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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17934
BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99 (https://dejure.org/1999,17934)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1999 - 1 WB 36.99 (https://dejure.org/1999,17934)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 1 WB 36.99 (https://dejure.org/1999,17934)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines wichtigen Grundes für die Gewährung von Sonderurlaub - Umfang des Verteidigungsauftrages der Bundeswehr

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Mit Beschluß vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - hat der Senat den Antrag des Antragstellers, durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung den BMVg zu verpflichten, ihm Sonderurlaub vom 1. September 1999 bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu gewähren, abgelehnt.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 37.99, die Verfahrensakte des BMVg - PSZ III 5 - 366/99 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Senat hat in seinem im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - zur Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Sonderurlaubs ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91

    Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Die Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung von Sonderurlaub anzunehmen ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]>, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - <ZBR 1992, 310 = DÖV 1992, 928> und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211> und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87

    Sonderurlaub - Studium (Beurlaubung zum Studium) - Kommandierung (zum Studium) - …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211> und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 16.98

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 7.88

    Unteroffiziere mit Portepee - Flugsicherungskontrolldienst - Offiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 82.92

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes (OffzMilFD) - …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 -).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 161.88
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines …

    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung wichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211>, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Soldaten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als eine wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 1 WB 161.88 - , vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - , vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 46.95 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).

    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hingenommen werden müssen (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 - , vom 21. September 1993 - BVerwG 1 WB 82.92 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 16.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).

  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …

    Im Hauptsacheverfahren (Verfahren BVerwG 1 WB 36.99) beantragt der Antragsteller,.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 36.99, die Akten des BMVg - PSZ III 5-366/99 und 367/99 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

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