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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77329
BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07 (https://dejure.org/2008,77329)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2008 - 1 WB 36.07 (https://dejure.org/2008,77329)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2008 - 1 WB 36.07 (https://dejure.org/2008,77329)
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  • Bundesverwaltungsgericht

    Auswahlentscheidung; Beurteilungsbild; Leistungsprinzip

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - m.w.N.).

    Soweit die Auswahlentscheidung speziell auf das Anforderungsprofil des in Rede stehenden Dienstpostens abstellt und insofern besondere Erfahrungen, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau als erforderlich voraussetzt, sind diese - zulässigen - Kriterien der Auswahlentscheidung Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. …und vom 26. Februar 2008 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - m.w.N.).

    Soweit die Auswahlentscheidung speziell auf das Anforderungsprofil des in Rede stehenden Dienstpostens abstellt und insofern besondere Erfahrungen, eine bestimmte Vorverwendung oder einen bestimmten Verwendungsaufbau als erforderlich voraussetzt, sind diese - zulässigen - Kriterien der Auswahlentscheidung Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit, die inhaltlich nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (…Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. und vom 26. Februar 2008 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Rn. 22 Nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 6, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Er richtet sich nach seinem Wortlaut gegen die "Unterlassung der Einweisung" auf den nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten Teileinheit/Zeile ... bei der .../Jagdgeschwader ... sowie gegen die "Nichtbeförderung (des Antragstellers) zum Major", also prima facie gegen die Unterlassung statusrechtlicher Maßnahmen, für deren gerichtliche Überprüfung nicht die Wehrdienstgerichte, sondern nach § 82 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig sind (Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Rn. 22 Nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 6, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06

    Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst; …

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Rn. 22 Nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 6, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 und vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 53.06
    Auszug aus BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 36.07
    Er richtet sich nach seinem Wortlaut gegen die "Unterlassung der Einweisung" auf den nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten Teileinheit/Zeile ... bei der .../Jagdgeschwader ... sowie gegen die "Nichtbeförderung (des Antragstellers) zum Major", also prima facie gegen die Unterlassung statusrechtlicher Maßnahmen, für deren gerichtliche Überprüfung nicht die Wehrdienstgerichte, sondern nach § 82 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 WBO die allgemeinen Verwaltungsgerichte sachlich zuständig sind (Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 - NZWehrr 2005, 212 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden, soweit der jeweilige Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, z.B. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 36.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07

    Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;: …

    Danach kann die Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 6 und zuletzt vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 36.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12

    Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer …

    Er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 36.07 - Rn. 23).
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