Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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WBO § 17 Abs. 1; AZV § 7 Abs. 5
Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze; Zeitguthaben; Ermessen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
WBO § 17 Abs. 1
Dienstzeitregelung für Soldaten; Ermessen; Gleittag; Obergrenze; Zeitguthaben; zusätzlicher Gleittag - rechtsinformationen.bund.de
Dienstzeitregelung für Soldaten; Obergrenze für zusätzliche Gleittage; Ermessen des Dienststellenleiters; Fürsorgepflicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 WBO, § 17 Abs 3 S 2 WBO, § 7 Abs 5 AZV
Dienstzeitregelung für Soldaten; Obergrenze für zusätzliche Gleittage; Ermessen des Dienststellenleiters; Fürsorgepflicht - Wolters Kluwer
Gerichtszuständigkeit bei einem Streit zwischen einem Berufsoldaten und dem Dienstherrn über die Versagung der Genehmigung von zusätzlichen Gleittagen über die Obergrenze von 12 Tagen hinaus - Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Wehrdienstgerichten zugewiesenen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtszuständigkeit bei einem Streit zwischen einem Berufsoldaten und dem Dienstherrn über die Versagung der Genehmigung von zusätzlichen Gleittagen über die Obergrenze von 12 Tagen hinaus; Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Wehrdienstgerichten zugewiesenen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 663
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 15.05
Dienstzeit der Soldaten; Freizeitausgleich; Rechtsweg zu den …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind insbesondere für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2;… Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O, vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48; vgl. ferner Beschluss vom 9. August 2005 - BVerwG 2 B 15.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 58 = DVBl 2006, 50).Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung oder Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte (oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr) festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (vgl. auch Beschluss vom 9. August 2005 a.a.O.).
Das vom Antragsteller geltend gemachte Rechtsschutzbegehren betrifft demnach nicht eine Streitigkeit um die lediglich "abstrakte" Festlegung der Arbeitszeit der Soldaten und die Bewertung von Tätigkeiten der Soldaten als Dienst, für die der 2. Revisionssenat den Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten als eröffnet angesehen hat (Beschluss vom 9. August 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04
Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998); …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 61.04 -und vom 20. November 2009 - BVerwG 1 WB 55.08 - m.w.N.). Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31).
- BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07
Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (…Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31).Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind insbesondere für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2; Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O, vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48; vgl. ferner Beschluss vom 9. August 2005 - BVerwG 2 B 15.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 58 = DVBl 2006, 50).
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Sie steht auch im Einklang mit der Interpretation der "dienstlichen Belange" in arbeits- bzw. dienstzeitrechtlichen Normen durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1). - BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind insbesondere für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2;… Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O, vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48; vgl. ferner Beschluss vom 9. August 2005 - BVerwG 2 B 15.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 58 = DVBl 2006, 50). - BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05
Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Die Ermessensentscheidung kann gerichtlich darauf überprüft werden, ob der Dienststellenleiter den Antragsteller mit der Ablehnung der beantragten zusätzlichen Gleittage durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 6). - BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Nutzen-Kosten-Relation; Pflege und Erziehung der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7). - BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08
Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind insbesondere für Streitigkeiten über die dienstliche Verwendung eines Soldaten sachlich zuständig (Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2; Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O, vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 48; vgl. ferner Beschluss vom 9. August 2005 - BVerwG 2 B 15.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 58 = DVBl 2006, 50). - BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 7.03
Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für truppendienstliche Angelegenheiten - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche Angelegenheit oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 7.03 -, vom 6. April 2005 a.a.O. und vom 15. Juli 2008 - BVerwG 1 WB 46.07 - Buchholz 449 § 82 SG Nr. 3 = NZWehrr 2009, 31). - BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04
Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum.
Auszug aus BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09
Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7). - BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
- BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf …
- BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - …
- BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 46.88
Anspruch eines Soldaten auf Heimaturlaub - Anspruch eines Soldaten auf …
- BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; …
Rn. 20 Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 …und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung und Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).
- BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17
Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; …
Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20). - BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 56.09
Personalbegriff; Verwendung; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung; Ausbildungs- …
Demgegenüber gehören Streitigkeiten, die im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis die truppendienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, in die sachliche Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (…Beschlüsse vom 15. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 -). Rn. 21 Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - Rn. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung; …
Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 …und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - DokBer 2018, 161 Rn. 23 f.).Zwar ist die Verrechnung von Zeitguthaben mit Fehlzeiten auch nach Ablauf des in Rede stehenden Tages und außerhalb des Abrechnungszeitraumes nachträglich möglich (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 24).
- BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17
Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der …
Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09
Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist; …
Bei Streitigkeiten über die Gewährung dieser Arten des Urlaubs ist deshalb gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet (Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19
Soldatenrecht; Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Schutzzeit
Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es geklärt, dass die Wehrdienstgerichte unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig sind, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 …und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung und Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).
- OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei …
Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in dieser Art zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist oder die Behörde ohne sachliche Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 22. Juni 2005 - 1 WB 1.05 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19
Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur …
Rn. 24 a) Der Antragsteller hat den richtigen Rechtsweg beschritten, weil Streitigkeiten um eine Beurlaubung (§ 28 SG) den Wehrdienstgerichten zugewiesen sind (§ 82 Abs. 1 SG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20…, vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - Buchholz 449 § 30c SG Nr. 2 Rn. 23 f. …und vom 30. August 2019 - 1 WB 24.18 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 12 Rn. 19). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09
Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene …
Bei Streitigkeiten über die Gewährung dieser Arten des Urlaubs ist deshalb gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet (Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 38.09 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 23.11
Sicherheitsüberprüfung eines Reservisten; truppendienstliche Angelegenheit; …
- BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 80.19
Bewilligung von Sonderurlaub für Familienheimfahrten eines Berufssoldaten; …
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines …
- BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 19.16
Zuordnung zum Studentenjahrgang; Rückstufungsantrag
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18
Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge …
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz
- BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 22.14
Anspruch eines Beamten auf Ergänzung einer Versetzungsverfügung um einen …
- VG Wiesbaden, 03.07.2023 - 3 K 196/21
Zur Auslegung des Begriffs "Jugendgruppenleiter" in § 9 Abs. 1 Nr. 3 …
- VG Freiburg, 18.12.2019 - 7 K 3824/18
Beendigung der Schutzzeit eines Soldaten aufgrund einer psychischen Erkrankung; …
- VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16
Recht der Landesbeamten
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