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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73997
BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05 (https://dejure.org/2006,73997)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2006 - 1 WB 36.05 (https://dejure.org/2006,73997)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 (https://dejure.org/2006,73997)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstlichen Bedürfnis besteht, über die Verwendung eines Soldaten nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - a.a.O., vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - BVerwGE 53, 95 , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - BVerwGE 63, 210 und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstlichen Bedürfnis besteht, über die Verwendung eines Soldaten nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstlichen Bedürfnis besteht, über die Verwendung eines Soldaten nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - a.a.O., vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - BVerwGE 53, 95 , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - BVerwGE 63, 210 und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - a.a.O., vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - BVerwGE 53, 95 , vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - BVerwGE 63, 210 und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstlichen Bedürfnis besteht, über die Verwendung eines Soldaten nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675 und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 WB 29.93

    Wehrrecht - Versetzung - Auslandsverwendungsdauer - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Es ist daher Sache der personalbearbeitenden Stellen abzuwägen, welcher Überlegung sie im Einzelnen Vorrang gibt, nämlich der Belassung eines Soldaten auf einem Dienstposten bis zu seiner nach dem Gesetz zwingend erforderlichen Zurruhesetzung, oder ob sie im Interesse einer sinnvollen Altersstruktur eine vorzeitige Zurruhesetzung bestimmter Soldaten plant (vgl. hierzu: Beschluss vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 35.99

    Bedarfsorientierte Verwendung von Soldaten als wissenschaftliche Mitarbeiter an …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 36.05
    Diese weitgehend auf militärischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen und Bedarfsplanungen beruhende Erwägung ist rechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 35.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 38 = NZWehrr 2000, 36).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 - Rn. 14 m.w.N. …und vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl; …

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Wehrdienstgerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - sowie zuletzt vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 31.10

    Aufhebung der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung bei Versäumnis der …

    Ermessensentscheidungen können dabei nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Dienststelle durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse die Rechte des Soldaten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 12.16

    Versetzung; schwerwiegender persönlicher Grund; Gesundheitszustand der Eltern

    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 - Rn. 14 m.w.N. …und vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen …

    Rn. 21 Ermessensentscheidungen sind von den Wehrdienstgerichten nur darauf zu überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten bzw. die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen/ihren Rechten verletzt hat beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. …und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 10.11

    Aufhebung von truppendienstlichen Maßnahmen wie Stellungnahmen und Beurteilungen …

    Sie sind darauf zu überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse die Rechte des Soldaten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise ob er die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f, vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 60.08 -).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N. und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Die Ermessensentscheidung über einen Versetzungsantrag kann von den Wehrdienstgerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle den Soldaten bzw. die Soldatin durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen/ihren Rechten verletzt hat bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm/ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, vgl. Beschluss vom 11. Mai 2006 - BVerwG 1 WB 36.05 - m.w.N.).
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