteller der Auffassung ist, daß sein Antrag auf einen Wechsel der fachlichen Fortbildungsstufe B nicht hätte abgelehnt werden dürfen, die Entscheidung des PSABw vom 30. August 1995 also von Anfang an rechtswidrig sei, ist hinsichtlich der in dieser Entscheidung liegenden Ermessensausübung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung des PSABw abzustellen (vgl.Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 93.72 - undvom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 = NZWehrr 1993, 119>); aus der Dauer des Beschwerdeverfahrens darf dem Antragsteller kein Nachteil entstehen (vgl.Beschluß vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 86.94 -).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von …

    Insoweit handelt es sich nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass eine Zusage ihre Bindungswirkung verliert, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - die ihr zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich in wesentlichen Punkten ändern (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 [322] = NZWehrr 1993, 119> m.w.N. und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - ).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs …

    Eine verbindliche Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser befugt ist (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 [BVerwG 15.12.1992 - 1 WB 35/92] = NZWehrr 1993, 119>).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 44.93

    Wehrrecht - Freistellung - Widerruf

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 42.93

    Versetzung auf einen Stabsfeldwebel-Dienstposten bzw. Hauptfeldwebel-Dienstposten …

  • BVerwG, 10.09.1996 - 1 WB 61.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Anspruch eines Soldaten auf …

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