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| BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Vororientierung bei Versetzung; anfechtbare dienstliche Maßnahme
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§ 17 Abs 3 S 1 WBO
Vororientierung bei Versetzung; anfechtbare dienstliche Maßnahme - Wolters Kluwer
Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.R.e. Verse...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 17 Abs. 3 S. 1
Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.R.e. Versetzung der eigenen Person auf den Dienstposten des Kommunikationsstabsoffiziers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18
Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Dieser Antrag ist Gegenstand im Verfahren 1 WB 21.18 .Nachdem der Antragsteller durch einen Schriftsatz des Bundesministeriums der Verteidigung im Verfahren 1 WB 21.18 von der Absicht des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr erfahren hatte, einen anderen Soldaten auf den streitgegenständlichen Dienstposten zu versetzen, erhob er dagegen unter dem 6. August 2018 Beschwerde.
Soweit mit der Beschwerde das Ziel der Versetzung des Antragstellers auf den Dienstposten in ... verfolgt werde, werde im Hinblick auf das Verfahren 1 WB 21.18 der Einwand der doppelten Rechtshängigkeit erhoben.
Rn. 9 Soweit der Antrag das Ziel einer Versetzung des Antragstellers zum ... weiterverfolge, sei er wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Hinblick auf das Verfahren 1 WB 21.18 unzulässig.
Rn. 15 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Bundesministerium auf die Vororientierung im Verfahren 1 WB 21.18 hingewiesen hat.
Der Antragsteller kann die Aufhebung der Versetzungsverfügung zugunsten des Beigeladenen nicht verlangen, weil er aus den im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 1 WB 21.18 ausgeführten Gründen keinen Anspruch auf Versetzung auf diesen Dienstposten hat.
- BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Es bedarf keiner Entscheidung, ob der gegen die Vororientierung des Beigeladenen gerichtete Antrag ohne Weiteres die Versetzungsverfügung erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 S. 27 f. m.w.N.) oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 …und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.) entgegensteht. - BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03
Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Es bedarf keiner Entscheidung, ob der gegen die Vororientierung des Beigeladenen gerichtete Antrag ohne Weiteres die Versetzungsverfügung erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 S. 27 f. m.w.N.) oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 …und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.) entgegensteht.
- BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Es bedarf keiner Entscheidung, ob der gegen die Vororientierung des Beigeladenen gerichtete Antrag ohne Weiteres die Versetzungsverfügung erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 S. 27 f. m.w.N.) oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 …und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.) entgegensteht. - BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Die Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung ist keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, vielmehr eine noch nicht in individuelle Rechte Betroffener eingreifende Mitteilung einer Planungsabsicht (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N.). - BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Es bedarf keiner Entscheidung, ob der gegen die Vororientierung des Beigeladenen gerichtete Antrag ohne Weiteres die Versetzungsverfügung erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 S. 27 f. m.w.N.) oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.) entgegensteht.
- BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21
Verwendung bei ausländischen Streitkräften
Aus dieser kann der Antragsteller keinen Anspruch auf eine entsprechende Versetzung ableiten, weil es sich bei einem entsprechenden Schreiben typischerweise lediglich um die informatorische Mitteilung einer Planungsabsicht handelt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 m. w. N.). - BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 25.20
Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen einer Rückversetzungsbescheid in Gestalt des …
Aus der Vororientierung vom 19. Mai 2020 kann der Antragsteller keinen Anspruch auf eine entsprechende Versetzung ableiten, weil es sich dabei lediglich um die informatorische Mitteilung einer Planungsabsicht handelt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20
Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung; …
Ein Antrag gegen die Ankündigung einer Versetzung wäre unzulässig (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N., vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 …und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere …
Der Senat lässt offen, ob die gegen die Ankündigung der Rückführung gerichtete Beschwerde ohne Weiteres die spätere Rückführung selbst erfasst oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 16 m.w.N.). - BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21
Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes, …
Bereits eine Vororientierung (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N., vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Rn. 14 …und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 18) stellt keine selbständig anfechtbare truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar. - BVerwG, 09.12.2020 - 1 WDS-VR 15.20
Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Rückversetzung aus einer …
Aus der Vororientierung vom 19. Mai 2020 kann der Antragsteller keinen Anspruch auf eine entsprechende Versetzung ableiten, weil es sich dabei lediglich um die informatorische Mitteilung einer Planungsabsicht handelt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 m.w.N.).
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