Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.1968 - I WB 37.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 62
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von …
Streitigkeiten über die Erteilung oder die Versagung bzw. den Entzug solcher Erlaubnisse betreffen deshalb - ebenso wie Streitigkeiten über die entsprechende Verwendungsentscheidung - truppendienstliche Maßnahmen und sind nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, sondern vor den Wehrdienstgerichten zu führen (vgl. ebenso für die Entziehung der Kraftfahrzeugfahrerlaubnis der Bundeswehr Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134 und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 WB 93.79 - für die Erteilung bzw. den Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlüsse vom 22. November 1983 - BVerwG 1 WB 20.82 - NZWehrr 1986, 257 und vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9).Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Senats zu anderen militärischen Erlaubnissen, bei denen die Anwendung vergleichbarer, auf die Eignung bezogener unbestimmter Rechtsbegriffe ebenfalls einer vollen gerichtlichen Kontrolle unterstellt ist (vgl. zur Eignung zum Führen von Bundeswehrkraftfahrzeugen Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - BVerwG 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 und vom 20. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 61.78 - ZBR 1981, 134; zur körperlichen Eignung für die Tätigkeit als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 87.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 9; zur charakterlichen Eignung für den Flugsicherungskontrolldienst Beschlüsse vom 6. Dezember 1972 - BVerwG 1 WB 137.71 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG 1 WB 17.73 -).
- BVerwG, 20.12.1978 - 1 WB 61.78
Bundeswehr - Führen von Kraftfahrzeugen - Eignungsanforderungen - Militärische …
Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt daher in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (BVerwGE 33, 62).Daraus ergibt sich auch für die angefochtene Entziehung der Fahrerlaubnis, daß die Frage, ob die Voraussetzungen vorliegen, in vollem Umfange der gerichtlichen Prüfung unterliegt (BVerwGE 33, 62).
- BVerwG, 22.11.1983 - 1 WB 20.82
Kraftfahrzeugverkehr - Amtlich anerkannter Sachverständiger - Zuerkennung der …
- im Anschluß an BVerwGE 33, 62 -.Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen, deren Vorliegen Bedingung für eine bestimmte Verwendung eines Soldaten ist, stellt nur einen Ausschnitt aus der Gesamtentscheidung des militärischen Vorgesetzten über die Verwendung des Soldaten dar und ist deshalb nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten anzufechten (vgl. "Bundeswehrführerschein": BVerwGE 33, 62 ff.; "Militär-Flugzeugführerschein": BVerwG Beschluß vom 14. Oktober 1960 - 1 WB 17/59 - vgl. auch BVerwG ZBR 1981, 134 und Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93/79).
- BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 30.18
Rücknahme der Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis wegen fehlenden …
Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1968 - 1 WB 37.67 - BVerwGE 33, 62 , vom 16. Januar 1980 - 1 WB 93.79 - Entscheidungsabdruck Seite 4 …und vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 46.06 - BVerwGE 129, 355 Rn. 21). - BVerwG, 16.01.1980 - 1 WB 93.79
Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit …
Daß diese truppendienstlichen Entscheidungen auch über die Grenzen des militärischen Bereichs hinauswirken, ändert an ihren Charakter nichts (BVerwGE 33, 62, 64 [BVerwG 15.02.1968 - I WB 37/67]; BVerwG Beschluß von 20. Dezember 1977 - 1 WB 61/78). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 WB 138.78
Rechtsmittel
Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt daher in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (BVerwGE 33, 62).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".