Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06 |
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- BVerwG, 14.07.2005 - 1 WB 66.04
Repatriierung; Ausland; Dienstvergehen; Spannungen.
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 8.03 - und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - jeweils m.w.N.) oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - NZWehrr 2006, 157 ) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 14. Juli 2005 a.a.O. m.w.N.).
Eine solche Entscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) - Versetzungsrichtlinien - zu beurteilen (vgl. u.a. Beschluss vom 14. Juli 2005 a.a.O.).
Diesen Rechtfertigungsgrund des dienstlichen Bedürfnisses hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch für Kommandierungen und deren Beendigung gebilligt (ebenso Nr. 23 der Versetzungsrichtlinien), und zwar auch dann, wenn es um die (vorzeitige) Beendigung einer Kommandierung ins Ausland geht (vgl. u.a. Beschluss vom 14. Juli 2005 a.a.O. m.w.N.).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückführungsentscheidung ist bei dem hier gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 und vom 14. Juli 2005 a.a.O.), hier der 19. Juli 2006.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Wegversetzung oder (vorzeitige) Beendigung der Kommandierung nach § 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien damit gerechtfertigt werden, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O. und vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 -).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es im Fall einer Wegversetzung oder (vorzeitigen) Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist; maßgeblich ist allein, ob der betroffene Soldat objektiv an ihnen beteiligt ist (stRspr, Beschlüsse vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O. und vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 -).
- BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03
Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse auf ein Rehabilitierungsinteresse, auf eine Wiederholungsgefahr oder auf die Absicht gestützt werden, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; zusätzlich kann sich - unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - ein berechtigtes Feststellungsinteresse daraus ergeben, dass die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O. m.w.N.). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01
Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675).
- BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87
Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26 = NVwZ-RR 2001, 675). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78
Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückführungsentscheidung ist bei dem hier gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 …und vom 14. Juli 2005 a.a.O.), hier der 19. Juli 2006. - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 14.01
Anspruch eines Soldaten auf bestimmte örtliche Verwendung - Gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Wegversetzung oder (vorzeitige) Beendigung der Kommandierung nach § 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien damit gerechtfertigt werden, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O. und vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 -). - BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03
Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Bei dieser Sachlage war der Antragsteller berechtigt, entweder nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 8.03 - und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - jeweils m.w.N.) oder nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 1.99 und BVerwG 1 WB 3.99 - und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 1 WB 66.04 - NZWehrr 2006, 157 ) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überzugehen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung bzw. dieses Befehls begehrt. - BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 24.06
Ausland; Dienstpflichtverletzung; Kommandierung; Versetzung; Vertrauensverluste
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr, zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 1 WB 24.06 -). - BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 36.06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es im Fall einer Wegversetzung oder (vorzeitigen) Beendigung der Kommandierung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien nicht darauf an, wer an der Entstehung der Störungen, Spannungen oder des Vertrauensverlustes "schuld" ist; maßgeblich ist allein, ob der betroffene Soldat objektiv an ihnen beteiligt ist (stRspr, Beschlüsse vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O. und vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 -). - BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 8.03
Einverständniserklärung für die freiwillige Ableistung von Wehrdienst im Rahmen …
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 1.99
Beschwerde gegen die Rückführung eines Soldaten in sein Heimatland - Vorliegen …
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 3.99
Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes - Aufhebung des Rückführungsbefehls …
- BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07
Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.
Das nach Erledigung einer Weisung geltend zu machende Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergibt sich hier aus einem Rehabilitierungsinteresse (zu dieser Fallgruppe eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 163 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 -).Die Ermessensentscheidung der zuständigen Stelle oder des zuständigen Vorgesetzten kann gemäß § 114 VwGO in analoger Anwendung nur auf Ermessensfehler und darauf überprüft werden, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 -).
- BVerwG, 29.05.2008 - 1 WDS-VR 10.08 Eine Wegversetzung nach Nr. 5 Buchst. h der Versetzungsrichtlinien kann insbesondere darauf gestützt werden, dass gegen den betroffenen Soldaten der Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung besteht (…Beschlüsse vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 14.01 -, vom 14. Juli 2005 a.a.O., vom 1. Juni 2006 - BVerwG 1 WDS-VR 1.06 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 -).
- BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 48.08 Rn. 19 Ein derartiges berechtigtes Interesse (z.B. wegen eingetretener Diskriminierung des Antragstellers oder wegen eines von ihm beabsichtigten Schadenersatzanspruchs, vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 36.06 - m.w.N.) entfällt aber grundsätzlich und von vornherein, wenn die ursprünglich angefochtene Maßnahme wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde und sie sich demzufolge nicht wegen Aufhebung aus anderen Gründen erledigt hat (Beschlüsse vom 5. September 1984 - BVerwG 1 WB 131.82 - BVerwGE 76, 258, vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 40.91 - und vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 115.91 - NZWehrr 1994, 248).
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