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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26342
BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10 (https://dejure.org/2011,26342)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 WB 37.10 (https://dejure.org/2011,26342)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 (https://dejure.org/2011,26342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - , vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Allerdings ist es Sache des Antragstellers, sein Feststellungsinteresse substanziiert geltend zu machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Rn. 85 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn künftig konkret mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der die gerichtliche Feststellung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 13 m.w.N., Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 84 Ob Umstände vorliegen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 2 WBO, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 , BVerwG…, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 1 B 36.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, S. 12).

    Rn. 85 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn künftig konkret mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der die gerichtliche Feststellung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 13 m.w.N., Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 85 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn künftig konkret mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der die gerichtliche Feststellung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 13 m.w.N., Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - a.a.O. S. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.1979 - 1 WB 106.77
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Nachfolgend hat er sich mit Schriftsatz vom 1. September 2010 unmittelbar an den Senat gewandt und hinsichtlich seines Antrags auf den Beschluss des Senats vom 9. Februar 1979 (- BVerwG 1 WB 106.77 - BVerwGE 63, 192) verwiesen.

    Rn. 65 Soweit der Senat angenommen hat, ausnahmsweise könne Gegenstand des Untätigkeitsantrags sein, überhaupt einen Bescheid zu bekommen (Beschluss vom 9. Februar 1979 - BVerwG I WB 106.77 - BVerwGE 63/192, angelegt im Beschluss vom 18. März 1965 - BDH II (I) WB 28/63 - BDHE 7/176 ), folgt hieraus nichts anderes.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 62 Die Art und Weise der Behandlung einer Wehrbeschwerde ist keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 11. Januar 1977 - BVerwG I WB 22, 25/75 - m.w.N., vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

    Gegen die Verzögerung der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde ist der Soldat ausdrücklich und hinreichend durch die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 Satz 2 WBO geschützt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 24. Juli 1980 - 1 BVerwG WB 190/79 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -, vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00

    Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 62 Die Art und Weise der Behandlung einer Wehrbeschwerde ist keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne der Wehrbeschwerdeordnung (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 11. Januar 1977 - BVerwG I WB 22, 25/75 - m.w.N., vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

    Gegen die Verzögerung der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde ist der Soldat ausdrücklich und hinreichend durch die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 Satz 2 WBO geschützt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 24. Juli 1980 - 1 BVerwG WB 190/79 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -, vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Rn. 84 Ob Umstände vorliegen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 2 WBO, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 , BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 1 B 36.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, S. 12).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Allerdings ist es Sache des Antragstellers, sein Feststellungsinteresse substanziiert geltend zu machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - , vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Jede andere Verfahrensweise wäre nicht nur unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus Haushaltsgründen nicht vertretbar (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
  • BVerwG, 06.08.1998 - 9 B 773.97
  • BVerwG, 11.05.2006 - 1 WB 38.05
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von …

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 5.08

    Vereinsverbot, Teilorganisation, Widerruf der Erledigungserklärung

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05

    Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer …

  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 29.07

    Personalgespräch; Endverwendung; Beschwer.

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07

    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93

    Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …

  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer

  • BVerwG, 03.06.2009 - 1 WB 2.09
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 153.82

    Versetzungsantrag eines Soldaten an das Bundesminister der Verteidigung - Antrag …

  • BVerwG, 26.09.2013 - 1 WB 49.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - stellte der Senat das Verfahren daraufhin hinsichtlich weiterer vom Antragsteller gestellter Anträge ein und verwarf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Übrigen als unzulässig, weil durch die Erklärung des Bundesministers der Verteidigung, eine Nachbetrachtung durchzuführen, das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers entfallen sei.

    Soweit Sie begehren, gemäß Nr. 8.4 der Auswahlrichtlinie auch in anderen AVR nachbetrachtet zu werden, hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2011 bereits rechtskräftig festgestellt (vgl. BVerwG 1 WB 37.10 Rn. 54 - 56), dass für eine solche Nachbetrachtung kein Raum ist.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../12 und .../12, die Gerichtsakten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 37.10 und BVerwG 1 WB 29.12 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 23 Die Auswahl für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist vorliegend dadurch modifiziert, dass der Bundesminister der Verteidigung dem Antragsteller in dessen vorangegangenem Wehrbeschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 28. November 2011 zugesagt hat, die sich auf den Antrag vom 30. Juli 2007 beziehende Auswahlentscheidung aufzuheben und für die Auswahljahre 2007 und 2008 erneut eine Vergleichsbetrachtung vorzunehmen (Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - juris Rn. 44); insoweit kommt es daher auf die Bedarfsträgervorgaben nicht an.

    Rn. 27 Soweit sich der Antragsteller auf die Möglichkeit beruft, im Rahmen der Erstbewerberregelung die Ausbildungs- und Verwendungsreihe zu wechseln (Nr. 29 Satz 2 Auswahlrichtlinie 2007 bzw. Nr. 8.4 Auswahlrichtlinie 2008), ist ihm - wie bereits in dem Beschluss vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 54 - entgegenzuhalten, dass er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

    Seine spätere Einverständniserklärung vom 11. März 2009 ist nicht zu berücksichtigen, weil sie erst nach den Zeitpunkten für die Auswahlkonferenzen im Februar 2007 und 2008 erfolgte (vgl. ergänzend die Ausführungen in dem Beschluss vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 55 und 56).

    Rn. 32 Für die Frage, auf welche Beurteilungen und sonstigen Nachweise in zeitlicher Hinsicht abzustellen ist, kommt es, weil die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im regelmäßigen Turnus nach Auswahljahren erfolgt, auf den Zeitpunkt der Auswahlkonferenz an, die bis Ende Februar des jeweiligen Auswahljahres abzuschließen ist (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 51 …und vom 27. August 2013 - BVerwG 1 WB 25.12 - Rn. 34).

    So verhält es sich mit der Laufbahnbeurteilung des Antragstellers vom 19. Juni 2008 und der Potenzialfeststellung vom 20. November 2008, die nachgeholt wurden, nachdem eine rechtzeitige Potenzialfeststellung unterblieben war und die Laufbahnbeurteilung vom 5. September 2007 aufgehoben und vernichtet worden war (vgl. dazu bereits Beschluss vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 51).

  • BVerwG, 27.08.2026 - 1 WB 33.26
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 - juris Rn. 85 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12

    Antrag eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 (BVerwG 1 WB 37.10 ) verwarf daraufhin der Senat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung insoweit als unzulässig, weil das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers wegen der Zusage des Bundesministers der Verteidigung entfallen sei.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: .../12 -, die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 37.10 und die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem …

    Es obliegt vielmehr dem Wehrdienstgericht, von Amts wegen zu untersuchen, ob eine Erledigung der strittigen Maßnahme eingetreten ist, und gegebenenfalls sodann - unabhängig von einem Feststellungsantrag - zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein vom Antragsteller darzulegendes berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung begründen (stRspr zu § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO n.F.; vgl. z.B. Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - juris Rn. 84).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten …

    Sie würde die konkret absehbare Möglichkeit voraussetzen, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu seinen Lasten zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 - juris Rn. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 25.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    "Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 21 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - Rn. 69;… für den Laufbahnwechsel vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 56.10 - Rn. 21).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 21.20

    Absolvieren der Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker an einer …

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt regelmäßig die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 - juris Rn. 85 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von …

    Erteilt die Behörde im gerichtlichen Verfahren ohne Vorbehalte die Zusage bzw. Zusicherung, dem Klagebegehren nachzukommen, besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für einen Verpflichtungsausspruch durch das Gericht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2011 - 1 WB 37.10 -, Juris, RdNr. 44;… Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 14.03 -, Juris, RdNr. 53;… Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 [565]; OVG Berlin, Beschl. v. 30.03.2005 - 6 N 17.05 -, Juris).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen …

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur dann weitere Offiziere zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - Rn. 21 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 WB 37.10 - Rn. 69;… für den Laufbahnwechsel vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - BVerwG 1 WB 56.10 - Rn. 21).
  • BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 17.24
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 WB 37.10 - juris Rn. 85 m. w. N.).
  • VG Berlin, 11.11.2025 - 1 K 525.23

    DSGVO-Beschwerde ohne konkrete Angaben unzulässig

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17

    Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer …

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